Zahnarzt umgehen?

hallo
mein nachbar, 68Jahre, hat seit jahren eine vollprothese im unterkiefer, die wie folgt befestigt ist. (ich finde leider bei google kein passendes bild)

unten hat er 4 eigenzähne, die abgeschliffen sind und versilbert aussehen. in der prothese sind dem entsprechend unter 4 zähnen löcher aus metall, also hohle zähne. ich denke, ihr wisst nun was ich meine.

das problem ist nun, dass bei einem der 4 zähne der prothese die „zahnschicht“ abgeplatzt ist, man also das metall der prothese sieht.

da diese nun neu verblendet werden muss, er aber nicht gerne in eine arztpraxis geht - im wird dort von den gerüchen immer übel wie er sagt, und der arzt, bei dem die prothese eingesetzt wurde, eh nicht mehr lebt, stellt sich die frage, ob er mit dieser prothese nicht direkt zum zahntechniker gehen kann.er will die rechnung auch aus seiner eigenen tasche zahlen, falls es nicht möglich ist, dass ein zahntechniker über die kk abrechnen kann.

ist das möglich, oder ist es zwingend vorgeschrieben, dass ein zahnarzt zwischengeschaltet wird? was dürfte so etwas wohl kosten?

danke
rnj

Ist möglich, aber ohne Krankenkassenbeteiligung.

ist das möglich, oder ist es zwingend vorgeschrieben, dass :ein zahnarzt zwischengeschaltet wird? was dürfte so etwas :wohl kosten?

Servus rnj,

so blöd es klingen mag, aber die Beratung in einem solchen Fall ist Ausübung der Zahnheilkunde und darf nur von Approbierten vorgenommen werden. Ob sich ein Zahntechniker an diese Vorschrift hält, mag im Einzelfall eine andere Sache sein. In der Regel sind die Techniker da brav, weil sie sich mehr vor ihren Kunden (den Zahnärzten) als vor dem Staatsanwälten fürchten müssen :wink:

Nur: Prothesen dieser Art

http://www.kompedent.com/resources/_wsb_181x127_Tele…

benötigen durchaus Kontrollen und müssen regelmäßig unterfütter werden. Das heißt, dass der Prothesenkunststoff zwischen den einzelnen Zähnen nicht über weite Strecken ‚in der Luft‘ hängen darf, sonst kommt es zu Ermüdungsbrüchen, wie es hier offensichtlich der Fall ist. Also: gerade wenn Dein Nachbar nicht gerne zum Zahnarzt geht, sollte er es in diesem Fall tun, weil es sonst unvermeidlich zu einer Neuanfertigung des gesamten Klumpatsch kommen wird.

BTW: wenn er denn so geruchsempfindlich ist, würde mich interessieren, wie er die Gerüche vermeidet, die dann entstehen, wenn jemand jahrelang zunehmende Mengen von Speiseresten unter seiner Prothese bunkert. Und noch etwas: den wenigen Haltezähnen einer solchen Konstruktion kommt natürlich große Bedeutung für Halt und Stabilität der Prothese zu. In diesem Fall sind 25% der restlichen Zähne verloren, wenn ein Zahn gezogen werden muss. Das ist ein logischer Fall für regelmäßige Kontrollen PLUS professionelle Zahnreinigungen. Da liegt vermutlich auch der Hund bei Deinem Nachbarn begraben: er geniert sich wahrscheinlich, weil er weiß, dass es in seinem Mund nicht mehr so richtig präsentabel aussieht.

Gruß

Kai Müller

so ist es nicht
hallo kai

so blöd es klingen mag, aber die Beratung in einem solchen
Fall ist Ausübung der Zahnheilkunde und darf nur von
Approbierten vorgenommen werden.

hier ging es doch nicht um die beratung, sonder um die neue verblendung eines zahns der prothese. was würde der zahnarzt machen? prothese rausnehmen und zum techniker schicken. sehe ich da etwas falsch? er hat ja, wie er sagt keinerlei probleme mit der prothese, alles ist eine optische sache.

http://www.kompedent.com/resources/_wsb_181x127_Tele…

ja genau: so sieht das teil aus!

der Luft’ hängen darf, sonst kommt es zu Ermüdungsbrüchen, wie
es hier offensichtlich der Fall ist.

kann es sein, dass du hier etwas falsch verstanden hast? er sagt, dass ihm das teil im bad bei der herausnahme aus der hand gerutscht und im waschbecken aufgeschlagen ist. da ist nichts gebrochen, nur was abgeplatzt.

