Tach,
ich werde mich nun unter dem Dach einer Bank als freier
HAndlungsbeauftragter als Finanzdienstleister mit
Handelsvertreter !!
sry, meint ich ja:wink:
Exklusivitätsgarantie selbständig machen. Somit klare
Scheinselbständigkeit! ( dennoch sind 80% der Berater dieser
Bank in D als Selbständige annerkannt worden - lol )
Nein, Sie wurden auch als Scheinselbständige eingestuft,
konnten sich aber von der Versicherungspflicht befreien
lassen.
Wie ist das zuverstehen? Gilt diese Annerkennung dann nur für die erstne 3 Jahre? Fällt diese Annerkennung dann automatisch weg, wenn man ab dann keine Sozialvers.pflichtige Person über 400,- auf LSK beschäftigt? Wären dann rückwirkend die GRV-Beiträge zu entrichten? Mein zukünftiger Supervisor sagte aber dass diese als Slebständige annerkannt wurden!
Nun weiß ich aber, dass man sich 3 jahre von der
rentenversicherungspflicht befreien lassen kann.
Richtig.
bei dem ich mir eine Sekretärin in Vollzeit leisten kann, was
dann diese Scheinselbständigkeit zu Selbständigkeit umwandelt.
Kriterium ist nicht die Vollzeit, sondern die Beschäftigung
auf Lohnsteuerkarte. Wenn Du also für einen Mitarbeiter
RV-Beiträge abführst, kann er auch Teilzeit arbeiten.
1.) Wie und wo stelle ich den Antrag auf Befreiung zur
GRenteV?
Bei der DRV (ehemals BfA).
2.) Bei Beantragung des Überbrückungsgeldes ist ja auch eine
sachkundige Prüfung der Selbständigkeit notwedig. Wie kann ich
das umgehen, wenn ich weiß dass es Scheinselbständigkeit ist?
Bist Du sicher, dass die Arbeitsagentur sich daran stört ? Ich
glaube nicht.
Nein, sicher bin ich mir nicht. Aber die BfA will ja eine Annerkennung der Selbständigkeit von einer Fachstelle (StBerater, Bank, etc…) Da dafür ein businessplan notwendig ist (oder? ) ist mir das (fast) zuviel Arbeit, da ich eh „nur“ 147€ / Monat bekäme! (Aufwan / nutzen) eben 
Chancen? Dem BfA kann ich ja nicht sagen, dass es klare
ScheinS ist, aber aufgrund der geplanten Beschätigung einer
Sekräterin keine Scheinselbständigkeit ist?
Das brauchst Du denen nicht zu sagen, das wissen die schon.
s.o. und : heißt das ich gehe da mit meinem Arbeitsvertrag bzw. Auslagerungsvertag hin und das wars?
- Kann man sich garnicht von der GRV-Pflicht bei der
Ich-AG_Förderung befreien? Diese Pflicht ist ja eh in sich
schonmal unlogisch!
Warum Ich-AG Förderung ? Bekommst Du keine Aufbauhilfe von der
Bank (in dem Falle würde ich mir einen andere suchen).
Doch, bekomme ich. Materielle und immaterielle Leistungen.
Admin, deren KONSTANTE Mittelzuflüssen eben aufgrund
Kundenzufriedenheit, deren Gehaltsstrucktur (kleine
Provisionen, dafür anderes Bonisys. bspw.) deren
Anlgaephilosophie & Anspruch, deren Konzerntöchter, deren
Ich will Dir Deine Illusionen nicht nehmen, aber Du hast Dich
auf einen knochenharten Job eingelassen (ich kann das
beurteilen, mache das lange genug), bei dem Dir nichts
geschenkt wird, weder von Deinen Kunden, noch von Deiner
…bank. Und wenn meine Vermutungen über Deinen Auftraggeber
richtig sind, hat der es kürzlich meisterhaft geschafft, seine
Kunden in Scharen zu vergraulen. Jetzt braucht er Dich und
Deine Kollegen, um sie wiederzuholen, natürlich auf HGB-Basis,
damit man ja kein eigenes Risiko eingeht (war da nicht
kürzlich etwas von 20.000 Entlassungen in der Presse ?).
Thx, aber meine Illusionen habe ich mir selbst genommen. Habe mich unabhängig von deren Informationen über diese Konzern und deren Finanzkonz- und Marketingkonzept informiert - und da paßt einfach alles! Deine vermutungen werden / sind falsch, denn es ist kein deutscher Konzern und somit auf kein Werbepartner von Schumi
Desweiteren sagte ich ja, dass dieser Konzern keine Kunden vergrault hat, sonderen stetig neue gewinnt und die bestehenden Kd. ihr denen anvertrautes Vermögen stets vergrößern, Kundenvertrauen und Kundenbíndung aufgrund Qualität eben.
Risiko geht im übrigen jeder FinanzDL, Bank, Versicherungsg auch bei dieser Vertargsform ein, denn wenn der Berater schlecht ist und viel in einem Gebiet arebitet ist das Gebite für den Auftraggeber auf langejahre verloren:wink:
Trotzdem macht mir der Job Spaß, ich wünsche Dir, dass es Dir
genauso geht. Einen Rat noch zum Schluß: Glaube nicht alles,
was man Dir erzählt. Das Körnchen Wahrheit ist unter einem
großen Haufen Fehlinformation und Schönfärberei versteckt.
Thx, ich denke dieser wird mir auch Spass macen, da ich dort einerseits meine bwl-fähigkeiten, meine Kraitivität und Unternehmergeist ausleben kann und das ganze mit einem völlig neuen Konzept für eine Bank, derern Mittelpunkt ausnahmsweise mal der Kiunde und dessen Wünsche und Bedürfnisse ist. ( s.o. „unabhängig informiert“…)
Hätte jetzt aber mal noch ne Frage zum weiteren Vorgehen…in zeitlicher Reihenfolge…
- tag: Antrag auf Überbrückungsgeld beim BfA holen
- Tag: Gewerbeanmeldung (braucht meine Bank, damit ich den Vertrag unterschreiben kann)
- tag: vertrag unterschreiben
- tag: Selbständigkeit bestätigen lassen (StBerater), Freistellung von defr GrV beantragen. —> Antrag für Überbrückungsgeld einreichen.
Allgm: Unbedenklichkeitserklärung beim FA, Gewerberegisterauszug, Infos über etwaige MAhn-, Insolvenz-, Strafverfahren beim Gewerbeamt & Amtsgericht habe ich schon beantragt bzw. schon erhalten.
Schonmal vielen Dank für eure / deine (Nordlicht) Antworten - diese Forum ist echt klasse!!!
greetz Mike