Wäre es zulässig, wenn eine öffentlich-rechtliche Einrichtung einen Teil ihrer zu besetzenden Stellen nur „intern“ ausschreiben würde, d.h. die Ausschreibung nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich machen würde oder/und als Voraussetzung für die Stelle bereits bestehende Zugehörigkeit zum Betrieb voraussetzen würde ?
Öffentliche Stellen haben einen Stelleplan. z.b. 350 menschen.
Wenn nun 350 menschen bei der Behörde eingestellt sind, dürfen von außen keine mehr dazukommen. Wird jedoch dringend jemand an einer Stelle gebraucht, wird er also intern aufgefordert sichf versetzen zu lassen.
Im endeffekt wird hier ein großes personalkarussel in Gang gesetzt. Aber man hat auch die Möglichkeit mal woanders zu arbeiten. Es hat für alle Vor und Nachteile. Abteilungsleiter können so auch „überzählige“ bewegen sich dorthin zu bewerben.
also mit „Zulääsigkeit“ haben interne Ausschreibungen nix zu tun.
Wäre es zulässig, wenn eine öffentlich-rechtliche Einrichtung
einen Teil ihrer zu besetzenden Stellen nur „intern“
ausschreiben würde, d.h. die Ausschreibung nur einem
begrenzten Personenkreis zugänglich machen würde oder/und als
Voraussetzung für die Stelle bereits bestehende Zugehörigkeit
zum Betrieb voraussetzen würde ?
Warum soll sich ein Arbeitgeber (AG) vorschreiben lassen, woher er sein benötigtes Personal bezieht:
ob durch interne Rationalisierung mit innerbetrieblicher Umsetzung oder durchexterne Kräfte (ev. unter Kündigung von Personal).
Der AG muss meines Wissens dem Betriebsrat bei Neuanstellungen darlegen, ob es nicht auch mit hauseigenem Personal geht.
Für mich ist das erste Argument ausreichend, das zweite ist bloss eine dt. Hilfkonstruktion.
Eine schön gestaltete Anzeige im hauseigenem Mitarbeiter-Magazin lässt vielleicht die Idee aufkommen, dass externe unzulässig behindert werden, aber dies trifft m.E. nicht zu.
Zunächst mal: Eine Öffentlich-rechtliche Einrichtung wird den Bezug zum BAT haben. Laut BAT MÜSSEN alle Stellen intern ausgeschrieben werden. (Das abe nur am Rande)
Viele Unternehmen haben die Philosophie: Intern vor Extern. Der Hintergrund ist ein recht einfacher.
Wenn ich als Personalleiter eine Stelle im Unternehmen besetzen muss, dann gibt es vielleicht jemanden im Unternehmen, der mit dieser Stelle einen Aufstieg schaffen würde. Sollte ich eine interne Bewerbung bekommen, dann kenne ich den Mitarbeiter, sein Arbeitsverhalten, seine Einstellung - er wiederum kennt das Unternehmen, die Kollegen, etc.
Ich müsste dann zwar für die Stelle, die der Aufsteiger frei macht einen externen Mitarbeiter bekommen, aber für die höherwertige Stelle habe ich einen Mitarbeiter, bei dem ich weiß, was ich habe.
Das alles beantwortet aber Deine Frage nicht: Ist das zulässig?
Kurz: Ja! Gerade Behörden usw. haben einen unglaublich eng gestrickten Stellenplan. Da steht dann drin: 4,5 Leute im Personalwesen, 3,25 in der Abrechnung, etc. pp.
Da hier nicht - wie in der freien Wirtschaft - mal eben eine zusätzliche Stelle eingebaut werden kann, ist so gut wie keine Flexibilität möglich. Vielleicht ist ja sogar ein Stellenabbau in der unteren Ebene geplant, sodass die Stelle gar nicht extern hätte ausgeschrieben werden KÖNNEN.