das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) gilt für Beamte, der Bundesangestelltentarif (BAT) für Angestellte.
Das BBesG erkennt man an den vorgesetzten Buchstaben
A (A1 „Matrose“ bis A16 "Direktor),
B (B1 „Direktor“ bis B11 „Staatssekretär“)
C (C1 „Universitätsassistent“ bis C4 „Ordentlicher Professor“)
R (R1 „Richter am Amtgericht“ bis R10 „Präsident des Bundesgerichtshofes“)
Den BAT erkennt man an der vorgesetzten römischen Ziffer, die (Achtung!) je mehr Gehalt bedeutet, je kleiner (!) sie ist (BAT I bedeutet das höchste, BAT VIII [IX?] das niedrigste Gehalt).
Ist das richtig das Ihre Links Bruttoangaben sind?
vielen Dank für die Erklärung.
Sind die Zuschläge freiwillige Leistung?
Ich habe mal gehört, daß gewisse Zuschläge bezahlt werden ohne höherwertige arbeiten zuverrichten.???
z.B.
Berlinzuschlag
Alterszuschlag
Welche Zuschläge kann ein angestellter im ländlichen Bereich erwarten?
Ralf
das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) gilt für Beamte, der
Bundesangestelltentarif (BAT) für Angestellte.
Das BBesG erkennt man an den vorgesetzten Buchstaben
A (A1 „Matrose“ bis A16 "Direktor),
B (B1 „Direktor“ bis B11 „Staatssekretär“)
C (C1 „Universitätsassistent“ bis C4 „Ordentlicher Professor“)
R (R1 „Richter am Amtgericht“ bis R10 „Präsident des
Bundesgerichtshofes“)
Den BAT erkennt man an der vorgesetzten römischen Ziffer, die
(Achtung!) je mehr Gehalt bedeutet, je kleiner (!) sie ist
(BAT I bedeutet das höchste, BAT VIII [IX?] das niedrigste
Gehalt).
Ist das richtig das Ihre Links Bruttoangaben sind?