Überbrückungsgeld/Ich-AG b. Scheinselbständigkeit?

Tach,

ich werde mich nun unter dem Dach einer Bank als freier HAndlungsbeauftragter als Finanzdienstleister mit Exklusivitätsgarantie selbständig machen. Somit klare Scheinselbständigkeit! ( dennoch sind 80% der Berater dieser Bank in D als Selbständige annerkannt worden - lol ) Nun weiß ich aber, dass man sich 3 jahre von der rentenversicherungspflicht befreien lassen kann. Somit habe ich 3 Jahre Zeit meine Einkünfte auf ein Niveau zu schrauben, bei dem ich mir eine Sekretärin in Vollzeit leisten kann, was dann diese Scheinselbständigkeit zu Selbständigkeit umwandelt. Jetzt habe ich allerdings ein paar Fragen rund um dieses Thema:

1.) Wie und wo stelle ich den Antrag auf Befreiung zur GRenteV?

2.) Bei Beantragung des Überbrückungsgeldes ist ja auch eine sachkundige Prüfung der Selbständigkeit notwedig. Wie kann ich das umgehen, wenn ich weiß dass es Scheinselbständigkeit ist? Habe ich da bei einem befreundeten Steuerberater bessere Chancen? Dem BfA kann ich ja nicht sagen, dass es klare ScheinS ist, aber aufgrund der geplanten Beschätigung einer Sekräterin keine Scheinselbständigkeit ist? Gilt das überhaupt für eine freiberufliche Tätigkeit?

  1. Kann man sich garnicht von der GRV-Pflicht bei der Ich-AG_Förderung befreien? Diese Pflicht ist ja eh in sich schonmal unlogisch!

Ich danke euch schonmal für eure Antworten und möchte euch bitten bzw daruafhinweisen, dass die i.A. berechtigte Einwände gg Finanziendstleister / Vermögensberater bei meinem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber NICHT gelten! denn das zeigt deren Kursentwicklungn (AG), die Entwicklung deren Asset under Admin, deren KONSTANTE Mittelzuflüssen eben aufgrund Kundenzufriedenheit, deren Gehaltsstrucktur (kleine Provisionen, dafür anderes Bonisys. bspw.) deren Anlgaephilosophie & Anspruch, deren Konzerntöchter, deren europ. Erfolgsgeschichte, und vieles mehr… also bitte, thx …:wink:

greetz Mike

Tach,

ich werde mich nun unter dem Dach einer Bank als freier
HAndlungsbeauftragter als Finanzdienstleister mit

Handelsvertreter !!

Exklusivitätsgarantie selbständig machen. Somit klare
Scheinselbständigkeit! ( dennoch sind 80% der Berater dieser
Bank in D als Selbständige annerkannt worden - lol )

Nein, Sie wurden auch als Scheinselbständige eingestuft, konnten sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Nun weiß ich aber, dass man sich 3 jahre von der
rentenversicherungspflicht befreien lassen kann.

Richtig.

bei dem ich mir eine Sekretärin in Vollzeit leisten kann, was
dann diese Scheinselbständigkeit zu Selbständigkeit umwandelt.

Kriterium ist nicht die Vollzeit, sondern die Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte. Wenn Du also für einen Mitarbeiter RV-Beiträge abführst, kann er auch Teilzeit arbeiten.

1.) Wie und wo stelle ich den Antrag auf Befreiung zur
GRenteV?

Bei der DRV (ehemals BfA).

2.) Bei Beantragung des Überbrückungsgeldes ist ja auch eine
sachkundige Prüfung der Selbständigkeit notwedig. Wie kann ich
das umgehen, wenn ich weiß dass es Scheinselbständigkeit ist?

Bist Du sicher, dass die Arbeitsagentur sich daran stört ? Ich glaube nicht.

Chancen? Dem BfA kann ich ja nicht sagen, dass es klare
ScheinS ist, aber aufgrund der geplanten Beschätigung einer
Sekräterin keine Scheinselbständigkeit ist?

Das brauchst Du denen nicht zu sagen, das wissen die schon.

  1. Kann man sich garnicht von der GRV-Pflicht bei der
    Ich-AG_Förderung befreien? Diese Pflicht ist ja eh in sich
    schonmal unlogisch!

Warum Ich-AG Förderung ? Bekommst Du keine Aufbauhilfe von der Bank (in dem Falle würde ich mir einen andere suchen).

