Hallo ,
wie soll man dieses Arbeitsangebot bezeichnen?
Tätigkeit - für eine Firma, eventuelle Kunden anrufen, Termin vereinbaren,
rausfahren - Beding. eigener PKW - Maße der Räumlichkeiten aufnehmen,nach zusätzlichen Arbeiten,evtl. Fensterputzen,Abwasch usw.
fragen,alles auf einen Fragebogen eintragen.
Zu Hause diesen Fragebogen an den Arbeitgeber faxen, evtl. beim Kunden nochmals anrufen, nachhaken.
Bezahlung - lt. Arbeitgeber auf 400,00 Eurobasis.
Diese 400,00 Euro werden aber nicht pauschal gezahlt, sondern nur jeder erfolgreiche Auftrag. Nur eben nicht über 400,00 Euro pro Monat.
Kein Telefongeld, kein Faxgeld,kein Benzingeld.
Keine Weiterzahlung bei Urlaub, keine Zahlung im Krankheitsfall.
Was ist das, Scheinselbständigkeit - erlaubt ??
Denn eine normale Angestelltentätigkeit ist es ja wohl nicht,oder?
Danke für Eure Hilfe und viele Grüsse
Lore
Wenn es ein richtiger Minijob ist, der auch bei der Knappschaft gemeldet ist, dann genießt Du alle Vorteile eines Arbeitnehmers. (Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit)
Üblich ist beim Einsatz des eigenen PKWs auch die Erstattung der Aufwendung für die gefahrenen km.
Tatsächlich bekommt man beim 400 Euro-Job nicht die 400 pauschal, sondern nur die Stunden, die man auch gearbeitet hat ausgezahlt und auch versichert.
Sollte das Geld ohne Anmeldung bei der Knappschaft und Versicherung bei der BG fließen, dann ist das bei dem geringen Arbeitsaufkommen aus Sicht des Unternehmers verständlich leider aber nicht ganz korrekt. (empfinde selbst diese Abgaben und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen für z. B. eine Putzfrau, die nur alle zwei Wochen für ein paar Stunden kommt maßlos überzogen)
Einfacher wäre es ein Gewerbe anzumelden und dem Auftraggeber eine Rechnung zu stellen, dann wäre man aus dem Versicherungskram raus, Du müsstest dann nur das Problem der Scheinselbständigkeit lösen.
Hallo Alexandra,
es sollte wohl meiner Meinung nach kein richtiger Minijob sein, sondern nur eine Tätigkeit auf Erfolgsbasis, die aber die Grenze von vierhundert Euro nie überschreiten sollte.
Eine Anmeldung bei der Knappschaft wurde nie erwähnt.
Eine Selbständigkeit wurde von Seiten des AN von vornherein ausgeschlossen, von Seiten des AG nicht angeraten.
Die Aufwendungen für den eigenen PKW wurden mit einer evtl. monatlichen Zahlung, lt. Tankvolumen, in Aussicht gestellt.
Soweit meine Kenntnisse. Erkundige mich jedoch gerne weiter.
MfG
Lore
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… so ein Angebot würde ich ablehnen. Entweder man wird auch aus Haftungsrechtlichen Gründen eingestellt oder man tritt als Selbständiger auf und kann dann auch diverse Kosten geltend machen. Ohne Vertrag würde ich auf gar keinen Fall arbeiten, sowohl als Selbständiger als auch als AN. Für die AN gibt es den Sonderfall, dass ein Vertrag nicht zwingend vorgeschrieben ist, jedoch innerhalb von drei Monaten eine Stellenbeschreibung erstellt sein muß, welche dann die Tätigkeiten des AN genau definieren… Da es sich hier aber ganz sicher nicht um einen normalen Job mit einer druchschnittlichen Tätigkeit handelt, würde ich auf einen genauen Vertrag bestehen.
Um was für eine Tätigkeit handelt es sich denn hier genau?
Hallo ,
Bezahlung - lt. Arbeitgeber auf 400,00 Eurobasis.
Diese 400,00 Euro werden aber nicht pauschal gezahlt, sondern
nur jeder erfolgreiche Auftrag. Nur eben nicht über 400,00
Euro pro Monat.
Kein Telefongeld, kein Faxgeld,kein Benzingeld.
Was der AG sich vorstellt ist zunächst einmal ein typischer selbstständiger Handelsvertretervertrag wegen der Provisionsbasis. Der Unterschied ist nur, dass der Provisionsanspruch auf € 400 beschränkt sein soll. Soweit so gut i.R.d. § 87 ff. HGB wird das wohl möglich sein außer die Kappungsgrenze wäre sittenwidrig. Normalerweise kriegen selbstständige Handelsvertreter einen festen Prozentsatz der abgeschlossenen Verträge, der abhängig davon variiert, ob es um Altkunden oder Neukunden geht und haben auch einen Spesenanspruch.
Das eigetliche Rechtsproblem liegt hier darin, ob die Sozialver-sicherungsträger, Arbeitsamt usw… hier mitspielen, ich vermute mal ganz stark nicht.
mfg A.