Hallo,
Mir ist, als hätte ich mal gehöhrt, in Deutschland bräuchte
man einen Grund, um als Arbeitsgeber eine Kündigung
aussprechen zu können?
Es verhält sich so: Innerhalb der ersten sechs Monate können
beide Parteien ohne Angabe von Gründen kündigen (erst danach
beginnt der Kündigungsschutz).
Kündigung ohne Angabe von Gründen => in der Probezeit; Maximaldauer 6 Monate.
Ab dem 7. Monat kann der
Arbeitnehmer arbeitsrechtlich gesehen eine ordentliche
Kündigung (mit 4 Wochen Kündigungsfrist) erst nach zwei
erfolgten Abmahnungen aussprechen, eine außerordentliche
Kündigung (fristlos) in bestimmten begründeten Fällen (bei
Diebstahl etc.).
Kündigung mit Abmahnung gilt für verhaltensbedingte Kündigung. Anzahl 2 ist nur eine Richtschnur - bei Verstößen aus dem Vertrauensbereich kann ggf. ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Wichtig für die Erforderlichkeit der Abmahnung ist die „Steuerbarkeit des Verhaltens“ durch den AN. Beispiel : Zuspätkommen muß abgemahnt werden, da der AN dies beeinflussen kann.
Bei krankheitsbedingter Kündigung ist meistens die „negative Zukunftsprognose“ entscheidend. Keine Abmahnung, weil kein steuerbares Verhalten!
Außerordentlich gekündigt werden kann bei schwerwiegenden Verstößen, beispielsweise Diebstahl, Tätlichkeiten, Sachbeschädigung, Betrug …
Generell ist bei der Kündigung zu prüfen, ob sie „sozial gerechtfertigt“ (blöde Formulierung, finde ich!) ist. Heißt : Bei Auftragsmangel ist demjenigen - gleiche Qualifikation vorausgesetzt - zu kündigen, der die niedrigere Betriebszugehörigkeit, das niedrigere Lebensalter, die geringeren Unterhaltsverpflichtungen hat.
Tatsächlich ist es in BRD für einen Arbeitgeber nicht ganz so
einfach, eine Kündigung unter Berücksichtigung der Gesetze
auszusprechen.
Indeed.
Aber : Die Kündigung (das Schreiben) muß den Grund nicht ausdrücklich nennen. Ist aber sinnvoller, wegen eventueller Gerichtsverfahren …
Bei uns braucht man bei einer Kündigung keinerlei Grund
angeben, lediglich die Fristen sind einzuhalten. (und evtl.
eine Abfertigung zu bezahlen, wenn der AN lange genug
beschäftigt war.)
Der überwiegende Teil der Kündigungsschutzklagen in D endet genau so (Richtschnur : 1/2 Monatsentgelt pro Beschäftigungsjahr).
Einen Kündigungs schutz genießen nur einige
ausgewählte
Personen. (Betriebsräte, Schwangere ab dem Zeitpunkt, zu dem
sie ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert
haben, …)
In BRD außer den genannten Gruppen Behinderte.
Schwerbehinderte sind kündbar, wenn die Versorgungsbehörde zustimmt.
Gruß kw