Altes Zahngold kann nicht bei neuem Zahnimplantat verwendet werden?

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich einem Verwandten von mir. Er war bei seinem Zahnarzt gewesen oder er meinte sein altes Zahngold kann bei dem neuen Zahnimplantat nicht verwendet werden.
Stimmt das? Von was ist dies abhängig?

Hallo
Das stimmt daß altes Zahngold ohne weiteres nicht verwendet werden kann weil noch andere Materialien darin enthalten sind . Das muß in einer Scheideanstalt ( Heraes ) erst gereinigt werden . Nebenbei bemerkt diese Scheideanstalt gibt sehr gutes Geld für Altgold .
viele Grüße  noro

…kann zu noro´s Antwort nix hinzufügen…sorry…

Tut mir leid, aber ich kann zu noros Antwort auch nichts mehr hinzufügen …

Guten Tag !

EINFACHE ANTWORT:

Teil 1: Wie Sie an Ihr metallurgisches Analyse-Ergebnis kommen

    1. Sie gehen zu einem Juwelier/Goldankäufer, welcher über ein   Röntgenfluoreszenz-Gerät verfügt.
  1. die Zweckbestimmung dieses Gerätes ist metallurgische Feinanalyse von Legierungen

  2. das Zahngoldstück wird mit der Feile kurz angeritzt, auf das Strahlenfenster gelegt, der Meßbefehl „Analysiere Zahngold“ gegeben und die Analyse vorgenommen

  3. das Analyse-Ergebnis weißt in Promille aus, wieviel Gold (Au), Silber (Ag), Palladium (Pd), Platin (Pt) u.a. seltene metallische Elemente (bspw. Rhodium, Iridium etc.), anteilig SPEZIELL in Ihrem Goldzahn vorhanden sind;

  4. der Zahn wird auf die Feinwaage gelegt und gewogen;

  5. hiernach läßt sich bezogen auf das Gewicht EXAKT BESTIMMEN wieviel des jeweiligen Edelmetalles enthalten ist

  6. sagen Sie dem Goldankäufer Sie wollen das Analyseergebnis ausgedruckt und ebenfalls „WOLLEN SIE“, daß er Ihnen seinen Ankaufpreis für das gute Stück für EXAKT diesen Tag notiert (sagen Sie, daß Ihnen sehr wohl bewußt ist, daß der Wert aufgrund der Kursschwankungen des Edelmetallmarktes nicht als fix [= fest] von Ihnen gewertet werden wird, jedoch „Sie der Erbengemeinschaft der der Zahn noch gehört zur Rechenschaft verpflichtet sind und ebenso der nachlassbetreuende Rechtsanwalt diese schriftliche Auskunft auf’m Tisch liegen haben möchte“ - „…denn Sie gedenken ja -nach Klärung- wieder zu kommen und den Goldzahn NUR an exakt ihn [diesen Goldankäufer] zu verkaufen.

  7. bewaffnet mit Ihrem schriftlichen Analyseergebnis und Ihrem Goldzahn können Sie dann zu Ihrem Zahnarzt gehen und ihm eine Standpauke halten, und das solange,  bis er Sie auffordert sich künftig bei einem Kollegen behandeln zu lassen.

Teil 2: Feststellung der Geeignetheit des vorgelegten Zahngoldes

  1. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt die Adresse des beauftragten Dentallabor geben

  2. fragen Sie an, welche Legierungseigenschaften das neue Werkstück haben muß

  3. wieviel Gramm benötigt werden

  4. fragen Sie, ob Ihr Zahngold aufgrund der Menge und der Analyse-Daten wieder verwendet werden kann (EignungsParameter: Härte, Dehnbarkeit aufgrund der Legierung)

  5. weißen Sie auf Ihre mißliche, soziale Situation hin

…wenn Sie denn mißlich ist.

