Hallo zusammen! Ich hoffe, dass mir jemand behilflich sein kann, wenn es um folgendes Thema geht:
„Er“ hat ein neues Arbeitsverhältnis (alte Firma bereits gekündigt) und der Arbeitsvertrag liegt vor:
…
&3 Die Tätigkeit von XY erfolgt in der Maßnahme „ABC…“ als pädagogische Fachkraft. Dies ist keine Planstelle der Firma „DEF…“, sondern sie wird durch das Jugendamt der Stadt YY und EU Mittel finanziert. Diese Maßnhame ist befristet bis zum 31.12.2007. Zu diesem Zeitpunkt endet der abgeschl. Arbeitsvertrag, ohne dass es eine Kündigung bedarf.
…
SeineFrage:
- Sieht so ein befristeter Arbeitsvertrag aus?
- Mir sagte man mündlich zu, dass die Stelle weiter bestehen bleiben wird, wenn das Arbeitsamt zahlt. Sollte dies dann auch in den Arbeitsvertrag schr. fixiert werden?
Hallo snettchen,
Zu diesem Zeitpunkt endet der abgeschl.
Arbeitsvertrag, ohne dass es eine Kündigung bedarf.
- Sieht so ein befristeter Arbeitsvertrag aus?
Ja.
- Mir sagte man mündlich zu, dass die Stelle weiter bestehen
bleiben wird, wenn das Arbeitsamt zahlt. Sollte dies dann auch
in den Arbeitsvertrag schr. fixiert werden?
Nö, das muss im Vertrag nicht fixiert werden. Das wäre m.E. eine Befristung mit Sachgrund (also so lange Mittel da sind, gibts die Stelle)
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html
MfG
Hallo und nett, dass du so schnell geantwortet hast.
sorry, mein fehler:
Die frage war." Sieht so ein UNbefristeter Arbeitsvertrag aus?" Sicherlich ja.
Und klar, muss! es nicht in einem unbefristeten Arbeitsvertrag stehen. Aber es ist aber auch so: so lange die gelder fließen gibt es die stelle. Wenn kein Geld mehr fließ ist die stelle weg (keine Planstelle)
Meine Frage: könnte ich mit dem AG verhandeln, einen zusatzklausel rein zuschreiben, z.B: wenn die Gelder weiter für das Projekt bewiligt werden, wird Herr YX weiter für diese Stelle beauftragt.
Es ist mir auch klar, dass nach 2 JAhren ein unbefristeter vertrag angeboten werden muss und dass sich der AG dadurch in zugzwang setzt.
MfG in die nacht
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Hallo,
sorry, mein fehler:
Die frage war." Sieht so ein UNbefristeter Arbeitsvertrag
aus?" Sicherlich ja.
Nö, meine Antwort war schon für den befristeten Vertrag. Die Formulierung ist typisch für befristete Verträge.
Und klar, muss! es nicht in einem unbefristeten Arbeitsvertrag
stehen.
In einem befristeten ebenfalls nicht.
Meine Frage: könnte ich mit dem AG verhandeln, einen
zusatzklausel rein zuschreiben, z.B: wenn die Gelder weiter
für das Projekt bewiligt werden, wird Herr YX weiter für diese
Stelle beauftragt.
Du kannst ihn fragen, ob er das macht, aber er muss es nicht. Wenn du sonst irgendwas schriftliches hast zum Grund der Befristung, dann hebs dir mal auf.
Es ist mir auch klar, dass nach 2 JAhren ein unbefristeter
vertrag angeboten werden muss und dass sich der AG dadurch in
zugzwang setzt.
Ähm nö, da irrst du leider bzw. bist nicht vollständig informiert.
- muss überhaupt kein unbefristeter Vertrag angeboten werden. Der befristete Vertrag kann auch einfach auslaufen und dann -> FINITO
- kann man bei Befristungen mit Sachgrund ewig befristen. Da gilt diese Grenze von 2 Jahren nicht.
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html
MfG