Admin, deren KONSTANTE Mittelzuflüssen eben aufgrund
Kundenzufriedenheit, deren Gehaltsstrucktur (kleine
Provisionen, dafür anderes Bonisys. bspw.) deren
Anlgaephilosophie & Anspruch, deren Konzerntöchter, deren

Ich will Dir Deine Illusionen nicht nehmen, aber Du hast Dich auf einen knochenharten Job eingelassen (ich kann das beurteilen, mache das lange genug), bei dem Dir nichts geschenkt wird, weder von Deinen Kunden, noch von Deiner …bank. Und wenn meine Vermutungen über Deinen Auftraggeber richtig sind, hat der es kürzlich meisterhaft geschafft, seine Kunden in Scharen zu vergraulen. Jetzt braucht er Dich und Deine Kollegen, um sie wiederzuholen, natürlich auf HGB-Basis, damit man ja kein eigenes Risiko eingeht (war da nicht kürzlich etwas von 20.000 Entlassungen in der Presse ?).

Trotzdem macht mir der Job Spaß, ich wünsche Dir, dass es Dir genauso geht. Einen Rat noch zum Schluß: Glaube nicht alles, was man Dir erzählt. Das Körnchen Wahrheit ist unter einem großen Haufen Fehlinformation und Schönfärberei versteckt.

Tach,

ich werde mich nun unter dem Dach einer Bank als freier
HAndlungsbeauftragter als Finanzdienstleister mit

Handelsvertreter !!

sry, meint ich ja:wink:

Exklusivitätsgarantie selbständig machen. Somit klare
Scheinselbständigkeit! ( dennoch sind 80% der Berater dieser
Bank in D als Selbständige annerkannt worden - lol )

Nein, Sie wurden auch als Scheinselbständige eingestuft,
konnten sich aber von der Versicherungspflicht befreien
lassen.

Wie ist das zuverstehen? Gilt diese Annerkennung dann nur für die erstne 3 Jahre? Fällt diese Annerkennung dann automatisch weg, wenn man ab dann keine Sozialvers.pflichtige Person über 400,- auf LSK beschäftigt? Wären dann rückwirkend die GRV-Beiträge zu entrichten? Mein zukünftiger Supervisor sagte aber dass diese als Slebständige annerkannt wurden!

Nun weiß ich aber, dass man sich 3 jahre von der
rentenversicherungspflicht befreien lassen kann.

Richtig.

bei dem ich mir eine Sekretärin in Vollzeit leisten kann, was
dann diese Scheinselbständigkeit zu Selbständigkeit umwandelt.

Kriterium ist nicht die Vollzeit, sondern die Beschäftigung
auf Lohnsteuerkarte. Wenn Du also für einen Mitarbeiter
RV-Beiträge abführst, kann er auch Teilzeit arbeiten.

1.) Wie und wo stelle ich den Antrag auf Befreiung zur
GRenteV?

Bei der DRV (ehemals BfA).

2.) Bei Beantragung des Überbrückungsgeldes ist ja auch eine
sachkundige Prüfung der Selbständigkeit notwedig. Wie kann ich
das umgehen, wenn ich weiß dass es Scheinselbständigkeit ist?

Bist Du sicher, dass die Arbeitsagentur sich daran stört ? Ich
glaube nicht.

Nein, sicher bin ich mir nicht. Aber die BfA will ja eine Annerkennung der Selbständigkeit von einer Fachstelle (StBerater, Bank, etc…) Da dafür ein businessplan notwendig ist (oder? ) ist mir das (fast) zuviel Arbeit, da ich eh „nur“ 147€ / Monat bekäme! (Aufwan / nutzen) eben :wink:

Chancen? Dem BfA kann ich ja nicht sagen, dass es klare
ScheinS ist, aber aufgrund der geplanten Beschätigung einer
Sekräterin keine Scheinselbständigkeit ist?

Das brauchst Du denen nicht zu sagen, das wissen die schon.

s.o. und : heißt das ich gehe da mit meinem Arbeitsvertrag bzw. Auslagerungsvertag hin und das wars?

  1. Kann man sich garnicht von der GRV-Pflicht bei der
    Ich-AG_Förderung befreien? Diese Pflicht ist ja eh in sich
    schonmal unlogisch!

Warum Ich-AG Förderung ? Bekommst Du keine Aufbauhilfe von der
Bank (in dem Falle würde ich mir einen andere suchen).

Doch, bekomme ich. Materielle und immaterielle Leistungen.

Admin, deren KONSTANTE Mittelzuflüssen eben aufgrund
Kundenzufriedenheit, deren Gehaltsstrucktur (kleine
Provisionen, dafür anderes Bonisys. bspw.) deren
Anlgaephilosophie & Anspruch, deren Konzerntöchter, deren

Ich will Dir Deine Illusionen nicht nehmen, aber Du hast Dich
auf einen knochenharten Job eingelassen (ich kann das
beurteilen, mache das lange genug), bei dem Dir nichts
geschenkt wird, weder von Deinen Kunden, noch von Deiner
…bank. Und wenn meine Vermutungen über Deinen Auftraggeber
richtig sind, hat der es kürzlich meisterhaft geschafft, seine
Kunden in Scharen zu vergraulen. Jetzt braucht er Dich und
Deine Kollegen, um sie wiederzuholen, natürlich auf HGB-Basis,
damit man ja kein eigenes Risiko eingeht (war da nicht
kürzlich etwas von 20.000 Entlassungen in der Presse ?).