Zurück zu Ihrer Frage:
Theoretisch: JA, altes Zahngold einfach einschmelzen und neu ausformen lassen geht,
                      wenn das beauftragte Zahnlabor OHNE DUMM HERUM-ZU-ZICKEN
                      da mitmacht und die Legierung mit Hinblick auf Festigkeit und andere
                      zu berücksichtigende Parameter die Zweckbestimmung erfüllt und daher
                      geeignet ist.
Praktisch: NEIN, weil der Zahnartz und das Dentallabor „eine Seilschaft bildet“ und
                   an Ihnen Geld verdienen will und Ihnen „erklären“ wird, daß die
                   Legierungszusammensetzung Ihres alten Goldzahnes                           
                   kreuz-krotten-verkehrt-ungeeignet sei „UND AUSSCHLIESSLICH NUR
                   eine „blitzblankneu-zusammengestellte“ Materialzusammensetzung
                   hier verwendet werden müsse.

Kurz:
Das Dentallabor will Ihnen neue 0.999-er-Feingold-Plättchen der Fa. DEGULOR (od. von der Konkurrenz) verkaufen, welche über die Krankenkasse OHNE AUFWAND SCHNELL ABGERECHNET WERDEN KÖNNEN.

FAZIT:
Wenn Sie HartzIV-Empfänger sind und Ihr Zahnarzt kein „unmenschlicher Hund“ ist,
sollte er Ihnen dabei behilflich sein, daß Ihr altes Zahngold wieder verwendet wird.
Wenn Sie jedoch ein " Gutverdiener" sind und nur aus " schwäbisch-engstirnigem-egoistischem Geiz" hier ein Theater vollführen, das außerhalb jedweder Zeit-Kosten-Relation steht, würde auch ich Sie hinauskomplementieren.
Es kommt hier auf den Einzelfall an.

Und wenn es sich tatsächlich erweisen sollte, daß Sie nicht „_sozial schwac_h“ sind,
dann bin nach diesem hilfreichen Aufklärungsschreiben und den geschlagenen 20 Minuten die ich mir hier nun bereits schon wg. Ihnen die Finger „blank“ schreibe,
ebenso geneigt, Ihnen eine KOSTENNOTE  zu übersenden - also wie gesagt:
diese Ausführung hier ist ein „modus vivendi“, ein gangbarer, bewältigbarer Weg für eine " arme Sau" die nix zu beißen hat, der das Geld hinten-und-vorne-fehlt und die christlich-ausgerichtete Mitmenschen (Behandler, Zahnlabor-Eigentümer) an der Hand hat - jedoch kein Leitfaden für IS-Rückkehrer (die ihr letztes Geld in Munition zur Ermordung unschuldiger Menschen investiert haben und hier nun eine billige Zahnbehandlung wollen) oder sog. „Sozialschmarotzer“ denen die deutsche Sprache, unsere Werte und alles was uns lieb ist, ein Gräuel sind.

Insofern: EINE FROHE, FRIEDVOLLE, BESINNLICHE WEIHNACHT 2014 !

Hallo TommyXP,

da hat Dein Verwandter völlig Recht.

Im Gegensatz zur Antwort von „Nachlassmanagement“ kann man nicht so einfach altes Zahngold wiederverwenden.

Das Material muß eingeschmolzen und in der Goldscheideanstalt (gegen eine nicht unerhebliche Gebühr) analysiert werde. Diese Gebühren rechnen sich erst bei Mengen von einigen hundert Gramm (die wirst Du als Privatperson kaum erreichen jedenfalls nicht mit Zahngold) und darüber hinaus nehmen die meisten Goldscheidenanstalten Mengen unter 250g garnicht an.

Danach steht zwar fest wieviele Anteile Edelmetall in der alten Krone waren, aber das bedeutet nicht, daß man diese alte Krone im zahntechnschen Labor einfach einschmelzen und neu vergießen kann.

Bei der Herstellung einer gegossenen Krone dürfen unter anderem aus Qualitätsmanagementgründen nur Legierungen mit einer genau definierten Zusammensetzung verwendet werden.

