Hallo zusammen,
in Ergänzung zu meinem wenige Zeilen weiter unten angeführten
Thread „Krone weg“ noch eine Frage.
Heute bekam ich die Rechnung über die Krone (bin privat
versichert). Beiliegend auch ein Formular „klinischer
Funktionsstatus“, bei dem die GOZ-Positionen 800, 801, 802,
803 und 805 angekreuzt sind sowie „es liegt eine
Kiefergelenk-Erkrankung mittlerer Art vor“. Dann kommt so eine
Tabelle, wohl das Zahnschema, bei dem am entsprechenden Zahn
eben ein „K“ wie Krone eingetragen wurde.
Was ist nun die „mittlere Erkrankung“? Bezieht sich das jetzt
auf die Krone, oder ist das ganz was anderes?
Servus Maverick,
es gibt keine ‚Kiefergelenkerkrankung mittlerer Art‘. Das ist ein Phantasieprodukt Deines Docs, damit er den Leistungen 800 und folgende ein einleuchtendes Umfeld geben kann. Hier sind die Leistungen, wie sie in der GOZ stehen:
801 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, je Registrat
Die Leistung nach Nummer 801 ist höchstens zweimal
berechnungsfähig.
802 Modellmontage nach arbiträrer Scharnierachsenbestimmung
(eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator und Modellmontage) einschließlich Material und Laborkosten
803 Modellmontage nach kinematischer Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die kinematische Scharnierachsenbestimmung, definitives Markieren der Referenzpunkte, Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator und Modellmontage) einschließlich Material und Laborkosten
804 Montage des Gegenkiefermodells mit Hilfe von Registraten
oder ähnlichen Verfahren einschließlich Fixieren und Überprüfen der gefundenen Position einschließlich Material und Laborkosten.
805 Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den
gemessenen Werten
Zumindest das gleichzeitige Erbringen der Leistungen 802 und 803 ist schwer vorstellbar. Ob der gesamte Zauber für eine Einzelkrone nötig ist, ist zumindest umstritten.
Wenn all diese sogenannten gnathologischen Leistungen nicht vom Zahnarzt PERSÖNLICH vorgenommen wurden, handelt es sich im Falle ihrer Berechnung schlicht und einfach um Abrechnungsbetrug.
Hat der Doc nämlich keinen Ton drüber gesagt und ich bin jetzt etwas
verwirrt… Mein Mund geht doch ohne Probleme auf und zu, ich
weiß nicht was da an meinem Kieferscharnier kaputt sein soll?!
Der ‚Gesichtsbogen‘ und die ‚Registrate‘ gelten bei den Anhängern einer bestimmten Schule (Stichwort: Gnathologie) als unabdingbar, um einen Zahnersatz in das funktionelle Geschehen einzugliedern, ohne daß er stört. Die Evidenz dafür ist mager. Die Maßnahmen auf die Rechnung zu schreiben, ohne die Einwilligung des Patienten (Stichwort: ‚informed consent‘) einzuholen, ist grenzwertig oder leichtfertig. Hat statt des Zahnarztes die Helferin dem Patienten den Metallbogen in die Ohren gestöpselt - s.o.
Mei Liaba - wo bist’n do hi kumma?
Kai