Gnathologie - notwendig und Kosten angemessen?

Hallo,

eine Freundin stellte folgende Frage:

Ich bekomme im Zahn 26 eine Cerec Teilkrone. Auf dem Kostenvoranschlag wird eine außervertragliche Leistung Gnathologie mit € 170,00 veranschlagt. Der Zahnarzt erklärte mir, dass die Vermessung notwendig sei,  damit es nicht zu Problemen im Kiefergelenk kommt und der Biss stimmt. In wie weit ist das medizinisch notwendig (da keine Kassenleistung) und sind die Höhe der Kosten angemessen?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß

Hallo ,

welche GOZ Postionen wurden den in Anschlag gebracht?

Gruß

Hi lucia,

keine. Da steht nur: Außervertragliche Leistung: Gnathologie 170 €.
Auf Nachfrage sagte der ZA, der Kiefer müsse vermessen werden, damit es später keine Probleme mit dem Kiefergelenk gebe.

Gruß
Armin

Hallo Kopfstimmen,

nun er solle doch bitte so nett sein und dir die Postionen aufzeigen beginnend mit 8000 GOZ. Es ist nicht zulässig, wenn es die Postionen gibt eine Gesamtsumme mit nur einer Bezeichnung anzugeben.

Gruß

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Servus lucia,

da muss er gar nicht ‚nett sein‘! In der Tat ist es so, dass Patienten eine Rechnung, die auf einer solch rechtlich fadenscheinigen Basis steht, nicht bezahlen müsste. Gerade bei den außervertraglichen Leistungen sollen die gesetzlich Versicherten so gut wie möglich davor geschützt werden, so eine Art ‚Eintrittsgebühr in die Wellness Zahnheilkunde‘ abdrücken zu müssen. Das Motto: „Watt nix kost’, datt iss’ auch nix“ hat zwar durchaus was für sich, aber nur, wenn die zu bezahlende Leistung sich ebenfalls von ‚Nix‘ unterscheidet.

Unter uns Fachmenschen:

Es lohnt sich, einmal da hinein zu schauen:

http://www.dgzmk.de/uploads/tx_szdgzmkdocuments/wiss…

Noch ein kurzer Ausflug in den Bereich ‚Gnatologie und Cerec‘

Die klassischen Methoden und Hilfsmittel der Gnathologie, wie Gesichtsbogen, gelenkbezügliche Einordnung, Bissnahmen, werden bei 3d-Cerev-Verfahren von der Software und vom Computer übernommen. Ein FGP-Registrat hilft ihm dabei.
Dazu ein Zitat von einem, der’s kann:

„Der technisch erreichbare Goldstandard wird nur von wenigen Kollegen unter überproportionalemZeit- und Energieaufwand erreicht. Hinzu kommt, dass dieser Einsatz oft nicht angemessen finanziell honoriert wird und daher nur mit persönlichem Abb. 1 a und b Beispiele ungenügender Cerec- Restaurationen, die bei vielen qualitätsbewussten Zahnärzten und Zahntechnikern das Bild von Cerec
über Jahre geprägt haben. Abb. 2 a bis c Mathematische naturgetreue Kauflächenrekonstruktion nach Prof. Dr. Albert Mehl und Dr. Volker Blanz (Mit freundlicher Genehmigung von Prof. Mehl und CADdental GmbH)
beruflichen Ehrgeiz in die Realität umgesetzt werden kann.“

zitiert aus:
http://praxis-hc.de/Aesthetische-Zahnheilkunde/_komp…

Es ist halt auch beim Cerec so, wie sonst in der (Zahn)medizin: Ausgereifte Methoden führen in der Hand von sorgfältigen und gewissenhaften (Zahn)ärzten zu guten Ergnissen. Da wäre das Aufstellen eines ehrlichen und vorschriftgsgerechten HKPl eine vergleichsweise leichte Übung.

Gruß (und sorry für evtl. Tippfehler, wurde gestern Star-operiert.)

Kai Müller

Guten Abend Kai,

vielen Dank, grad deine zusätzlichen Infos lese ich immer gern, man lernt immer dazu.

Gute Besserung

Hallo Kopfstimmen,
da es sich um Zusatzleistung handelt, die von der Krankenkasse nicht bezahlt wird, kannst Du davon ausgehen, das es nicht notwendig ist. Entweder Du vertraust dem Zahnarzt oder Du suchst dir einen Anderen.
Gruß
Jürgen

da es sich um Zusatzleistung handelt, die von der Krankenkasse
nicht bezahlt wird, kannst Du davon ausgehen, das es nicht
notwendig ist. Entweder Du vertraust dem Zahnarzt oder Du
suchst dir einen Anderen.

Weil ja - servus Jürgen - weil ja die Krankenkassen in ihrer allumfassenden Weisheit die eigentlichen Kompetenzzentren in Sachen Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen sind :-0
Dies könnte, um es kurz und trocken zu sagen, ein bisserl eine Fehleinschätzung sein.

Gruß

Kai Müller

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Moin Kai,

nicht nur a bisserl sondern ganz gewaltig. Das sind Probleme mit denen die Praxen heutzutage immer zu kämpfen haben. Schade drum. Aber das kommt wohl dann häufiger bei sehr sparsammen Mitmenschen über.

Gruß

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Hallo,

da es sich um Zusatzleistung handelt, die von der Krankenkasse
nicht bezahlt wird, kannst Du davon ausgehen, das es nicht
notwendig ist.

Aha. So wie eine Brille auch nicht bezahlt wird, weil sie ja nicht notwendig ist?

Vielleicht doch noch mal nachdenken?
Gruß
Testare_

170.00 € für gnathologische Maßnahmen plus die regulären Kosten für eine Teilkrone (plus eventueller Abdingung) macht wieviel summa summarum? Bleiben wir dabei noch unter 1000,00 € ?

Wegen einer Einzelkrone gnathologische Leistungen in Ansatz zu bringen, ist nicht mein „ductus“ würde unsere Kanzlerin sagen!