Arbeitslos/Existenzgründung/evtl. nebenberuflich?

Hallo!

jetzt wird’s eventuell ein wenig kompliziert und unübersichtlich, habt bitte Nachsicht, ich beantworte auch gerne alle unklaren Sachverhalte :wink:

also: man nehme folgende Ausgangssituation:

  • eine Arbeitslosigkeit (ALG I, ca. 800€/Monat, Restanspruch >300 Tage).
  • den schon länger vorhandenen Wunsch einer selbständigen Existenzgründung.
  • kein Eigenkapital, keine Sicherheiten
  • 2 z. Zt. in der Abbezahlung befindliche Schufa-Einträge.
  • davon zu ernähren: 4 Personen (zzgl. 2x Kindergeld)

Die Arbeitslosigkeit besteht seit August (Kündigung durch AG, daher keine Sperrfristen o.ä.), und nun befinde ich mich quasi in der „freien Auswahl“:
ich habe 2 fest angebotene Arbeitsverträge vor mir liegen (echt wahr, und beide innerhalb einer Woche! :wink: ).

Der eine Job (A) wären brutto €2450,- (bei meiner Stkl. I ca. €1400,- netto) Festgehalt, der andere (B) br €1800,- (€1190,- ne) zzgl. Verkaufsprovisionen, also variabler.

Job A wäre ab dem 01.10.2007, Job B „ab sofort“ möglich.

Der Wunsch nach Selbständigkeit besteht schon länger, die fachliche und kaufmännische Qualifikation ist vorhanden, der businessplan steht zu 75%, aber die Bonität ist für die Katz. Es gäbe zwar die Möglichkeit eines „Familiendarlehens“ in Höhe von ca. 10% des benötigten Kapitals, aber irgendwelche Bürgschaften möchte ich nicht verlangen.

Die AG-seitige Kündigung setzt mich daher ein wenig unter Druck: ohne Sperrfristen könnte ich den Gründerzuschuss in Anspruch nehmen, das wären dann für die ersten 9 Monate knapp €1100,- das würde schon viel absichern. Dafür müsste aber der Busi-Plan fertiggestellt werden und Job B fiele ja unter den Tisch, da dieser AG ja nicht ewig auf einen wartet :wink:. Job A hätte ja noch ein wenig Zeit bis zur „Unterschriftsabgabe“, dieser bietet aber aufgrund des Festgehaltes auf längere Zeit keine Gehaltsverbesserung bzw. auch keine Möglichkeit wie bei Job B durch Provisionen mehr Geld zu generieren.

Wirr? Dann wisst Ihr wie in etwa es augenblicklich in meinem Kopf zugeht! :wink:

Um das ganze noch zu verschlimmbessern: Job B (zu dem ich augenblicklich tendiere) wäre bei einem ehemaligen AG (Kündigung damals betriebsbedingt, in sehr gutem Verhältnis auseinandergegangen, hatte bei der damaligen Jobsuche sogar mitgeholfen), nun meine aktuelle Überlegung:

Die Selbständigkeit ist früher oder später vorprogrammiert, die entsprechende Unternehmerpersönlichkeit steckt in mir (auch nach Meinung anderer). Der Zeitpunkt für die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses ist augenblicklich halt gut, aber meine Bonität ist noch nicht sauber.

Ich könnte ja nebenberuflich (weder bei A oder B gäbe es branchenmäßig einen Interessenkonflikt) die Selbständigkeit „vorbereiten“, dann ist aber jegliche Förderung oder Zuschuß Essig wenn ich mich bisher richtig informiert habe, d.h. trotz der vielen „verlorenen“ Zeit im Hauptjob müsste ich mit quasi den gleichen Mitteln wie aus dem Gründungzuschuß und viel weniger Zeit für die Zweitarbeit aus dieser ein Standbein entwickeln…

Und nun meine Frage (Wie? Kommt da jemand etwa ernsthaft zum Punkt?!? :wink: ):

Wenn ich mein Geschäftskonzept im Businessplan so einstampfe, dass er ohne Darlehen realisierbar wäre,ich ihn als hauptberuflich vom Arbeitsamt anerkannt bekomme, und den Gründungszuschuß zugesprochen bekommen würde…