Man kann nicht einfach eine alte Krone zu dem Schmelzgut dazu geben, weil sich dadurch die Verarbeitungseigenschaften beim Gießen verändern und die Biokompatibilität unter Umständen negativ beeinflußt wird.

Insofern ist es nicht böser Wille oder Bequemlichkeit, wenn der behandelnde Zahnarzt das Altgold nicht verwenden will.

Es gibt Dentallabors, die als Service für den Patienten den Gegenwert des Altgoldes mit den Materialkosten für die neue Arbeit verrechnen. Das ist aber ein Service des Labors den nicht jeder anbietet und auf den der Zahnarzt keinen Einfluß hat und der nichts mit der Qualität des Labors zu tun hat.

Diese Variante wäre für Deinen Verwandten sowieso die bessere, denn es gibt durchaus Alternativen zur hochgoldhaltigen Legierungen bei der Herstellung von implantatgetragenen Kronen (die Implantate selbst sind Fertigteile und enthalten ohnehin keine Edelmetalle).

Gruß Gero

Hallo,

auf Deine Ausführungen muß ich einfach antworten, sonst glaubt nachher noch jemand diesen Unsinn.

Wie Sie an Ihr metallurgisches Analyse-Ergebnis kommen
Sie gehen zu einem Juwelier/Goldankäufer, welcher über ein Röntgenfluoreszenz-Gerät verfügt.

die Zweckbestimmung dieses Gerätes ist metallurgische
Feinanalyse von Legierungen

das Zahngoldstück wird mit der Feile kurz angeritzt, auf das
Strahlenfenster gelegt, der Meßbefehl „Analysiere Zahngold
gegeben und die Analyse vorgenommen

das Analyse-Ergebnis weißt in Promille aus, wieviel Gold (Au),
Silber (Ag), Palladium (Pd), Platin (Pt) u.a. seltene
metallische Elemente (bspw. Rhodium, Iridium etc.), anteilig
SPEZIELL in Ihrem Goldzahn
vorhanden sind;

der Zahn wird auf die Feinwaage gelegt und gewogen;

hiernach läßt sich bezogen auf das Gewicht EXAKT BESTIMMEN
wieviel des jeweiligen Edelmetalles enthalten ist

sagen Sie dem Goldankäufer Sie wollen das Analyseergebnis
ausgedruckt und ebenfalls „WOLLEN SIE“, daß er Ihnen seinen
Ankaufpreis für das gute Stück für EXAKT diesen Tag notiert
(sagen Sie, daß Ihnen sehr wohl bewußt ist, daß der Wert
aufgrund der Kursschwankungen des Edelmetallmarktes nicht als
fix [= fest] von Ihnen gewertet werden wird, jedoch „Sie der
Erbengemeinschaft der der Zahn noch gehört zur Rechenschaft
verpflichtet sind und ebenso der nachlassbetreuende
Rechtsanwalt diese schriftliche Auskunft auf’m Tisch liegen
haben möchte“ - "…denn Sie gedenken ja -nach Klärung- wieder
zu kommen und den Goldzahn NUR an exakt ihn [diesen
Goldankäufer] zu verkaufen.

Da wird der Goldankäufer sich aber freuen. Wenn er klug ist, lässt er sich den Analyseaufwand bezahlen, denn er weiß ja nicht ob der Kunde jemals wiederkommt.

bewaffnet mit Ihrem schriftlichen Analyseergebnis und Ihrem
Goldzahn können Sie dann zu Ihrem Zahnarzt gehen und ihm eine
Standpauke halten, und das solange,  bis er Sie auffordert
sich künftig bei einem Kollegen behandeln zu lassen.

Warum sollte der Patient dem Zahnarzt eine Standpauke halten? Der Zahnarzt ist schließlich kein Goldankäufer und darf auch gewerblich gar kein Gold ankaufen. Wenn man als Patient sich unbedingt einen anderen Zahnarzt suchen möchte geht das auch ohne diesen dümmlichen Auftritt.

