Fristlose Kündigung - Kündigungsfristen einhalten?

Hallo
Mein Arbeitgeber hat mich fristlos gekündigt was durch mein eigenes Verschulden zustande kam. Ich konnte so wie ich grad kam gleich wieder gehen ist das rechtens?

Kann man wegen Mobbing etwas erreichen sowas wie Klage deswegen oder so?
Danke schon mal für Antwort.
MfG Doris

Wie jetzt?
Hi!

Mein Arbeitgeber hat mich fristlos gekündigt was durch mein
eigenes Verschulden zustande kam. Ich konnte so wie ich grad
kam gleich wieder gehen ist das rechtens?

Naja er hat das Direktionsrecht - also auch das Hausrecht!

Gut war, dass Du da warst - mache das am Besten jeden Tag von neuem! Gehe jeden Morgen hin und biete Deine Arbeitsleistung an!
Dadurch begiebt sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug und Deine Position verbessert sich unter Umständen nicht gerade unerheblich…

Hast Du Deine Kündigung schon schriftlich bekommen? Nur dann ist sie wirksam!
Nach Erhalt der Kündigung hast Du drei Wochen Zeit, Feststellungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Wenn Du die Kündigung bereits in Schriftform hast, musst Du natürlich nicht jeden Morgen da auftauchen!

Kann man wegen Mobbing etwas erreichen sowas wie Klage
deswegen oder so?

Wenn Du nicht vorher wenigstens ein Tagebuch geführt hast, wird es sehr sehr schwer…

Liebe Grüße
Guido

Ja ich habe sie schon in schrieftlicher form.
Dazu sei angemerkt das ich nicht mehr in der Probezeit war.

hi!

kurz und gut: "frist"lose kündigung entzieht sich jeder frist

je nachdem, warum du die fristlose bekommen hast, kannst du sie ev. anfechten - aber vorsicht: die fristlose wird meist nicht aus banalen gründen ausgesprochen, sondern der ag sichert sich da - sofern er ein bißchen mitdenkt - sehr gut ab

wenn du aber der meinung bist, das die fristlose grundlos bzw. aus falschen gründen ausgesprochen wurde, dann sollte dein erster weg zum arbeitsgericht sein

grüße,
tomh

Oh man…
Hallo!

kurz und gut: "frist"lose kündigung entzieht sich jeder frist

Abgesehen davon, dass sie nicht fristlose sondern außerordentliche Kündigung heißt…

je nachdem, warum du die fristlose bekommen hast, kannst du
sie ev. anfechten

Eine Kündigung kann man nicht anfechten - nur bei Verträgen ist das möglich

  • aber vorsicht: die fristlose wird meist
    nicht aus banalen gründen ausgesprochen, sondern der ag
    sichert sich da - sofern er ein bißchen mitdenkt - sehr gut ab

Und was soll schlimmstenfalls bei einer Klage gegen den Arbeitgeber passieren?

wenn du aber der meinung bist, das die fristlose grundlos bzw.
aus falschen gründen ausgesprochen wurde, dann sollte dein
erster weg zum arbeitsgericht sein

Der ERSTE Weg sollte vielleicht doch besser der zum Anwalt sein, wenn man nicht fit im Bereich Arbeitsrecht ist…

Gruß
Guido

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Ja ich habe sie schon in schrieftlicher form.
Dazu sei angemerkt das ich nicht mehr in der Probezeit war.

Probezeit hat auch mit Kündigungsschutz nichts zu tun…

Wie groß ist der Betrieb?

Habt Ihr einen Betriebsrat?

Wenn ja: Wurde der fristgerecht angehört?

Wie lange bist Du dort gewesen?

Liebe Grüße
Guido

Wir haben keinen betriebsrat und ich war genau 10 Monate dort.

Noch eine Frage gibt es dann irgendwelche Akten die mein zukünftiger AG einsehen kann das ich fristlos gekündigt wurde? Und kann mir das Arbeitsamt das geld streichen?
Danke

Hi!

Wenn Du mir meine Fragen nur zu einem Drittel beantwortest, machst Du es nicht gerade einfacher!