Dürfte ich dann neben meiner Selbständigkeit z.B. bei Job B auf beispielsweise 80- oder 100-Stunden-Basis arbeiten? Dort könnte ich nämlich neben dem Gründungszuschuß (ca. €800,-+€300,- zur soz. Absicherung) und dem Eigenumsatz auch noch wichtige Euros generieren, um die Anlaufphase aufzufangen, und damit ein finanzielles Risiko zu minimieren?
Oder würde es Sinn machen, eine „freie Beraterfunktion“ in den Geschäftszweck mit aufzunehmen, und für Job B als „freier Fachberater“ tages- oder auftragsweise tätig zu sein? Eine Scheinselbständigkeit dürfte daraus eigentlich nicht entstehen, er wäre halt nur ein weiterer Kunde, wenn auch ein sehr guter? Was wäre sonst noch zu beachten?

Ich denke mal Ihr könnt Euch vorstellen, wie meine Brainstorming-Zettelwand im Augenblick aussieht…
Ich möchte gerne die Chance auf Zuschüsse wahrnehmen, wer weiß wann ich diese Chance nocheinmal bekomme… Ab dem 01.01.08 wäre durch mein Eigenkapitalproblem auch die € 1,- - GmbH vermutlich ne tolle Sache, WIE KRIEG ICH DEN GANZEN KRAMS HIER MAL SINNVOLL AUF EINE REIHE???

Bin für alles Vorschläge offen (falls es noch mehr gibt als ich schon hier hingehauen habe :wink: ), beste grüße und danke schon jetzt an alle die sich beteiligen,

j.

Weil Du es so lang machst, versuche ich mich, kurzzufassen!!!

Bei einem Jobangebot von ca. 1400,-- EUR netto und Deinen dargestellten Hang zur Selbständigkeit, warum schielst Du da auf einen Zuschuss für 6 Monate von 800 EUR ???

Das wäre nicht meine Priorität!

Wäre ich in der beschriebenen Situation, würde ich folgendes tun:

Annahme Job A und riesenfroh sein, netto 1400 € ohne weitere Sozialversicherungsabgaben in der Tasche zu haben.
Gewünschte selbständige Tätigkeit auf nach dem Ablauf der Probezeit bei Job A verschieben, oder aber den 2. der vier im Haushalt vorhandenen Personen damit betrauen, nebenberuflich die Selbständigkeit zu beginnen. Je nach Erfolgsaussicht der Selbständigkeit Deiner Geschäftsidee kannst Du Job A dann später einem anderen dankbaren Arbeitnehmer überlassen und bei Deiner 2.
Person als Partner einsteigen oder das Geschäft ganz übernehmen, oder
bei Misslingen kannst Du froh sein, weiter 1,4 k€ in der Tasche zu haben.
Und natürlich den guten Kontakt zu Arbeitgeber Job B beibehalten …

Viel Erfolg!

hi!

Annahme Job A und riesenfroh sein, netto 1400 € ohne weitere
Sozialversicherungsabgaben in der Tasche zu haben.

so sah der ganze berg bei allererster betrachtung bei mir auch aus :smiley:

nun hab ich aber doch noch was wichtiges vergessen:

Kurze Auflistung der Vor- und Nachteile der beiden Jobs:

JOB A:

  • mehr „garantiertes“ Gehalt,
  • besserer „Titel“ für den Lebenslauf (Filialleiter)
  • Festgehalt auf längere Zeit ohne Aussicht auf Verbesserung
  • befristet auf 1 Jahr (aber grundsätzlich bekannt für Übernahme danach), Probezeit 6 Monate

JOB B:

  • Möglichkeit von Provisionen
  • flexibler in der „Gestaltung“ des Vertrages, unbefristet, kurze Probezeit da man sich schon kennt
  • geringeres Grundgehalt
  • Lebenslauf „Verkäufer“ (obwohl, da gibt es doch bestimmt Möglichkeiten der schöneren Stellenbeschreibung im Vertrag?)

warum schielst Du da
auf einen Zuschuss für 6 Monate von 800 EUR ???