Feststellung der Geeignetheit des vorgelegten
Zahngoldes

Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt die Adresse des
beauftragten Dentallabor geben

fragen Sie an, welche Legierungseigenschaften das neue
Werkstück haben muß

wieviel Gramm benötigt werden

fragen Sie, ob Ihr Zahngold aufgrund der Menge und der
Analyse-Daten wieder verwendet werden kann (EignungsParameter:
Härte, Dehnbarkeit aufgrund der Legierung)

woher soll das Dentallabor denn wissen, ob die Legierung der alten Krone exakt in jedem Bestandteil und jedem prozentualem Gewichtsanteil dem der zu verwendenden Legierung entspricht?

Die Analyse des Goldankäufers ist dafür viel zu oberflächlich und das Dentallabor haftet nacher für die verwendeten Materialien.

Zurück zu Ihrer Frage:
Theoretisch: JA, altes Zahngold einfach einschmelzen und neu
ausformen lassen geht, wenn das beauftragte Zahnlabor OHNE DUMM
HERUM-ZU-ZICKEN da mitmacht und die Legierung mit
Hinblick auf Festigkeit und andere zu berücksichtigende Parameter die
Zweckbestimmung erfüllt und daher geeignet ist.

Leider ist diese Aussage aus den schon erwähnten Gründen völlig falsch.

Praktisch: NEIN, weil der Zahnartz und das Dentallabor eine Seilschaft bildet und an Ihnen Geld verdienen will und Ihnen erklären wird, daß die Legierungszusammensetzung Ihres alten Goldzahnes kreuz-krotten-verkehrt-ungeeignet sei UND AUSSCHLIESSLICH NUR       eine "blitzblankneu-zusammengestellte Materialzusammensetzung hier verwendet werden müsse.

Das Dentallabor will Ihnen neue 0.999-er-Feingold-Plättchen
der Fa. DEGULOR (od. von der Konkurrenz) verkaufen, welche
über die Krankenkasse OHNE AUFWAND SCHNELL ABGERECHNET WERDEN
KÖNNEN.

Diese Aussage disqualifiziert Dich leider als inkompetenten Demagogen. Eine Fa. Degulor gibt es gar nicht, Feingold wird in der Zahntechnik in diesem Zusammenhang überhaupt nicht verwendet und verwendetes Gold kann man mit der Krankenkasse überhaupt nicht abrechnen (diese bezuschusst nur Nichtedelmetallhaltige Legierungen).

diese Ausführung hier ist ein …

totaler Unsinn.