Wir haben keinen betriebsrat und ich war genau 10 Monate dort.

Noch eine Frage gibt es dann irgendwelche Akten die mein
zukünftiger AG einsehen kann das ich fristlos gekündigt wurde?

Nein, aber jeder Personalmensch erkennst das unter Umständen aus Deinem Zeugnis!

Und kann mir das Arbeitsamt das geld streichen?

Unter Umständen JA!
Das heißt: Streichen natürlich nicht, aber eine Sperre ist möglich!

Was war denn der Grund?
(kannst mir ja eine Mail schreiben…)

Liebe Grüße
guido

Hallo Doris,

eine außerordentliche Kündigung wird nur in besonders gravierenden Fällen wie z.B. Untreue oder ähnliches ausgesprochen.
Anonsten wird in der Regel zunächst mal abgemahnt, da die Kündigung ultima ratio ist. (Sollte zumindest so sein)

Natürlich kannst du gegen diese Kündigung - wie gegen jede Kündigung - vor einem Arbeitsgericht klagen, insbesondere wenn sie dir nicht gerechtfertigt erscheint.

In die Sparte „Mobbing“ fällt eine Kündigung jedenfalls nicht.

Was Guido schreibt mit dem sich zur Arbeit anbieten macht im Falle einer Kündigung keinen Sinn. Das ist die richtige Vorgehensweise bei einer Freistellung.

Du solltest unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und dich eingehend beraten lassen, ob und wie du vorgehen sollst.

Gruß Ivo

Schuster bleib bei Deinen Leisten!
Hi Ivo!

eine außerordentliche Kündigung wird nur in besonders
gravierenden Fällen wie z.B. Untreue oder ähnliches
ausgesprochen.

Da steht im Gesetz nichts von besonders gravierend! Es ereicht ein wichtiger Grund (und das kann auch der gestohlene Kugelschreiber sein!!!).

Was Guido schreibt mit dem sich zur Arbeit anbieten macht im
Falle einer Kündigung keinen Sinn. Das ist die richtige
Vorgehensweise bei einer Freistellung.

NEIN! Wenn jemand MÜNDLICH kündigt (davon ging ich zunächst aus, was aber auch gut lesbar ist), dann sollte man den Arbeitgeber auf jeden Fall in Annahmeverzug bringen!
Da eine Freistellung in der Regel schriftlich erfolgt, begiebt sich der Arbeitgeber schon mit diesem Schriftstück in Annahmeverzug, so dass man da nicht jeden Morgen auftauchen muss…

Gruß
Guido

Hallo Guido

eine außerordentliche Kündigung wird nur in besonders
gravierenden Fällen wie z.B. Untreue oder ähnliches
ausgesprochen.

Da steht im Gesetz nichts von besonders gravierend! Es ereicht
ein wichtiger Grund (und das kann auch der gestohlene
Kugelschreiber sein!!!).

Ein Diebstahl (egal welcher Warenwert) ist gravierend.

Was Guido schreibt mit dem sich zur Arbeit anbieten macht im
Falle einer Kündigung keinen Sinn. Das ist die richtige
Vorgehensweise bei einer Freistellung.

NEIN! Wenn jemand MÜNDLICH kündigt (davon ging ich zunächst
aus, was aber auch gut lesbar ist), dann sollte man den
Arbeitgeber auf jeden Fall in Annahmeverzug bringen!
Da eine Freistellung in der Regel schriftlich erfolgt, begiebt
sich der Arbeitgeber schon mit diesem Schriftstück in
Annahmeverzug, so dass man da nicht jeden Morgen auftauchen
muss…

Ja, wenn man von der mündlichen Geschichte ausgeht macht das Sinn.
Ich bin beim Ursprungsposting allerdings gleich von einer schriftlichen ausgegangen.

Gruß Ivo

Hallo Doris.

Am besten reichst Du umgehend eine Klage ein. Damit ist die Sache des Annahmeverzuges auch vom Tisch. Desweiteren wirst Du sonst auch die Sperre beim bezug des ALG ziemlich wahrscheinlich aufgedrückt bekommen. Zugegebenermaßen irritiert aber der Passus „was durch mein eigenes Verschulden zustande kam.“ sehr. Kling ja, als sei die Kü unstrittig zurecht refolgt? Ohne die Details genauer zu kennen, wird man hier kaum etwas sagen können.