Da ich mit diesen garantierten 800,- und bei Job B voraussichtlich zu generierenden zusätzlichen 800,- (nach Abzügen) für die Dienstleistung schon 1600,- (gegenüber 1400,- bei Job A) OHNE die weiteren Umsätze aus der restlichen Geschäftstätigkeit einen Grundstein für mehr finanzielle Sicherheit legen könnte.

Das wäre nicht meine Priorität!

Ich denke, man sollte aber auch keine möglicherweise zustehenden offiziellen Förderungen verschenken, 800,- sind viel Geld und schliesslich habe ich da auch schon reingezahlt! :wink:

oder aber den 2. der vier im
Haushalt vorhandenen Personen damit betrauen, nebenberuflich
die Selbständigkeit zu beginnen. Je nach Erfolgsaussicht der
Selbständigkeit Deiner Geschäftsidee kannst Du Job A dann
später einem anderen dankbaren Arbeitnehmer überlassen und bei
Deiner 2. Person als Partner einsteigen oder das Geschäft ganz
übernehmen, oder bei Misslingen kannst Du froh sein, weiter 1,4 k€ in der
Tasche zu haben.

Wäre auch schon angedacht, müsste dann aber gänzlich ohne Förderungen/ Zuschüsse auskommen, da die 2. Person die von Arbeitsagentur/ Banken/ fachkundige Beurteilungsstelle/ etc. geforderte fachliche Qualifikation (auf dem Papier) nicht mitbringen würde…

Und natürlich den guten Kontakt zu Arbeitgeber Job B
beibehalten …

Das ist das kleinste Problem :wink:

beste grüße,

j.

JOB A:

  • grundsätzlich bekannt für Übernahme danach
  • Probezeit 6 Monate
  • Besseres Standing bei Banken, Schufa etc.

JOB B:

  • schon einmal betriebsbedingt gekündigt
  • soll ja eigentlich auch Vollzeitjob sein, von daher ebenso kaum Zeit für eigene Selbständigkeit - so „nebenbei“ wohl kaum möglich

Da ich mit diesen garantierten 800,- und bei Job B
voraussichtlich zu generierenden zusätzlichen 800,- (nach
Abzügen) für die Dienstleistung schon 1600,- (gegenüber 1400,-
bei Job A) OHNE die weiteren Umsätze aus der restlichen
Geschäftstätigkeit einen Grundstein für mehr finanzielle
Sicherheit legen könnte.

FÜR 6 MONATE 200 € plus - danach wären wieder 600 € minus …

Ich denke, man sollte aber auch keine möglicherweise
zustehenden offiziellen Förderungen verschenken, 800,- sind
viel Geld und schliesslich habe ich da auch schon reingezahlt!

Scheitert Job A, bleibt die Förderungsmöglichkeit erhalten. Scheitert Job B und Selbständigkeit, bist Du wieder bei ALG I abzüglich 180 Tagen …

Wäre auch schon angedacht, müsste dann aber gänzlich ohne
Förderungen/ Zuschüsse auskommen, da die 2. Person die von
Arbeitsagentur/ Banken/ fachkundige Beurteilungsstelle/ etc.
geforderte fachliche Qualifikation (auf dem Papier) nicht
mitbringen würde…

Wolltest Du den Businessplan nicht eh einstampfen, bis keine Investitionen mehr fällig sind? Dann ist die auf dem Papier nicht
fachliche Qualifikation auch nicht mehr relevant …

Wenn das Verhältnis zu Arbeitgeber B so gut ist, wie wäre es mit folgender Lösung?

Du Job A
2. Person Job B Teilzeit nur auf Provisionsbasis
Selbständigkeit nebenbei aufbauen

Allerdings vielleicht zurück zu Deinen Fragen :smile:

„Dürfte ich dann neben meiner Selbständigkeit z.B. bei Job B auf beispielsweise 80- oder 100-Stunden-Basis arbeiten?“

Ja, bleibt aber fraglich, ob Du den Zuschuß dann bekommst …

„Oder würde es Sinn machen, eine „freie Beraterfunktion“ in den Geschäftszweck mit aufzunehmen, und für Job B als „freier Fachberater“ tages- oder auftragsweise tätig zu sein?“

Am besten mit der zuständigen IHK ein Gespräch vereinbaren - die
sind für Dich da der erste und kompetente Ansprechpartner.

Hi!

