Kunststofffüllungen von Krankenkasse übernommen? Wer weiß Bescheid?

Hallo zusammen!

Ein Erwachsener muss Kunststüfffüllungen beim Zahnarzt bezahlen, da die gesetzl. Versicherung das nicht übernimmt.Meine Frage ist nun: Was ist, wenn eine Allergie gegen einen Wirkstoff besteht, der in Zahnzementfüllungen vorkommt.
Zahnzementfüllungen bezahlt die Kranenkasse nämlich.
Muss die Krankenkasse dann die teureren Füllungen,also die Kunststofffüllungen übernehmen, oder nicht?
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Hallo!

Ein Anruf bei der Kasse klärt es ruckzuck ab !

Hier ein Beispiel, wie es eine Kasse handhabt :

Kunststofffüllungen werden von uns übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten für Kunststofffüllungen im Frontbereich werden von uns übernommen. Bei Füllungen in Mehrschicht- und Ätztechnik im Seitenzahnbereich können Mehrkosten entstehen. In diesen Fällen übernimmt die Barmer GEK Kosten für eine Amalgamfüllung. Liegt jedoch eine Allergie gegen Amalgam oder eine chronische Niereninsuffizienz vor, besteht Anspruch auf eine kostenfreie Versorgung mit Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich. Werden ohne medizinischen Grund intakte Amalgam- gegen Kunststofffüllungen ausgetauscht, besteht kein Anspruch auf Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Autor: BARMER GEK Redaktion Erstellt am: 08.08.2013

MfG
duck313

Hallo,

nein muss sie nicht, es sei den es besteht noch eine Unverträglichkeit gegenüber Amalgam, denn das wird auch noch von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.

Besteht auch da eine Unverträglichkeit, dann muss man sich dies atestieren lassen, dann werden auch die genannten Füllungen übernommen.

Gruß