Gruß,
LeoLo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Erst mal Sorry wegen der Überschrift!
Hi Ivo!

Ich hatte mit Copy und Paste (da mein erster Versuch der Antwort Mist war) versucht, meine eigentliche Überschrift hier zu integrieren! Die hätte dann
„Nur, wenn nichts Schriftliches vorliegt“
geheißen…

Der Schuster kam irgendwie aus einem anderen Forum - sorry nochmal!

Ein Diebstahl (egal welcher Warenwert) ist gravierend.

Das ist schon klar! Erzähl das aber mal einigen Arbeitnehmern und -gebern!

Oder anders: Ich habe grundsätzlich von zu Hause ungefähr so viel Büromaterial mit an meinen Arbeitsplatz gebracht, wie ich auch mitgenommen habe!
Ernsthaft: Es war mir egal, ob ich im Laufe eines Jahres 10 Kugelschreiber mit ins Unternehmen eingebaut habe - es war mir aber genauso egal, wenn ich dann mal einen Kuli auch aus Betriebsinventar wieder eingesteckt habe (natürlich nur die Billigteile).
Eigentlich ein wichtiger Grund…

Ja, wenn man von der mündlichen Geschichte ausgeht macht das
Sinn.
Ich bin beim Ursprungsposting allerdings gleich von einer
schriftlichen ausgegangen.

OK, aber ich habe doch geschrieben:
Wenn Du die Kündigung bereits in Schriftform hast, musst Du natürlich nicht jeden Morgen da auftauchen!

Liebe Grüße
Guido

Warum ratet ihr alle zur Klage ??
Hallo Leute,

offensichtlich wurde dir fristlose (außerordentliche) Kündigung doch zu recht ausgesprochen. Dies geht doch auch aus dem Posting hervor.

Warum ratet ihr dann dazu sofort Kündigungsschutzklage zu erheben ???

Bei einer definitiv berechtigten Kündigung kann das nur zu folgendem beitragen:

Reichtum der Anwälte (Na ja, so üppige Gebühren gibt es für sowas allerdings auch nicht)
Unnötige Kosten des Gekündigten (s.o., aber einem Arbeitslosen können die Gebühren doch schon weh tun)
Überlastung der Arbeitsgerichte (jetzt weiß ich warum es immer Monate dauert bis ein Fall verhandelt wird)

Ich denke bei jedem Fall sollte vorher genau abgewogen werden ob überhaupt eine minimale Chance auf Erfolg besteht. Aber hier wird, obwohl es stark nach berechtigter Kündigung aussieht, ohne weitere Prüfung des Sachverhalts zur Klage geraten. Das halte ich für unsinnig bis verantwortungslos.

Bei ungerechtfertigten Entlassungen steht es natürlich jedem AN zu, eine Klärung vor Gericht herbei zu führen. Meine Erfahrung ist aber, dass JEDER sofort zum Arbeitsgericht rennt weil immer irgendwelche Schlaumeier meinen JEDE Kündigung ist zunächst illegal und der Gekündigte wird mit satter Abfindung überschüttet. Dass der Anwalt in erster Instanz von jedem selbst zu zahlen ist wird meist verschwiegen. Und so kenne ich etliche Fälle, bei denen der AN im Endeffekt auf hohen Anwaltskosten sitzen geblieben ist. Häufig sogar, OBWOHL eine Abfindung gezahlt wurde, die aber vom Anwaltshonorar mehr als aufgezehrt wurde.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Weil es sinnvoll ist!
Hi!

offensichtlich wurde dir fristlose (außerordentliche)
Kündigung doch zu recht ausgesprochen. Dies geht doch auch aus
dem Posting hervor.

Eben nicht! Nicht alles, was dem oft ahnungslosen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als wichtiger Grund verkauft wird, ist auch einer! Und wenn jeder Fehler in der Arbeitswelt eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, dann muss meiner Meinung anch erst mal ordentlich in sehr vielen Chefetagen ausgemistet werden! Denn die dort begangenen Fehler sind in der Regels viel brutaler für ein Unternehmen!