JOB A:

  • grundsätzlich bekannt für Übernahme danach

Deshalb kommt er ja grundsätzlich noch in Betracht :smile:

  • Probezeit 6 Monate

Was ist daran „plus“??? Und: Rein papiertechnisch sind’s dann nur noch 6 Monate bis Schluß sein KÖNNTE…

  • Besseres Standing bei Banken, Schufa etc.

Inwiefern? Gebe ich zu, verstehe ich grad nicht.

JOB B:

  • schon einmal betriebsbedingt gekündigt

War damals eine sozial gerechtfertigte Sache, wie gesagt, er hatte mir beste Voraussetzungen geschaffen, und die Situation könnte sich eigentlich nicht mehr wiederholen.

  • soll ja eigentlich auch Vollzeitjob sein, von daher ebenso
    kaum Zeit für eigene Selbständigkeit - so „nebenbei“ wohl kaum
    möglich

Wäre grundsätzlich auch mit einer TZ-Kraft für die einfacheren Arbeiten abzudecken, und mit mir als „Experten“ aufzuwerten. Der Job-B-Chef ist eine sehr unternehmerische Person, mit der man sehr gut reden kann

FÜR 6 MONATE 200 € plus - danach wären wieder 600 € minus …

eine Frage: sind das nicht 9 Monate? Oder habe ich das so falsch verstanden in der Agentur für Arbeit?
Innerhalb von 6-9 Monaten sollte das Geschäft natürlich angesprungen sein, ansonsten läuft ja sowieso irgendetwas ordentlich falsch…

Scheitert Job A, bleibt die Förderungsmöglichkeit erhalten.
Scheitert Job B und Selbständigkeit, bist Du wieder bei ALG I
abzüglich 180 Tagen …

Ich meine, klar, birgt eine Selbständigkeit ein Risiko, aber mit dem vermeintlich „sichereren“ (gibt es das Wort?!? :wink: ) Job A rubbel ich auf nicht absehbare Zeit auf den €1400,- rum, ohne Aussicht auf Verbesserung.
Ich will ja nicht ein paar Monate Geld vom Staat abzocken, und dann wieder „schön gemütlich“ ins ALG zurückrutschen, ich bin ja bereit hart und viel für meinen Erfolg zu arbeiten. nur mache ich das auch so schon, und sehe dafür immer nur 1200-1400 Euronen…

  1. Person Job B Teilzeit nur auf Provisionsbasis

Funktioniert nicht, wegen fachlicher Quali für Job B.

Allerdings vielleicht zurück zu Deinen Fragen :smile:

Danke! :wink:

Ja, bleibt aber fraglich, ob Du den Zuschuß dann bekommst …

Wen frage ich am besten? Meine Betreuerin bei der Agentur ist zwar ganz OK, aber macht die gleich zu wenn ich das Frage (Wie gesagt, ich will kein krummes Ding heraufbeschwören, soll schon solide werden!!!)
hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht, Selbständig mit Zuschuß von der Agentur + Nebenjob?

Am besten mit der zuständigen IHK ein Gespräch vereinbaren -
die
sind für Dich da der erste und kompetente Ansprechpartner.

Anfrage war schon unterwegs, auch da meine Frage: Jemand schon Erfahrungen gemacht?

Ich bin mir natürlich im klaren, dass die beiden Jobs A + B grundsätzlich ersteinmal sicherer scheinen, aber ich habe gerade in einem großen, bekannten Handelsunternehmen meinen unbefristeten Job aus heiterem Himmel (der einzige Ausdruck der diesen Umstand wirklich sinngemäß darstellt!!!) aufgrund eines Vorgesetzten welcher mich nicht leiden konnte verloren (ist vor dem Arbeitsegericht), daher sehe ich eine solche Festanstellung mittlerweile auch nicht mehr als viel unsicherer als meinen geplanten Schritt an.

Meine Frage geht also in die Richtung, hat jemand so etwas auch schon realisiert, gibt es (legale!!!) Tipps?

grüße,
j.

  • Probezeit 6 Monate

Was ist daran „plus“???

och, frag mal die alle, die jahresverträge bekommen, oder mehrere jahresverträge in folge - es geht also immer schlimmer und 6 monate ist also nicht das schlimmste, von daher bei meiner bewertung „+“

  • Besseres Standing bei Banken, Schufa etc.

