BAT EXPERTE gesucht

Huhu!

Ich bräuchte mal eine Info.

Ist irgendwo im BAT geregelt, dass offene Stellen zunächst intern besetzt werden müssen (dringende betriebliche Gründe und so mal außen vor)?

Der konkrete Fall: Eine Mitarbeiterin, die die Qualifikation für eine gewisse Stelle hat, wird übergangen, und eine externe Kraft wird eingestellt.

Da ich wenig Lust habe, mich durch den ganzen BAT zu wälzen, mache ich es mir mal so bequem und hoffe auf Euch!

Liebe Grüße
Guido

Hallo, Guido,

im BAT steht meines Erachtens die Pflicht zur internen Ausschreibung nicht, das sind meines Wissens immer Betriebsvereinbarungungen. Um welches Bundesland handelt es sich? Je nach nachdem müsste es in der Behhörde eine Gleichstellugsbeauftragte geben, die u.U. (nach Bundesland verschieden) eingreifen kann.
Ingeborg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nicht die Ausschreibung - die BESETZUNG
Hi!

im BAT steht meines Erachtens die Pflicht zur internen
Ausschreibung nicht,

Nö - die Ausschreibungspflicht ergibt sich hier aus dem TzBfG, da es sich um eine Vollzeitstelle handelt und es genug Teilzeitbeschäftigte gibt…

Ich fragte nach der Pflicht zur Besetzung!

das sind meines Wissens immer
Betriebsvereinbarungungen.

Ganz sicher oder nur eine Vermutung?

Um welches Bundesland handelt es
sich?

Um gar keins - es geht um die Arbeiterwohlfahrt - und die haben den BAT eigentlich wörtlich abgeschrieben und die Reihenfolge etwas verändert…

Liebe Grüße
Guido

Hallo Guido.

Ist irgendwo im BAT geregelt, dass offene Stellen zunächst
intern besetzt werden müssen (dringende betriebliche
Gründe und so mal außen vor)?

Nein, dem ist nicht so. Zumindest nicht müssen.

Der konkrete Fall: Eine Mitarbeiterin, die die Qualifikation
für eine gewisse Stelle hat, wird übergangen, und eine externe
Kraft wird eingestellt.

Der PR/BR wäre da im Vorfeld ein guter Ansprechpartner gewesen.

Gruß,
LeoLo

Huhu!

Hi,
sowas ist nicht im BAT geregelt,
sondern ist immer eine interne Regelung.
Vorrangige interne Besetzung wird in der Regel dann beschlossen, wenn Personal abgebaut werden muss. Dann kann man aus dem Ueberhang der gestrichenen Planstellen eine neue Stelle intern besetzen. Nur dann, wenn kein passender Ueberhang aus dem Abbaupool mit der geforderten Qualifikation vorhanden ist, kann extern besetzt werden.
Dein Fall hoert sich nach Umsetzungswunsch an. dem muss man nicht stattgeben, weil dann an dieser Stelle eine neubesetzung erfolgen muesste. Und warum sollte man die Kollegin gehen lassen und sich den Stress mit der Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin antun?
Gruss, Petersen

Ich bräuchte mal eine Info.

Ist irgendwo im BAT geregelt, dass offene Stellen zunächst
intern besetzt werden müssen (dringende betriebliche
Gründe und so mal außen vor)?

Der konkrete Fall: Eine Mitarbeiterin, die die Qualifikation
für eine gewisse Stelle hat, wird übergangen, und eine externe
Kraft wird eingestellt.

Da ich wenig Lust habe, mich durch den ganzen BAT zu wälzen,
mache ich es mir mal so bequem und hoffe auf Euch!

Liebe Grüße
Guido

Dankä - schade eigentlich
Hi Leo!

Nein, dem ist nicht so. Zumindest nicht müssen.

Schade eigentlich! Dann beruhte meine irrige Annahme wohl nur auf geltende BVs in ein paar Unternehmen…

Der PR/BR wäre da im Vorfeld ein guter Ansprechpartner
gewesen.

Naja vergiss diesen BR ;-( (er hat unter anderem die Aussage getätigt, dass Schwangere sich die Zeit für Arztbesuch vom Munde absparen müsen - sprich: Mehrarbeit abfeiern oder Teilurlaub nehmen…)

Liebe Grüße und guten Rutsch (ich habe meinen hinter mir und darf jetzt drei Monate auf Krücken laufen)

Guido

Huhu!

Ich bräuchte mal eine Info.

Ist irgendwo im BAT geregelt, dass offene Stellen zunächst
intern besetzt werden müssen (dringende betriebliche
Gründe und so mal außen vor)?

Der konkrete Fall: Eine Mitarbeiterin, die die Qualifikation
für eine gewisse Stelle hat, wird übergangen, und eine externe
Kraft wird eingestellt.

Da ich wenig Lust habe, mich durch den ganzen BAT zu wälzen,
mache ich es mir mal so bequem und hoffe auf Euch!

Liebe Grüße
Guido

Hallo Guido,

im BAT ist dazu definitiv nichts geregelt. Eine Regelung wäre möglich über Dienstvereinbarung oder Betriebsvereinbarung nach Personalvertretungsrecht oder Betriebsverfassungsrecht.
Ich gehe mal davon aus das bei Euch das Betriebsverfassungsrecht angewendet wird. In diesem Fall gibt es vielleicht eine Betriebsvereinbarung über Auswahlrichtinien. Also Ansprechpartner wäre eigemtlich der Betriebsrat. Der Betriebsrat kann Auswahlrichtlinien einfordern ,ab 500 Beschäftigte, über eine Betriebsvereinbarung, die ist erzwingbar vom Betriebsrat. Falls es noch keine gibt, kann ja mal angeregt werden von der Belegschaft beim Betriebsrat. Gruß Winfried