Warum ratet ihr dann dazu sofort Kündigungsschutzklage zu
erheben ???

Ich habe doch eigentlich eher zum besuch eines Anwalts geraten! Prüfen lassen sollte man auf jeden Fall - es sei denn, man hat sich wirklich saudumm verhalten, was hier allerdings nicht der Fall ist!

Bei einer definitiv berechtigten Kündigung kann das nur zu
folgendem beitragen:

Ob es sich denn um eine drfinitiv berechtigte Kündigung handelt, sollte dann aber doch wenigstens klar sein, oder?

Reichtum der Anwälte (Na ja, so üppige Gebühren gibt es für
sowas allerdings auch nicht)

richtig!

Unnötige Kosten des Gekündigten (s.o., aber einem Arbeitslosen
können die Gebühren doch schon weh tun)

Bei der Hinzuziehung eines Anwalts: Ja! Aber die Gerichtskosten halten sich nun wirklich in sehr bescheidenen Grenzen!

Überlastung der Arbeitsgerichte (jetzt weiß ich warum es immer
Monate dauert bis ein Fall verhandelt wird)

Die können doch eigentlich froh sein, dass wenigstens sie einen sicheren Job haben!

Nein ernsthaft: Welches Arbeitsgericht ist für Dich zuständig? Ich habe noch nie länger als drei bis vier Wochen (auf welcher Seite auch immer) gewartet! Weder hier im Kaff, noch in Düsseldorf!

Ich denke bei jedem Fall sollte vorher genau abgewogen werden
ob überhaupt eine minimale Chance auf Erfolg besteht. Aber
hier wird, obwohl es stark nach berechtigter Kündigung
aussieht, ohne weitere Prüfung des Sachverhalts zur Klage
geraten. Das halte ich für unsinnig bis verantwortungslos.

Ich halte es eher für verantwortungslos, jemandem zu sagen: Nimm es einfach so hin!
Da ich den Grund kenne: Er hat meiner Meinung nach vor Gericht keine Chance!

Bei ungerechtfertigten Entlassungen steht es natürlich jedem
AN zu, eine Klärung vor Gericht herbei zu führen. Meine
Erfahrung ist aber, dass JEDER sofort zum Arbeitsgericht rennt
weil immer irgendwelche Schlaumeier meinen JEDE Kündigung ist
zunächst illegal und der Gekündigte wird mit satter Abfindung
überschüttet. Dass der Anwalt in erster Instanz von jedem
selbst zu zahlen ist wird meist verschwiegen. Und so kenne ich
etliche Fälle, bei denen der AN im Endeffekt auf hohen
Anwaltskosten sitzen geblieben ist. Häufig sogar, OBWOHL eine
Abfindung gezahlt wurde, die aber vom Anwaltshonorar mehr als
aufgezehrt wurde.

OK - aber die meisten hier weisen sehr wohl darauf hin, dass die erste Instanz jede Partei selbst zu zahlen hat!

LG
Guido

Hallo Matthias,

genau das mache ich nicht. Trotzdem empfehle ich die Prüfung des Sachverhalts durch einen Fachanwalt, weil viele außerordentliche Kündigungen aufgrund von Gründen geschehen, die dafür eigentlich nicht ausreichen oder die schlicht und ergreifend formale Fehler enthalten.

Ich rate aber nur zur Klage falls diese nach dieser Prüfung Aussicht auf Erfolg hat.