BTW: wenn er denn so geruchsempfindlich ist, würde mich
interessieren, wie er die Gerüche vermeidet, die dann
entstehen, wenn jemand jahrelang zunehmende Mengen von
Speiseresten unter seiner Prothese bunkert.

was bitte, hat das eine mit dem anderen zu tun. er reinigt das teil doch täglich und dass er mundgeruch hätte, hat sicherlich noch niemand in unserem bekanntenkreis bemerkt.

Zahnreinigungen. Da liegt vermutlich auch der Hund bei Deinem
Nachbarn begraben: er geniert sich wahrscheinlich, weil er
weiß, dass es in seinem Mund nicht mehr so richtig präsentabel
aussieht.

ne ne, der geht schon ziemlich locker und selbstbewusst mit der thematik um, macht bei geselligen runden auch gerne späße und tricks mit dem teil.

nein, er kann die gerüche nicht ab, geht auch selbst seine frau nur im extrenfall im kh besuchen. das will ja schon was heissen.

aber trotzdem danke, nun weiß ich nicht, wer von euch beiden die richtige antwort weiß: du sagst nein, deine vorposterin ja. aber vielleicht ist es doch besser, einfach mal einen zt anzurufen.

schönen tag noch

rnj

Hallo rnj

…aber trotzdem danke, nun weiß ich nicht, wer von euch beiden
die richtige antwort weiß: du sagst nein, deine vorposterin
ja.

Lucia hat Recht unter der Maßgabe, daß Dein Bekannter bereit ist auf den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zu verzichten.

Möchte er den Zuschuss in Anspruch nehmen, kommt er um den Zahnarztbesuch nicht herum .

Gruß
Gero

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Prothesen-Passung beim Zahnarzt prüfen lassen
Hallo Red Nose Jack,

Kai hat darauf hingewiesen, dass Prothesen regelmäßig beim Zahnarzt gecheckt werden sollen. Da sich der Kieferkamm im Laufe der Zeit verändert, kann auch die beste Prothese nach einger Zeit nicht mehr perfekt sitzen.
Die Folgen können sein:

  • Es setzen sich Speisereste in Spalten fest (mit nachfolgenden Gerüchen!);
  • Es werden die Haltezähne fehlbelastet, können sich lockern und im schlimmsten Fall verlorengehen.

Der Zahnarzt wird bei Verdacht auf Passungsprobleme eine Unterfütterungs-Abformung nehmen und ggf. das Prothesen-Relief im Labor mit Kunststoff korrigieren lassen.

Das heißt: Man sollte auch mit einer Prothese einmal im Jahr beim Zahnarzt erscheinen, um prüfen zu lassen, ob die Prothese noch richtig sitzt. Und das prüft der Zahnarzt; der Zahntechniker arbeitet dann nach seinen Anweisungen.

Und jetzt zum geschilderten Problem: Wenn bei einer Teleskop-Prothese eine Verblendung abplatzt, kann das auch ein Zeichen von Fehlbelastung sein. Und die Aussage, dass Dein Freund seit längerem Zahnarztpraxen meidet, passt da ganz gut dazu.

Deshalb: Besser doch einen Zahnarzt einschalten. In den meisten riecht es heute übrgens nicht mehr so streng wie früher … das war meistens ChKM (Chlor-Kampfer-Menthol), und das ist inzwischen ziemlich aus der Mode gekommen.

Lieben Gruß
Dantis

Hi,

ich kann nur zum Geruch was sagen: in einem zahntechnischen Labor riecht es nicht so wesentlich anders als in einer zahnärztlichen Praxis.

die Franzi

danke gero! owt
*

Servus Gero,

es kommt ja immer seltener vor, dass wir uns widersprechen - jetzt muss es wohl wieder einmal sein:

Im Zahnheilkundegesetz steht drin, wer Zahnheilkunde ausüben darf und was an wen delegiert werden darf.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zhg/ge…

Da ist der Beruf des Zahntechnikers noch nicht einmal erwähnt.

Was das Gesetz mit ‚Ausübung der Zahnheilkunde‘ meint, kann man dort auch nachlesen.

Hier das relevante Zitat:

„Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im
Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien
der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen.“

Es ist also eine Sache, wenn ein Zahnarzt einen Zahntechniker zu sich in die Praxis bittet, um sich mit ihm am Petienten über irgendeine Zahnersatzfrage abzuklären, oder wenn ein Kunde (nein - kein Patient) in einem Zahntechniklabor klingelt und fragt, ob sich mal jemand die gebrochene Prothese anschauen-, und sie gleich auch reparieren möchte. Der Techniker, der das tut, macht sich schlicht strafbar , lieber Gero, und da ist es wahrhaftig nicht hilfreich, wenn Du Dich mit ein paar lässigen Sätzen mit der schnellen lucia zusammentust.