Inwiefern? Gebe ich zu, verstehe ich grad nicht.

versuche mal, als selbständiger einen kredit zu bekommen, oder eine privatgirokonto mit günstigen konditionen. ich verweise auf dein erstes posting - negative schufas und keine sicherheiten …

eine festanstellung ist da nach gewisser zeit um einiges besser angesehen.

Wäre grundsätzlich auch mit einer TZ-Kraft für die einfacheren
Arbeiten abzudecken, und mit mir als „Experten“ aufzuwerten.
Der Job-B-Chef ist eine sehr unternehmerische Person, mit der
man sehr gut reden kann

Dann mach Job B und besprech mit ihm, wie Du die Selbständigkeit nebenbei aufbauen kannst.

eine Frage: sind das nicht 9 Monate? Oder habe ich das so
falsch verstanden in der Agentur für Arbeit?

kann sein, mein letzter Kenntnisstand war 6 Monate :smile:

Wen frage ich am besten? Meine Betreuerin bei der Agentur ist
zwar ganz OK, aber macht die gleich zu wenn ich das Frage (Wie
gesagt, ich will kein krummes Ding heraufbeschwören, soll
schon solide werden!!!)

Auf eine Frage gehört eine Antwort - ruf doch zu dem Thema einfach mal eine allgemeine Hotline der Agentur an - da ist dann kein direkter Bezug zu Deinem Sachbearbeiter

IHK
Anfrage war schon unterwegs, auch da meine Frage: Jemand schon
Erfahrungen gemacht?

Ja, gute wie schlechte. Für die Informationsbeschaffung allerdings gute …

Der Zuschuss kommt hier doch gar nicht in Frage!
Hallo …

die Frage, ob ein Zuschuss geleistet wird, wenn Sie die Gründung nebenberuflich beginnen, stellt sich doch gar nicht erst, weil das Gesetz so etwas nicht vorsieht.

Nach § 57 SGB III wird der Gründungszuschuss gewährt, wenn dadurch die Arbeitslosigkeit beendet wird und ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen besteht.

Durch die Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung entfällt die Arbeitslosigkeit und somit der Anspruch auf Entgeltersatzleistungen, somit auch der Anspruch auf den Gründungszuschuss.

Man kann nun endlos darüber philosophieren, ob es nicht doch eine kleine Chance gäbe… aber die Beraterin der AA wird Ihnen genau dies mitteilen.

MfG
MGB-Consulting

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Hallo!

och, frag mal die alle, die jahresverträge bekommen,
oder mehrere jahresverträge in folge

-> ist auch ein Jahresvertrag, und die Hälfte ist auch noch Probezeit… für mich kein +, sorry.

die Frage, ob ein Zuschuss geleistet wird, wenn Sie die
Gründung nebenberuflich beginnen, stellt sich doch gar nicht
erst, weil das Gesetz so etwas nicht vorsieht.

Daß kein Anspruch auf den Zuschuß besteht, wenn ich aus einer nichtselbständigen Beschäftigung heraus nebenberuflich gründe, ist mir natürlich klar.

Die Frage ist, inwieweit der Gründungszuschuß gefährdet wäre wenn neben der hauptberuflichen Selbständigkeit in einer nichtselbständigen Beschäftigung gearbeitet wird. Oder ob die Tätigkeit welche in der nichtselbständigen Nebenbeschäftigung enthalten wären lieber mit in den Geschäftszweck (was vom konzept her möglich wäre) mit aufgenommen werden könnte/ sollte, ohne den Eindruck einer Scheinselbständigkeit zu erwecken?
Daher wäre es sehr interessant für mich zu erfahren ob jemand mit einer solchen Situation auch schon Erfahrungen gemacht hat, ich möchte ja WENN ich den Schritt mache auch wirklich eine Existenz gründen, und nicht die meiner Familie und mir vorprogrammiert in den Sand setzen… Habe aber Dienstag Termine bei AA und IHK, dann wird der rechtliche Teil denke ich klargestellt, vielleicht finde ich ja doch noch wen mit praktischen Erfahrungen mit dieser Situation…

Danke trotzdem für alle bisherigen Informationen, Schöne Grüße,

J.