Gruß Ivo

hi!

sorry für meine österreichische sicht - ich dachte, „fristlose“ sei „fristlose“, egal, ob d oder a

Eine Kündigung kann man nicht anfechten - nur bei Verträgen
ist das möglich

in a ist dies möglich - so kann aus einer „fristlosen“ eine „normale“ kündigung werden bzw. sogar die kündigung zurückgenommen werden

Und was soll schlimmstenfalls bei einer Klage gegen den
Arbeitgeber passieren?

wie oben beschrieben: „normale“ kündigung bzw. wiedereinstellung

österreichspezifisches problem: ag will sich die gesetzliche (!) abfertigung ersparen, die im falle einer „fristlosen“ bzw. eigenkündigung (mir fällt grad kein anderes wort ein) entfällt

Der ERSTE Weg sollte vielleicht doch besser der zum Anwalt
sein, wenn man nicht fit im Bereich Arbeitsrecht ist…

gibt’s in d keine bundes- bzw. landesweite instanz, an die man sich ohne gewerkschaft und/oder betriebsrat wenden kann (in ö gibt’s bundesweit die arbeiterkammer, an die man sich in allen arbeitsrechtlichen belangen wenden kann)???

grüße,
tomh

Österreich kenne ich nicht!
Hi!

Also, Österreich schon, aber Euer Recht halt nicht

Und was soll schlimmstenfalls bei einer Klage gegen den
Arbeitgeber passieren?

wie oben beschrieben: „normale“ kündigung bzw.
wiedereinstellung

Naja - Du hattest gewarnt, nur zu klagen, wenn man sich absolut sicher ist!

gibt’s in d keine bundes- bzw. landesweite instanz, an die man
sich ohne gewerkschaft und/oder betriebsrat wenden kann (in ö
gibt’s bundesweit die arbeiterkammer, an die man sich in allen
arbeitsrechtlichen belangen wenden kann)???

Klar kann man die Gewerkschaften anlaufen, wenn man Mitglied ist! Allerdings habe ich jetzt dreimal erlebt, wie toll einem dort „geholfen“ wurde - besser eine private Rechtschutzversicherung abschließen! Ist billiger und gaaaanz sicher besser…

LG
Guido

Hallo

offensichtlich wurde dir fristlose (außerordentliche)
Kündigung doch zu recht ausgesprochen. Dies geht doch auch aus
dem Posting hervor.

Warum ratet ihr dann dazu sofort Kündigungsschutzklage zu
erheben ???

Ääääähhhh… *such* *such* *such*… Kannst Du mir mal kurz helfen? Ich finde das Wort „Kündigungsschutzklage“ in meinem Text nicht mehr? *suchweiter* Hat der MOD meinen Text verändert? Sie soll gegen die fristlose Kü umgehend klagen! Das hat mit Küschutz erst mal nichts zu tun.

Aber
hier wird, obwohl es stark nach berechtigter Kündigung
aussieht, ohne weitere Prüfung des Sachverhalts zur Klage
geraten. Das halte ich für unsinnig bis verantwortungslos.

Für unsinnig bis verantwortungslos halte ich eher das Gegenteil. Überleg doch mal einen Schritt weiter! Alleine die erschwerten Bewerbungsmöglichkeiten aufgrund des schlechten Zeugnisses. Sieht supertoll aus, wenn man einen „krummen“ Beendigungstermin im Lebenslauf hat. Personaler zählen eins und eins zusammen (und rufen beim AG gleich mal an) und fragen sich zudem danach, warum die AN scheinbar noch nicht einmal die fristlose Kü abwenden konnte. Dabei lasse ich den Rattenschwanz, der einer fristlosen Kü folgen kann (Verdachtskündigung wegen Diebstahl mal als Extrembeispiel angeführt), mal einfach weg, weil das den Rahmen sprengt. Zudem dürfte eine Ruhezeit/Sperrfrist sicher sein, wenn man nichts unternimmt.

Nein, nein, so einfach ist das eben nicht. Der korrekte Rat in einem solchen Fall hier im Forum sollte schon sein: umgehend Klage einreichen, AG in Annahmeverzug bringen, denn das ist beides wichtig.

Aber weil Du ein Stück weit auch Recht hast, daß man die Sache immer im Detail prüfen muß, fragen wir ja auch nach näheren Angaben. Und wenn es ganz bitter aussieht, lautet der nächste Rat: Einige Dich mit Deinem AG und/oder schalte einen RA ein und/oder ziehe die Klage zurück.

Oberstes „Minimal-Ziel“ sollte auch bei den leisesten Zweifel an einer fristlosen Kü für den AN immer sein: Umdeutung in eine ordentliche Kü.

Gruß,
LeoLo