Thx, aber meine Illusionen habe ich mir selbst genommen. Habe mich unabhängig von deren Informationen über diese Konzern und deren Finanzkonz- und Marketingkonzept informiert - und da paßt einfach alles! Deine vermutungen werden / sind falsch, denn es ist kein deutscher Konzern und somit auf kein Werbepartner von Schumi :wink: Desweiteren sagte ich ja, dass dieser Konzern keine Kunden vergrault hat, sonderen stetig neue gewinnt und die bestehenden Kd. ihr denen anvertrautes Vermögen stets vergrößern, Kundenvertrauen und Kundenbíndung aufgrund Qualität eben.
Risiko geht im übrigen jeder FinanzDL, Bank, Versicherungsg auch bei dieser Vertargsform ein, denn wenn der Berater schlecht ist und viel in einem Gebiet arebitet ist das Gebite für den Auftraggeber auf langejahre verloren:wink:

Trotzdem macht mir der Job Spaß, ich wünsche Dir, dass es Dir
genauso geht. Einen Rat noch zum Schluß: Glaube nicht alles,
was man Dir erzählt. Das Körnchen Wahrheit ist unter einem
großen Haufen Fehlinformation und Schönfärberei versteckt.

Thx, ich denke dieser wird mir auch Spass macen, da ich dort einerseits meine bwl-fähigkeiten, meine Kraitivität und Unternehmergeist ausleben kann und das ganze mit einem völlig neuen Konzept für eine Bank, derern Mittelpunkt ausnahmsweise mal der Kiunde und dessen Wünsche und Bedürfnisse ist. ( s.o. „unabhängig informiert“…)

Hätte jetzt aber mal noch ne Frage zum weiteren Vorgehen…in zeitlicher Reihenfolge…

  1. tag: Antrag auf Überbrückungsgeld beim BfA holen
  2. Tag: Gewerbeanmeldung (braucht meine Bank, damit ich den Vertrag unterschreiben kann)
  3. tag: vertrag unterschreiben
  4. tag: Selbständigkeit bestätigen lassen (StBerater), Freistellung von defr GrV beantragen. —> Antrag für Überbrückungsgeld einreichen.

Allgm: Unbedenklichkeitserklärung beim FA, Gewerberegisterauszug, Infos über etwaige MAhn-, Insolvenz-, Strafverfahren beim Gewerbeamt & Amtsgericht habe ich schon beantragt bzw. schon erhalten.

Schonmal vielen Dank für eure / deine (Nordlicht) Antworten - diese Forum ist echt klasse!!!

greetz Mike

Wie ist das zuverstehen? Gilt diese Annerkennung dann nur für
die erstne 3 Jahre?

Die befreiung von der GRV Pflicht gilt für drei Jahre.

Fällt diese Annerkennung dann automatisch
weg, wenn man ab dann keine Sozialvers.pflichtige Person über
400,- auf LSK beschäftigt?

So isses.

Wären dann rückwirkend die GRV-Beiträge zu entrichten? Mein

Nein, nicht rückwirkend, aber ab ende des dritten Jahres. In Deinem Alter, ärgerlich genug.

Nein, sicher bin ich mir nicht. Aber die BfA will ja eine
Annerkennung der Selbständigkeit von einer Fachstelle

Dazu reicht die Kopie Deiner Gewerbeanmeldung. Was soll der StB denn bestätigen, wenn er für Dich weder Buchhaltung noch Jahresabschluß gemacht hat ?

s.o. und : heißt das ich gehe da mit meinem Arbeitsvertrag
bzw. Auslagerungsvertag hin und das wars?

Mit Deiner Gewerbeanmeldung.

Doch, bekomme ich. Materielle und immaterielle Leistungen.

Dann lass den Ich-AG Unsinn.

  1. tag: Antrag auf Überbrückungsgeld beim BfA holen

Wozu ? Ihc denk Du bekommst Unterstützung von der …bank.

  1. Tag: Gewerbeanmeldung (braucht meine Bank, damit ich den
    Vertrag unterschreiben kann)

Das zu allererst.

  1. tag: vertrag unterschreiben

Je nachdem, was drinsteht.

  1. tag: Selbständigkeit bestätigen lassen (StBerater),

Unsinn.

Freistellung von defr GrV beantragen. —> Antrag für

Jau (Mit Kopie der Gewerbeanmeldung).