Neuer Job bei bestehenden Arbeitsverhältnis

Angenommen man befindet sich noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis und hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, möchte aber gerne diese Firma verlassen, sobald man einen neuen Job in Aussicht hat. Hierzu muss man dann ja selber kündigen. Was ich mich allerdings frage ist, dass Stellenausschreibungen ja oftmals kurzfristig aufgegeben werden. D.h., wenn man sich auf eine neue Stelle bewerben würde, müsste man dann noch 3 Monate warten, bis ich diese antreten kann, was aber bei Stellenausschreibungen, die für sofort oder bald jemanden suchen, schwer wird. Gibt es eine Möglichkeit, schneller aus dieser Kündigungsfrist rauszukommen? Wie geht man hier i.d.R, vor? Natürlich kann man ja auch das Glück haben, dass man mit dem evtl. neuen Chef reden kann und diese auch noch warten können, aber was ist, wenn dem nicht so ist?

Danke und Gruß,
Phytia

Hi -
in der Regel lässt der aktuelle AG einen früher gehen - was soll er mit einem AN, der gedanklich bereits im neuen Job ist… man sollte halt mal nach einem Aufhebungsvertrag fragen, wenn die neue Stelle sicher ist (das setzt natürlich voraus, dass der neue AG evtl. auch länger warten kann oder bereit ist, dich mit allen Mitteln freizukaufen).

Gruß
Demenzia

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Hallo,

D.h., wenn man sich auf eine neue Stelle bewerben
würde, müsste man dann noch 3 Monate warten, bis ich diese
antreten kann,

möglicherweise noch länger, weil Kündigungen meist zum Monats- oder Quartalsende ausgesprochen werden müssen.

was aber bei Stellenausschreibungen, die für
sofort oder bald jemanden suchen, schwer wird. Gibt es eine
Möglichkeit, schneller aus dieser Kündigungsfrist
rauszukommen? Wie geht man hier i.d.R, vor? Natürlich kann man
ja auch das Glück haben, dass man mit dem evtl. neuen Chef
reden kann und diese auch noch warten können, aber was ist,
wenn dem nicht so ist?

Dann hilt es nichts: Wenn der Arbeitgeber einen nicht vorzeitig aus dem Vertrag entläßt, heißt es absitzen. Alternativ kann man natürlich einfach der Arbeit fernbleiben, was aber gerne mal Zahlungen an den ehemaligen Arbeitgeber nach sich zieht.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, daß der alte Arbeitgeber nicht mehr viel davon hat, wenn ein Mitarbeiter unmotiviert und unbeschäftigt im Unternehmen rumhängt und dabei vielleicht noch aktuelle betriebliche Entwicklungen und Geheimnisse mitbekommt.

Seltsamerweise gibt es genug Arbeitgeber, denen das alles egal ist und die die Mitarbeiter bis zur letzten Minute im Keller Zeitungen sortieren lassen.

Gruß,
Christian

Hallo Phytia,
auch wenn dir dein Vertrag nicht in allen Dingen gefällt, möchtest du schon, dass er eingehalten wird (z.B. Lohnzahlung). Dein Stichwort wäre Aufhebungsvertrag. Aber dazu müsstest du dich deinem bisherigen AG erklären.
Du kannst dich aber auch aus einer ungekündigten Stellung bewerben und schreibst dies in die Bewerbung mit der minimalen Kündigungsfrist rein.
Grüße
Ulf

Angenommen man einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag. Es kann ja sehr dumm laufen, dass man aus irgendeinem Grund die andere Stelle nicht bekommt oder wie auch immer. Hat man dann eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich vermute, man ist auch hier 3 Monate gesperrt?

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Hi Phytia,

Angenommen man einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag. Es
kann ja sehr dumm laufen, dass man aus irgendeinem Grund die
andere Stelle nicht bekommt oder wie auch immer. Hat man dann
eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich vermute, man ist
auch hier 3 Monate gesperrt?

Keine Ahnung. Aber warum willst Du denn sowas überhaupt riskieren? Die übliche Vorgehensweise ist doch diese:

  • aus dem aktuellen Job raus bewirbst Du Dich, gibst da die kürzestmögliche Kündigungsfrist an
  • die „neue“ Firma möchte Dich unfassbar gerne einstellen
  • Du erklärst, dass Du eine Kündigungsfrist bis zum wann-halt-auch hast
  • Fall 1: das ist für die neue Firma kein Problem, dann ist alles okay. Du kündigst in der alten Firma pünktlich und gut ist.
  • Fall 2: das ist für die neue Firma ein Problem. Dann kommt’s drauf an: welchen Termin könnten die Jungs gerade noch akzeptieren? Wie weit liegen diese Termine auseinandern? Kannst Du Dir mit Resturlaub und Überstunden helfen? Erfahrungsgemäss sind aber Firmen, die genau DICH einstellen wollen, bereit notfalls auch 3 Monate zu warten :wink:

Sind sie das partout nicht, empfiehlt es sich, entweder „ausgeschiedene“ Kollegen zu befragen (wenn Du das nicht eh mitgekriegt hast). Da haben Firmen oft ganz unterschiedliche Philosophien von „Tag der Kündigung = letzter Arbeitstag“ bis „es wird bis zur letzten Minute angewest!“. Das solltest Du aber in Deinem Laden schon mitgekriegt haben, wie sowas bei Euch im Normalfall gehandhabt wird.
Je nachdem, wie wohl Du Dich bei dem Gedanken fühlst, kannst Du auch ganz im Vertrauen mit dem Personalscheffe zu reden. Alles als völlig hypothetischer Fall, versteht sich :wink:

Aber ohne den anderen Vertrag unterschrieben in den Händen zu halten empfiehlt sich gemeinhein keine Kündigung.

*wink*

Petzi

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