Welche Kündigung stimmt?

Folgender Fall:

Person A (Angestellter) hat letzte Woche Mittwoch aufgrund Firmeninternen Problemen mündlich gekündigt und das Firmengelände verlassen.

Die Person A befand sich noch in der Probezeit und hat eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Eine schriftliche Kündigung ist jedoch noch nicht erfolgt.

Der Arbeitgeber hat jetzt Person A ein schreiben gesendet das sie die Fristlose Kündigung akzeptieren.
Person A hat aber eine Krankmeldung und die Kündigung ist auf dem weg mit Fristgerechter Kündigung und mit einer Arbeitsunfähigkeitbescheinigung.
Wer hat denn jetzt Recht?

Der Arbeitgeber der das als Fristlose Kündigung ansieht oder der Angestellte mit Fristgerechter Kündigung?
Im vorliegenden Arbeitsvertrag steht das eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vorliegt.

Danke schonmal

Hallo,

Person A (Angestellter) hat letzte Woche Mittwoch aufgrund
Firmeninternen Problemen mündlich gekündigt und das
Firmengelände verlassen.

***gekündigt, das Betreibsgelände verlassen, somit vermutlich Arbeitsverweigerung,…AG hat fristlose Kü akzeptiert.
Eine AU nach fristloser Kü,… welche Chancen rechnet sich da der AN noch aus?

G

Die Person A befand sich noch in der Probezeit und hat eine
Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Eine schriftliche Kündigung ist jedoch noch nicht erfolgt.

Der Arbeitgeber hat jetzt Person A ein schreiben gesendet das
sie die Fristlose Kündigung akzeptieren.
Person A hat aber eine Krankmeldung und die Kündigung ist auf
dem weg mit Fristgerechter Kündigung und mit einer
Arbeitsunfähigkeitbescheinigung.
Wer hat denn jetzt Recht?

Der Arbeitgeber der das als Fristlose Kündigung ansieht oder
der Angestellte mit Fristgerechter Kündigung?
Im vorliegenden Arbeitsvertrag steht das eine Kündigungsfrist
von 2 Wochen vorliegt.

Danke schonmal

Nicht begriffen ?

Der Schüler möchte von einem Experten, die Antworten für eine Hausaufgabe haben.

Falsches Brett > Arbeitsrecht
Hallo,

Wer hat denn jetzt Recht?

Wenn beide Parteien unterschiedlicher Auffassung sind, wird man eine Antwort nur vom Arbeitsgericht erhalten - mittels Klage.

Gruß
Otto

Hallo

Die mit der AU unterwegs ist.

Lohnfortzahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Zeiten schuldhaft nicht erbrachter Arbeit.

Gruß,
LeoLo

GEH ENDLICH!

***gekündigt,

Das ist Bullshit!

das Betreibsgelände verlassen, somit vermutlich
Arbeitsverweigerung,…

Hör auf zu vermuten!
Selbst wenn du wenigstens richtig vermuten würdest, dann wäre diese Aussage ebenfalls Bullshit, da eine AU vorliegt!

AG hat fristlose Kü akzeptiert.

… die nicht erfolgt ist!

Eine AU nach fristloser Kü,… welche Chancen rechnet sich da
der AN noch aus?

Nochmal:
Du hattest nie das notwendigste Basiswissen, hier zu antworten, du hast es momentan nicht, und so, wie du dich hier präsentierst, wirst du es dir auch nie aneignen (können).

Unterlasse es also verdammt nochmal, den Leuten hier dauernd einen Scheiß zu erzählen, der den Rat suchenden Schaden zufügen kann!

Oder geht dir dabei einer ab?

GEH!

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Hallöchen,

generell kann Mitarbeiter oder Arbeitgeber fristlos, mit sofortiger Wirkung ab Folgetag kündigen. Ist BGB-Recht

Laut Arb.Vertrag hat jeder der zwei Parteien das Recht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist von 14 Tagen(2 Wo).

Als Angestelleter A mündlich die Kündigung ausgesprochen hat und das Firmengelände verlassen hat, wurde dies als fristlose Kündigung verstanden, denn bei Einhaltung der Kündigungsfrist muss der Angestellte ja noch bis zum Beschäftigungsende in 14 Tagen weiterarbeiten(Url-Ansprüche werden mit dem Vorgestzten geklärt und das Fernbleiben ab Tag X abgesprochen).

Bei Einschalten eines Rechtsanwaltes wird der Angestellte mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht bekommen und die Kündigungsfrist von 14 Tagen greift, oder es wird ein Vergleich geschlossen.

Das Verhalten des Angestellten A war nicht korrekt und trotzallem soll er auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beharren.
Vor Gericht wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht erhalten.

Viel Erfolg und das nächste Mal korrekt bleiben.

LG Nelly

Hallo

Aufgrund der Menge der Fehler beschränke ich mich mal einfach auf den Hinweis, daß das alles falsch ist.

Gruß,
LeoLo

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Schwachsinn von vorne bis hinten
Hi!

Da ich nicht so nett bin, wie es ein anderer Mensch hier ist, zerlege ich Dein Posting mal scheibchenweise, ok?

generell kann Mitarbeiter oder Arbeitgeber fristlos,

Steht genau wo?

mit
sofortiger Wirkung ab Folgetag kündigen.

Was denn jetzt? Mit sofortiger Wirkung oder ab Folgetag?!

Ist BGB-Recht

Dann nenne doch mal die §§ und zitiere die Passagen!

Laut Arb.Vertrag hat jeder der zwei Parteien das Recht auf die
Einhaltung der Kündigungsfrist von 14 Tagen(2 Wo).

Ah, ich dachte, das ergibt u.a. sich aus dem §622 BGB und nicht aus dem Arbeitsvertrag. Und irgendwie interpretiere ich (und jeder andere, der auch nur ein ganz klein wenig von der Materie versteht) die ganze Geschichte nicht als Recht sondern auch als Pflicht!

Als Angestelleter A mündlich die Kündigung ausgesprochen hat
und das Firmengelände verlassen hat, wurde dies als fristlose
Kündigung verstanden,

Im Gegensatz zu Dir kann ich sogar den Teil aus dem BGB nennen, der Deine Ahnungslosigkeit untermauert …

denn bei Einhaltung der Kündigungsfrist
muss der Angestellte ja noch bis zum Beschäftigungsende in 14
Tagen weiterarbeiten

Wie jetzt? Ich dachte, er kann, muss aber nicht?!

Mensch Leute, hier geht es um Wissen und nicht um irgendwelche Dinge, die man sich zusammenreimt, ohne auch nur über die notwendigen Basiskenntnisse zu verfügen!

Genervter Gruß
Guido