Zahlungsfrit: Nach Erhalt der Rechnung oder Ware?

Hallo Zusammen

Kennt jemand den (rechtl.) Sachverhalt bei den Zahlungsbedingungen: Gilt der Erhalt der Ware oder das Rechnungsdatum als Referenz-Datum? --> „Darf“ mir ein Lieferant eine Rechnung mit Datum X ausstellen, die Ware jedoch erst 7 Tage später liefern und das Rechnungsdatum als Referenzdatum für die Zahlungsfrist nehmen?

Huhu,

kommt drauf an was Vereinbart wurde,

Normal ist zug um Zug Also woare gegen Geld.

Dann gibt es Vorauskasse,

Oder eben Zahlung nach erhalt, die Zahlungsfristen sind da frei vereinbar. ist keine Frist genannt so kommt die Frist des §286 3 BGB zum Zug
cu

ergänzung
oder aber es wird eine Frist gesetzt, z.B. durch eine zahlungerinnerung