Und wenn Du es schon tust, solltest Du wenigstens, neben dem ‚Isso‘-Argument, mit ein paar belegten Fakten daherkommen.

BTW: einigermaßen wiefe Zahntechniker wissen auch ganz genau was sie riskieren, wenn sie ihren Kunden (den Zahnärzten) unerlaubt ins Handwerk pfuschen - der Wettbewerb ist enorm - da legt man sich nicht mit den Leuten an, die einem morgen wieder Aufträge geben sollen. Ein bisserl kenn’ ich mich auf der Laborseite auch aus, ich war jahrzehntelang Mitbesitzer und Geschäftsführer eines zahntechnischen Labors.

Gruß

Kai Müller

Es wird kein Zahnersatz erstellt sondern bei einer vorhandenen Coverdenture, an einem sekundärem TV die Verblendung repariert nach dem sie ihm ins Waschbecken geflogen ist…

Es ist keine zahnärztliche Leistung die Coverdenture ins Labor zu senden.

Es werden weder Abdrücke gemacht noch sonstiges.

Sie können sich gerne bei ihrer KZV erkundigen.

Die schnelle Lucia ^^…

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Hallo Kai,

bevor die Emotionen allzu sehr hochkochen will ich einmal versuchen zusammen zu fassen, was eigentlich die Ausgangsfrage war:

Ein Patient mit einer ausgeprägten Zahnarztphobie sucht eine Möglichkeit eine kosmetische Reparatur an seiner Prothese durchführen zu lassen, ohne (aus welchem Grund auch immer) eine Zahnarztpraxis betreten zu wollen.

Lucia hat ihm völlig korrekt geantwortet, daß ein Zuschuß der Krankenkasse nur gewährt werden kann, wenn ein Zahnarzt dazwischen geschaltet wird.

Dieser Zahnarzt müsste, um diese kosmetische Reparatur durchführen zu lassen, auch keine zahnärztliche Leistung vollbringen. Das Schreiben eines Laborauftrages ist ganz sicher keine Leistung welche an eine zahnärztliche Approbation gebunden ist.

Du beschreibst ebenso wie Dantis sehr plastisch, warum der Patient dennoch zum Zahnarzt gehen sollte.

Das war aber hier nicht die Frage.

…stellt sich die frage, ob er mit dieser prothese nicht direkt zum zahntechniker gehen kann.erwill die rechnung auch aus seiner eigenen tasche zahlen, falls es nicht möglich ist, dass ein zahntechniker über die kk abrechnen kann.

ist das möglich, oder ist es zwingend vorgeschrieben, dass ein zahnarzt zwischengeschaltet wird?

Mal ganz davon abgesehen, daß der zweite Teil der Frage

was dürfte so etwas wohl kosten?

noch nicht beantwortet wurde, bringst Du hier das Zahnheilkundegesetz ins Spiel, welches mit der vorliegenden Problemstellung nichts zu tun hat. Darüber hinaus wirfst Du mir vor, meine Aussagen nicht zu belegen.

Ich kenne kein Gesetz, welches einem Zahntechniker verbietet, eine kosmetische Reparatur an herausnehmbarem Zahnersatz vorzunehmen, ohne diesen in seiner Ursprungskonstruktion zu verändern. Du kennst aber wohl auch keines denn sonst würdest Du wohl kaum ein Gesetz zitieren indem die besprochene Problematik überhaupt nicht vorkommt, bzw. angesprochen wird.

Der Techniker, der das tut, macht sich schlicht strafbar , lieber Gero, und da ist es wahrhaftig nicht hilfreich, wenn Du Dich mit ein paar lässigen Sätzen mit der schnellen lucia zusammentust.

Diese Aussage ist in keiner Weise haltbar und ich kann Deinen Seitenhieb auf Lucia überhaupt nicht nachvollziehen.

Du unterstellst einfach, daß eine kosmetische Reparatur einer Verblendung an herausnehmbarem Zahnersatz eine nicht delegierbare zahnärztliche Leistung sei und die Reparatur durch den Zahntechniker ohne Auftrag eines Zahnarztes ein Straftatbestand wäre.

Hier irrst Du jedoch.