Gruß
Gero

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Hallo Gero,
Zahnärzte dürfen selbstverständlich gewerblich Zahngold ankaufen! Mein Goldverbrauch im Praxislabor betrug jährlich ca. 5kg. Genausogut darf der Zahnarzt dem Patienten ein Angebot für sein funktionslos gewordenes Zahngold machen. Das Risiko liegt dann beim Zahnarzt, denn er hat keine Möglichkeit den Goldanteil in der Legierung zu schätzen. Anders verhält es sich bei Zahnersatz, der vom Behandler eingegliedert wurde, im Laufe der Zeit jedoch zum Beispiel infolge parodontaler Erkrankungen entfernt werden mußte. Hier könnte es zu einer vorteilhaften Regelung kommen, da sämtliche Parameter nachvollziehbar wären und gegenüber professionellen Goldankäufern der Patient reeller bedient werden könnte.
Berechnungsgrundlage für den Goldverbrauch ist die Rohkrone nach abgetrennten Gußkanälen, mithin vor der Ausarbeitung und Feinanpassung. Der Patient bezahlt also deutlich mehr Gold, als schließlich in den Mund gelangt. Diese Differenzen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Rückkauf von Zahngold durch den Behandler kann sich also nur auf die tatsächlich noch vorhandene Goldmenge beziehen, selbstverständlich nach gründlicher Beseitigung aller anhaftenden Verunreinigungen (Zement)!
Eine Goldkrone mit 6 g Berechnungsgewicht hat aber wohl kaum mehr als 3 g Realgewicht. Diesen Verlust hätte der Patient bereits vor der eigentlichen Verkaufsverhandlung zu realisieren. Der Zahnarzt kann das Altgold in der Regel aber nicht einfach weiter verwenden, weil sich die Legierungen im Laufe der Zeit geändert haben und ein Zumixen zu bestehenden Legierungen glatter Betrug wäre!
Der Zahnarzt ist also auch gezwungen dieses Gold über seinen Anbieter (Heraeus, Degussa Matty etc). in die gewünschten Legierungen umzutauschen. Dies verursacht je nach Rücknahmemengen nicht unerhebliche Kosten!!
Die Zeiten, wo Dentallabore und Goldanbieter ein nettes Zusatzeinkommen hatten sind endgültig vorbei, das belegen umfangreiche Maßnahmen der Steuerfahndungen in den 80igern wo ein schwunghafter Handel mit Altgold den Karibikurlaub greifbar machte!
Goldankauf in der Zahnarztpraxis ist ein heikles Geschäft, nicht verboten aber völlig ungeeignet ein wechselseitiges Vertrauen zu schaffen!!!

Hallo Droskar,

Du hast natürlich völlig Recht. Den von Dir beschriebenen Fall habe ich nicht berücksichtigt.

Goldankauf in der Zahnarztpraxis ist ein heikles Geschäft,
nicht verboten aber völlig ungeeignet ein wechselseitiges
Vertrauen zu schaffen!!!

Zulässig ist es unter anderem steuerrechtlich aber nur über das Geschäftsmodell eines vom Zahnarzt betriebenen zahntechnischen Labors.

Gruß
Gero

Hallo Gero,
ich muss Dir widersprechen! Als Zahnarzt hast Du das Recht eine Eigenbevorratung mit Zahngold zu betreiben um unabhängig vom Tagespreis zu sein und eventuelle Mengenrabatte vom Verkäufer (Heraeus etc.) selbst zu realisieren. D.h der Goldankauf erfolgt über die Praxis und das Zahngold wird dem gewerblichen Labor zur Verfügung gestellt!!
Ebenso verhält es sich beim Ankauf von Altgold aus Nachlass oder Patientenhand. Dies ist nicht verboten zumal der Handel mit Gold nicht bestimmten Berufsgruppen verboten ist schon gar nicht den Zahnärzten, die mit diesem Material täglich umzugehen haben!!

Aus den Erfahrungen der Vergangenheit sollte jedoch beim Ankauf von Altgold äußerst restriktiv vorgegangen werden, da hier schnell der Verdacht der vorsätzlichen fortgesetzten Steuerhinterziehung im Raume stehen könnte:

Ich bin nun schon einige Jahre raus aus dem Geschäft. glaube aber nicht, dass sich an der Gesetzgebung Grundsätzliches geändert haben könnte. Ich erkenne zumindest keine Veränderungen!!

Liebe Grüße
Droskar

Hallo Droskar,

diese sehr spezifische Diskussion führt sicher zu weit, weil das kaum noch jemanden interessiert.

ich muss Dir widersprechen! Als Zahnarzt hast Du das Recht
eine Eigenbevorratung mit Zahngold zu betreiben um unabhängig
vom Tagespreis zu sein und eventuelle Mengenrabatte vom
Verkäufer (Heraeus etc.) selbst zu realisieren.

Dein Steuerberater kann Dir sicherlich erklären warum Deine Aussage so nicht stimmt. Ein An- und Verkauf kauf von Gold mit Gewinnerziehlungsabsicht ist ein gewerblicher Handel der u.a. eine Gewerbesteuerpflicht auslösen kann.

