Hallo,
habe hier einen Arbeitsvertrag einer Bekannten vorliegen und möchte nun fragen, ob einige Klauseln in diesem Vertrag rechtens sind bzw. ob man sich den Bestimmungen so fügen muß/sollte:
Zum einen steht keine genaue Berufsbezeichnung drin, sondern nur allgemein ‚Angestellte‘ (also auch nicht durch einen Zusatz ‚kaufmännische‘ oder so. Ist das ok so oder ist ein Zusatz bzw. eine genaue Berufsbezeichnung zwingend ?
Dann steht drin, daß meine Bekannte auf Anweisung des Arbeitgebers auch eine andere Arbeitsleistung an jedem anderen Arbeitsort bei gleichbleibendem Gehalt ausführen muß. Wie sieht es hier aus ?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Gruß,
Micha
Passt schon
Hi!
Leider wird Dir hier niemand mit so wenigen Infos eine pauschal korrekte Antwort geben können!
Aber mit den wenigen infos wage ich mich mal soweit raus, zu sagen: Ist ok!
Oder besser: Es kann ok sein!
Aber dafür sind zwei winzige Auszüge aus einem Vertrag einfach zu wenig!
LG
Guido
durchaus normal
Hi,
aus dem Zusammenhang gerissen kann man natürlich nichts sicheres sagen, aber vom ungefähren Wortlaut sind die beiden Floskeln standardmässig oft (immer?) drin, besonders in kleinen und mittleren Firmen, wo man mit gesundem Menschenverstand schon einsieht, dass man keinen Anspruch auf eine ganz bestimmte Tätigkeit haben kann.
Das muss der Arbeitgeber in eigenem Interesse tun, das ist ok so.
Gruss,
Es ist durchaus normal Arbéitsverträge so zu konzipieren. Als neuer Angestellter sollte man jedoch schon vor Unterzeichnung in einem offenen Gespräch um möglichst genaue Beschreibung des Arbeitsplatzes bitten.
Mit freundlichem Gruß Christiane Hachenberg
CS Consultants
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke
Hallo,
danke erstmal an alle für die Antworten.
Meine Bekannte arbeitet schon seit einem Jahr in dem Betrieb, bisher mit einem befristeten Vertrag, dieser wird ab Januar in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt.
Der Arbeitsbereich war bisher auf eine Tätigkeit begrenzt, dies scheint man wohl nun mit dem neuen Vertrag und der allgemeinen Bezeichnung ‚Angestellte‘ ausweiten zu wollen. Meine Bekannte wollte nur sicher gehen, daß man sie nicht nach Belieben hin und her schieben kann, da sie ja ursprünglich für einen bestimmten Bereich eingestellt wurde.
Gruß,
Micha
Hallo,
danke erstmal an alle für die Antworten.
Meine Bekannte arbeitet schon seit einem Jahr in dem Betrieb,
bisher mit einem befristeten Vertrag, dieser wird ab Januar in
einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt.
Der Arbeitsbereich war bisher auf eine Tätigkeit begrenzt,
dies scheint man wohl nun mit dem neuen Vertrag und der
allgemeinen Bezeichnung ‚Angestellte‘ ausweiten zu wollen.
Meine Bekannte wollte nur sicher gehen, daß man sie nicht nach
Belieben hin und her schieben kann, da sie ja ursprünglich für
einen bestimmten Bereich eingestellt wurde.
Gruß,
Hallo Micha
Wie groß das Direktionsrecht des AG ist, wird hier sicherlich niemand sagen können, wenn Du uns ein paar Worte aus dem AV hinwirfst. Letztendlich wird es nicht davon abhängen, ob dort „kaufmännische“ steht oder nicht - dies dürfte den AG nur in kleinerem Umfang beschränken. Das „Drumherum“ wäre interessant zu kennen. Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob im AV steht
„Die AN wird für die Lucks GmbH & Co KG als Lohnbuchhalterin an Schreibtisch 5 der Abteilung C der Niederlassung „Lucks Skaiwoka“ in Bonn, Kamnastraße 7, eingesetzt.“
oder ob da nur steht
„Die AN wird als kaufmännische Angestellte der Lucks GmbH & Co KG beschäftigt.“
Gruß,
LeoLo