ich ärgere mich gerade mit meiner betr.bed. Kündigung herum.
Mittlerweile sind wir soweit, dass der Arbeitgeber mir einen Vorschlag zum Aufhebungsvertrag + Abfindung machen möchte.
Ich habe schon hin und her gerechnet, wie hoch das sein muss, damit ich überhaupt über die Runden komme.
Welchen Status hätte ich überhaupt, wenn ich zwar Arbeitslos bin (nach Aufhebungsvertrag) aber kein Arb.losengeld bekomme, wegen Aufhebung-> Sperrfrist? Welche Sozialabgaben muss ich zahlen?
bin derzeit privat versichert, bin ich als Arbeitsloser ohne Arbeitslosengeld denn dann gesetzlich pflichtversichert, oder wie oder was?
Nach meinen Berechnungen müsste doch dann die Abfindung den Bedarf von 3 Monaten (Sperrfrist) decken, richtig? Ansonsten wäre es für mich doch besser, den Rest der Kündigungsfrist arbeiten zu gehen und auf KüSchutz zu klagen, damit ich wenigstens sofort nach Kündigung Arb.losengeld bekomme.
Wenn Dein Arbeitgeber Dir gekündigt hat ist es besser bis zur fristgerechten Kündigung weiterzuarbeiten, damit Deine Ansprüche nicht verfallen. Möchte der Arbeitgeber daß Du sofort ausscheidest, dann sollte er zumindest 75% der Ansprüche die Du durch die Sperrfrist verlierst bezahlen, aber dabei verlierst Du auch wieder Geld.
Wichtig ist bei einer solchen Kündigung, daß wenn der Satz „im gegenseitigen Einverständnis“ aufgeführt ist, auch von Seiten des Arbeitgebers in der Vereinbarung steht, „es werden keine weiteren Ansprüche erhoben“
Eine andere Möglichkeit ist, daß Du Dir den Resturlaub nimmst den Du noch hast und evtl. für ein bis zwei Wochen unbezahlten Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsvertrages beantragst.
Alles in allem würde ich aber sagen. Besteh einfach auf Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses bis zum Fristablauf der Kündigung.
Besteht der Arbeitgeber auf vorzeitiges Arbeitsende, dann forder den Betrag ein, der Dir zusteht.
Zur der Frage mit der Versicherung. Du kannst Dich als Arbeitslos melden sobald Du Arbeitslos bist und damit bist Du automatisch versichert. Allerdings solltest Du bei Deiner privaten Versicherung dann kündigen. Wenn der Zustand der Arbeitslosigkeit nicht lange anhällt, dann versuche den Versicherungsbetrag für 3 Monate oder so bei Deiner Versicherung zu mindern, bzw. aussetzen zu lassen, - wenn Du Wert darauf legst bei der Versicherung zu bleiben.
Wenn Du eine Sperre vom A-Amt bekommst mußt Du erstmal zum Sozialamt und dort Ansprüche geltend machen. Der Weg lohnt sich, denn das Sozialamt zahlt immer wenn niemand anders aus welchem Grund auch immer zahlt oder spehrt. Wenn Du eigenes Vermögen hast solltest Du vorsichtig sein, denn dann verlangt das S-Amt erstmal die Umsetzung der zur Verfügung stehenden Güter. Beantrage indem Fall nur einzelne Leistungen.
Oder versuche eine Darlehen zu bekommen, das ist meist zinslos oder die Zinsen sind gering und Du kannst es zurückzahlen sobald Du wieder Geld hast.
Ich weiß ja nicht wie sehr Dich die Kündigung trifft. Aber das würde ich jedem erstmal raten. Das Sozialamt berät aber auch kostenlos in solchen Fällen.
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! baut auf!
Tja, ich werde wohl erstmal sehen müssen, was die sich so vorstellen. Eigentlich kann ja nix passieren, wie ich das so höre… weiterarbeiten geht ja allemal. Schön ist das nicht, aber für die wohl auch nicht…
Zur der Frage mit der Versicherung. Du kannst Dich als
Arbeitslos melden sobald Du Arbeitslos bist und damit bist Du
automatisch versichert. Allerdings solltest Du bei Deiner
privaten Versicherung dann kündigen. Wenn der Zustand der
Arbeitslosigkeit nicht lange anhällt, dann versuche den
Versicherungsbetrag für 3 Monate oder so bei Deiner
Versicherung zu mindern, bzw. aussetzen zu lassen, - wenn Du
Wert darauf legst bei der Versicherung zu bleiben.
Hallo,
bezüglich der privaten Versicherung wäre ich vorsichtig, ich habe damit schon mal so meine Erfahrungen gesammelt.
Du hast die Möglichkeit, auch weiterhin privat versichert zu sein, das AA zahlt - sofern Du Arbeitslosengeld erhältst - die Versicherung wie bei der gestzlichen auch, soweit ich weiß aber max. bis zum AOK-Höchstsatz. Dieser Beitrag wird aber auch bei Ermittlung Deines Arbeitslosengeldes herangezogen, d.h. eigentlich wäre Deine private Vers. billiger, das AA rechnet aber mit der teureren gesetzlichen und Du bekommst weniger Geld (die Berechnung „60% vom letzten Netto“ heißt immer das Netto, was das Arbeitsamt rechnet!).
Du kannst Dich als Arbeitslose gesetzlich versichern, aber Vorsicht: findest Du dann innerhalb der nächsten 12 Monate wieder einen Job und bist über der Beitragsbemessungsgrenze, MUSST Du wieder in die private, und dann kann das teurer werden (höheres Eintrittsalter etc.). Es gibt auch die Möglichkeit, sich gesetzlich zu versichern und bei der privaten eine Art „Anwartschaft“ zu behalten (so ähnlich, wie Martin schon gesagt hat, einfach mal erkundigen, wie lange und was das kostet), dann kannst Du innerhalb der Zeit wieder zu den alten Bedingungen 'rein.
Ich hatte auch mal das Problem, innerhalb der Arbeitslosigkeit krank zu werden, da habe ich dann plötzlich gar kein Geld mehr bekommen, weil die EDV nicht vorgesehen hatte, daß privat Versicherte während Arbeitslosigkeit krank werden Habe das natürlich wieder erstattet bekommen und denke auch, dieser Systemfehler ist inzwischen behoben