Du hast allerdings vollkommen Recht wenn es um die Frage gegangen wäre, ob ein Zahntechniker grundsätzlich ohne Zahnarztbeteiligung zahntechnische Reparaturen an Zahnersatz vornehmen darf.

Gruß
Gero

P.S. Hast Du eigentlich schon einmal überlegt, welche Konsequenzen es für das Brett Zahnmedizin in wer-weiss-was.de hätte, wenn jeder Ratschlag von Nichtapprobierten in einer zahnärztlichen Problematik ein Straftatbestand wäre?

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Hallo rnj

was dürfte so etwas wohl kosten?

Die Frage ist schwer zu beantworten. Da Dein Nachbar mit seinem Vorgehen die üblichen Wege verlässt, greift hier auch keine amtliche Gebührenordnung, d.h. der Zahntechniker ist nicht durch eine Preisvorgabe gebunden.

Orientiert man sich an den meist üblichen Preisen, muß Dein Nachbar mit Kosten in Höhe von 80,- bis 120,-€ rechnen wenn es sich nur um eine neue Verblendung an einer der Teleskopkronen handelt.

Gruß
Gero

Hallo-hier gebe ich Kai Recht.Es ist illegal!
Mir ist persönlich ein Fall(ähnlich gelagert)bekannt,bei dem dem Labor eine saftige Strafe und Androhung der Schließung aufgebrummt wurde.
Kann natürlich jeder trotzdem riskieren…
Grüße Frank

mir ist auch ein Fall bekannt, in dem eine neue Arbeit angefertigt wurde.

Aber das ist nicht der selbe Schuh. Es handelt sich hierbei um eine Leistung die keine zahnärztliche Leistung ist.

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Servus Gero,

der Reihe nach:

Ein Patient mit einer ausgeprägten Zahnarztphobie sucht eine
Möglichkeit eine kosmetische Reparatur an seiner Prothese

dass es sich hier um eine ‚Zahnarztphobie‘ handelt, sagst Du. Der Anfrager dagegen berichtet von Überempfindlichkeit gegen Gerüche, die sich auch im Krankenhaus manifestierte. Diese Diagnose ist ein gutes Beispiel für eine fachliche Aussage (Psychologe, Psychiater) für die jemand (in diesem Fall Du) nicht qualifiziert ist :smile:

durchführen zu lassen, ohne (aus welchem Grund auch immer)
eine Zahnarztpraxis betreten zu wollen.

Lucia hat ihm völlig korrekt geantwortet, daß ein Zuschuß der
Krankenkasse nur gewährt werden kann, wenn ein Zahnarzt
dazwischen geschaltet wird.

Das trifft zu, der Anfrager musste annehmen, dass das das einzige Problem im Zusammenhang mit seiner Frage ist.

Dieser Zahnarzt müsste, um diese kosmetische Reparatur
durchführen zu lassen, auch keine zahnärztliche Leistung
vollbringen.

Allein die Differenzierung zwichen einer ‚kosmetischen Reparatur‘ (was immer das sein mag) und der ‚Wiederherstellung eines herausnehmbaren Zahnersatzes‘ (was hier wohl zutrifft, wenn Kunstoffteile unbekannter Größe von einer Prothese abgebrochen sind) ist eine zahnmedizinische Diagnose - kosmetisch oder nicht. An diese Diagnose schließt sich eine Beratung an, die sich mit den Gründen für den Bruch ebenso beschäftigen wird, wie mit der Art und Weise der Wiederherstellung. Das mag kleinlich klingen, gibt aber die Rechtslage wieder.

Das Schreiben eines Laborauftrages ist ganz
sicher keine Leistung welche an eine zahnärztliche :Approbation
gebunden ist.

. . .sagst Du - ich frage, wer sonst einen Laborauftrag an ein Zahntechniklabor schreiben dürfte. Allenfalls ein/e zahnmedizinische/r FachassistentIn unter der Aufsicht einer/s ZahnÄrztin. Sonst niemand.

Du beschreibst ebenso wie Dantis sehr plastisch, warum der
Patient dennoch zum Zahnarzt gehen sollte.

Das war aber hier nicht die Frage.

Warum ein Zahnersatz kaputt geht, wenn nicht gerade jemand darauf herumgelatscht ist, ist selbstverständlich wichtig für einen Patienten. Die kompetente Klärung dessen ist ein Job für . . . .? Richtig!