Der Umstand, daß der Ankauf von Gold früher durchaus üblich war, heißt nicht daß es immer schon steuerrechtlich unbedenklich war. Nicht umsonst gibt es dieses Geschäftsmodell heute so gut wie garnicht mehr.

Gruß
Gero

1 Like

Nach fast 40 Berufsjahren, davon 35 mit Praxislabor und Beteiligungen an gewerblichen Dentallaboren, lege ich das mal dort ab, wo es hingehört!
Bei Kollegen. die sich kommunikativ für unentbehrlich halten!

Liebe Grüße
Droskar

Werter Gero,
ad 1: letztlich habe ich NICHT Ihnen geschrieben, sondern einem hilfesuchenden
Menschen
ad 2: Zum Thema „Degulor“ können Sie unter diesem Link so manches nachlesen
Link: https://www.google.li/search?q=degulor&biw=1173&bih=…

ad 3: Die Antwort auf die Frage wurde so erteilt, wie sie der Sachlage gerecht wird:
prinzipiell denkbar und durchführbar - jedoch mit Hürden verbunden…
ad 4: Sofern Sie G.Kr. meinen mich als „Demagogen“ bezeichnen zu müssen, scheue ich
mich zu keinem Augenblick alle Größe beiseite zu werfen und Sie als einen
„Klugscheißer“ zu betieteln. - Hier wurde nicht abgefragt WIE das hierzulande,
übliche Prozedere und die Handhabe in hiesigen Dentallaboren ist, SONDERN OB es
„möglich“ wäre/ist.
ad 5: gehn Sie in die ehem. Ostblockstaaten, machen Sie eine kleine Zeitreise, fragen Sie
Ihren Großonkel der in Rußland gedient hat und Sie werden eines Besseren belehrt
werden. - Ihre pikierte, ellenbogenbewehrte Art, sich hier als „Wissens-Platzhirsch“
breit zu tun, mag Ihnen ja eine gewisse Genugtuung verschaffen, aber Sie dürfen
versichert sein: ich habe Besseres zu tun, als meine Zeit damit zuzubringen hier
fadenscheinige, unqualifizierte Statements abzugeben.
Vielleicht sollten Sie mal nach Kasachstan für einige Monate und sich dort umsehen
und uns dann hier wieder berichten…
KURZ: die Frage lautete „ist es möglich, dass…“
und die Antwort lautete:
MIT VIEL GUTEM WILLEN IST ES MÖGLICH - JA!

Wurde diese Mitteilung mittlerweile von Ihnen hinreichend verstanden?!

Wünsche Ihnen dennoch: eine GESEGNETE WEIHNACHT 2014, verbunden mit dem Wunsch, künftig besser zu verstehen, daß es hier um „Hilfestellungen“ und Antworten nach „bestem Wissen und Gewissen“ bei der Beantwortung der Fragen geht - diesem Bedürfnis wurde Rechnung getragen und entsprochen.

P.S.
Jüngst erst wurde in Bayern Front gemacht gegen sog. „Wissensdiebstahl“, d.h.: ein Kunde geht in ein Fachgeschäft, läßt sich eine 45-minütige Fachberatung zukommen und kauft hiernach das gesuchte Produkt -zuweilen günstiger- im Internet.
Um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, haben mittlerweile einzelne Einzelhändler ein Hinweisschildchen neben ihrer Kasse stehen auf dem zu sinngemäß zu lesen steht:
„Für eine Beratung, welche die Dauer von 10 Min. übersteigt erheben wir eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 25€“.

Ähnlich verhält es sich in der Tat mit dem Sachverhalt, wenn man in ein Geschäft geht und eine Röntgenfluoreszenz-Analyse durchführen läßt.
Allerdings: es gibt immernoch zahlreiche Firmen, welche mit dem gebotenen Anstand und kulanter Weise immer noch eine unentgeldliche Analyse durchführen und es dem potentiellen Kunden überlassen, ob er letztlich gedenkt sein Gold „hier und jetzt“ zu veräußern oder auch nicht.