…stellt sich die frage, ob er mit dieser prothese nicht direkt zum zahntechniker gehen kann.erwill die rechnung auch aus seiner eigenen tasche zahlen, falls es nicht möglich ist, dass ein zahntechniker über die kk abrechnen kann.

ist das möglich, oder ist es zwingend vorgeschrieben, dass ein zahnarzt zwischengeschaltet wird?

Möglich ist es - wie so vielles Illegale. Wenn der Zahntechniker von sich aus tätig wird, verstößt er gegen das Zahnheilkundegesetz, auch wenn Dir das nicht Recht ist. Es wäre ja auch letztlich wurscht, wenn es nicht dazu führen würde, dass unsere fachfremden Leser von jetzt an glauben könnten, dass man mit seiner kaputten Prothese zum Zahntechniker um die Ecke gehen könnte wie zum ‚Mister Minit‘.

Mal ganz davon abgesehen, daß der zweite Teil der Frage

was dürfte so etwas wohl kosten?

noch nicht beantwortet wurde, bringst Du hier das
Zahnheilkundegesetz ins Spiel, welches mit der vorliegenden
Problemstellung nichts zu tun hat.

Sagst Du. Das Gesetz selber sagt etwas anderes.

Darüber hinaus wirfst Du
mir vor, meine Aussagen nicht zu belegen.

Ich kenne kein Gesetz, welches einem Zahntechniker verbietet,
eine kosmetische Reparatur an herausnehmbarem Zahnersatz
vorzunehmen, ohne diesen in seiner Ursprungskonstruktion zu
verändern. Du kennst aber wohl auch keines denn sonst würdest
Du wohl kaum ein Gesetz zitieren indem die besprochene
Problematik überhaupt nicht vorkommt, bzw. angesprochen wird.

Gero, ich muss hier nicht die Berufskundevorlesung fortsetzen, die Du vor einiger Zeit in den klinischen Semestern belegt hattest. Mir kann da nichts mehr passieren, aber Du bist ja noch voll im Beruf. Vielleicht erhundigst Du Dich doch einmal bei Gelegenheit bei Deiner zuständigen Kammer oder auch bei der Zahntechnikerinnung

Der Techniker, der das tut, macht sich schlicht :: strafbar , lieber Gero, und da ist es wahrhaftig ::nicht hilfreich, wenn Du Dich mit ein paar lässigen Sätzen ::mit der schnellen lucia zusammentust.

Diese Aussage ist in keiner Weise haltbar und ich kann Deinen
Seitenhieb auf Lucia überhaupt nicht nachvollziehen.

s.o.

Du unterstellst einfach, daß eine kosmetische Reparatur einer
Verblendung an herausnehmbarem Zahnersatz eine nicht
delegierbare zahnärztliche Leistung sei und die Reparatur
durch den Zahntechniker ohne Auftrag eines Zahnarztes ein
Straftatbestand wäre.

Hier irrst Du jedoch.

Du hast allerdings vollkommen Recht wenn es um die Frage
gegangen wäre, ob ein Zahntechniker grundsätzlich ohne
Zahnarztbeteiligung zahntechnische Reparaturen an Zahnersatz
vornehmen darf.

Was anderes diskutieren wir hier als die Frage „ob ein Zahntechniker grundsätzlich ohne Zahnarztbeteiligung zahntechnische Reparaturen an Zahnersatz vornehmen darf“?

P.S. Hast Du eigentlich schon einmal überlegt, welche
Konsequenzen es für das Brett Zahnmedizin in wer-weiss-was.de
hätte, wenn jeder Ratschlag von Nichtapprobierten in einer
zahnärztlichen Problematik ein Straftatbestand wäre?

Ja - hab’ ich. Ist aber nicht mein Problem. Du wirst aber festgestellt haben, dass ich mich melde, wenn Laien falsche Antworten bekommen - da spielt dann die Frage der Approbiertheit keine Rolle. Ansonsten fällt Deine Frage halt unter die Überschrift: „Dunkelziffer der Kriminalstatistik“ :wink:

Gruß und schönes WE

Kai Müller

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Nur so viel, liebe Lucia:
die Fragen die wir hier diskutieren, sind keine Fragen des Vertragszahnarztrechts. Die KZV, bei der ich mich nach Ihrer Empfehlung erkundigen soll, wäre nicht zuständig. Sie wäre es erst dann, wenn ein Zahnarzt (jemand anderes käme gar nicht in Frage) die Reparatur abzurechnen versuchen würde. Wir sind uns ja einig darüber, dass genau das hier nicht beabsichtigt ist.

Gruß

Kai Müller

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si tacuisses
owT

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