Hallo,
habe mich bei einer Zeitarbeitsfirma beworeben, die evt. eine Stelle für mich hatte.Bei gesagter Stelle hätte ich allerdings eine menge persönlicher Dinge schriftlich beantworten müssen.U.a.
- Hätte ich mein Einverständnis geben müssen, das der AG Einsicht in meiner Krankenakte, soll heißen das er den Arzt jederzeit anrufen kann was mir fehlt.
- Angaben über eigenes Vermögen (mit Schufa Auskunft)
- Angaben über Familienangehörige (Adresse) und deren Vermögen.
Ist soetwas eigentlich erlaubt? Muß noch dazu sagen, das es sich um eine Stelle handelt, die wirklich sehr verantwortungsvoll ist, und mit sehr viel Geld zu tun hat, könnte ja verstehen, das man sich Auskünfte bei der Schufa holen, ein Führungszeugnis, oder auch sehen möchte ob man gesund ist sprich ein Gesundheitszeugnis vorlegen, aber so was? Dann müßte man ja über das Vermögen seiner Freunde auch Auskunft geben,denn da könnte ja auch schmu getrieben werden…
Checkliste und professioneller Rat
Hallo,
habe mich bei einer Zeitarbeitsfirma beworeben, die evt. eine
Stelle für mich hatte.Bei gesagter Stelle hätte ich allerdings
eine menge persönlicher Dinge schriftlich beantworten
müssen.U.a.
- Hätte ich mein Einverständnis geben müssen, das der AG
Einsicht in meiner Krankenakte, soll heißen das er den Arzt
jederzeit anrufen kann was mir fehlt.
- Angaben über eigenes Vermögen (mit Schufa Auskunft)
- Angaben über Familienangehörige (Adresse) und deren
Vermögen.
Ist soetwas eigentlich erlaubt? Muß noch dazu sagen, das es
sich um eine Stelle handelt, die wirklich sehr
verantwortungsvoll ist, und mit sehr viel Geld zu tun hat,
könnte ja verstehen, das man sich Auskünfte bei der Schufa
holen, ein Führungszeugnis, oder auch sehen möchte ob man
gesund ist sprich ein Gesundheitszeugnis vorlegen, aber so
was?
Du hast Recht, es erscheint grenzwertig. Bevor ich die Tür deswegen zuschlage, würde ich mir professionellen Beistand holen, der auf die Details deiner fundiert Lage eingehen kann: einen RA.
Dann müßte man ja über das Vermögen seiner Freunde auch
Auskunft geben,denn da könnte ja auch schmu getrieben
werden…
Checkliste:
- Ist die Zeitarbeitsfirma seriös ?
- Ist das Jobangebot (Arbeitsgebiet, Leistung, Gehalt) seriös/stimmig ?
Wenn es wirklich um einen verantwortungsvollen Job handelt, dann sicher auch mit entsprechendem Gehalt. Daher kann nur empfohlen werden einen RA beizuziehen (im Vorfeld/bei Beantwortung der Fragen/im Gespräch), um abzuklären, was mit deinen Angaben geschieht und ggf. Datenschutzklausel von ZA-Firma bzw. AG unterschreiben lassen.
Ciao maxet.
Hallo
- Hätte ich mein Einverständnis geben müssen, das der AG
Einsicht in meiner Krankenakte, soll heißen das er den Arzt
jederzeit anrufen kann was mir fehlt.
- Angaben über eigenes Vermögen (mit Schufa Auskunft)
- Angaben über Familienangehörige (Adresse) und deren
Vermögen.
Du siehst das schon richtig. Die Frage nach Deinen Vermögensverhältnissen inkl. Schufa-Auskunft scheint sicherlich hier gerechtfertigt und somit zulässig. Alles andere natürlich nicht. Nach vorheriger Rücksprache mit einem Fachanwalt sollte man die Frage nach den Angehörigen einfach falsch beantworten (also das schreiben, was die gerne hören wollen) und den Passus mit der Einsichtnahme in die Krankenakte vor Unterschrift rechtsanwaltlich prüfen lassen. So kannst Du evtl später die Einsichtnahme trotz Unterschrift verweigern (was ich mal erheblich vermute).
Natürlich wird der AG nicht sonderlich erbaut sein (insbesondere im Hinbick auf das Vertrauensverhältnis, welches Deinem Job scheinbar sehr wichtig zu sein scheint), falls er mal herausfindet, daß Du ihm einen Bären aufgebunden hast, aber so wie ich es lese, hast Du ja nichts zu verlieren, weil Du die Angaben ja eh nicht wirklich machen willst, oder? Dann bleibt Dir eben nur: entweder den Job gar nicht erst in Betracht ziehen, oder unzulässige Fragen auf zulässige Art und Weise (nämlich wahrheitswidrig) zu beantworten, ohne daß eine Anfechtung des AV in Betracht kommt.
Gruß,
LeoLo
hallo,
das Schreiben bzw. Fragebogen, wollte sie mir aber nicht aushändigen, dass wollte sie nur mit mir gemeinsam erstellen.Durfte sie vielleicht nicht!?
Verantwortungsvoll schon, aber das ich einen hohen Lohn dafür bekommen würde kannn ich sagen, eher mittelmass, aber wie dem auch sei, fand ich schon recht merkwürdig, das ich schon den Fragebogen nicht selbst bzw. nach Hause mitbekommen durfte.
Annika
Hallo Annika,
also zu diesen (teilweise Unverschämten) Forderungen deines zukünftigen AG:
- Hätte ich mein Einverständnis geben müssen, das der AG
Einsicht in meiner Krankenakte, soll heißen das er den Arzt
jederzeit anrufen kann was mir fehlt.
Unzulässig…
Der AG gibt dir ja auch nicht seine Kontoauszüge zur Einsicht…
- Angaben über eigenes Vermögen (mit Schufa Auskunft)
Nur Zulässig,wenn Du eine Position im Unternehmen wahrnehmen sollst,
wo es auf Finanzielle Zuverlässigkeit ankommt…
z.B. Leitender Buchhalter,Hauptkassierer,Prokurist
- Angaben über Familienangehörige (Adresse) und deren
Unzulässsig was deren Vermögensverhältnisse anbelangt…
Statthaft ist die Frage nach nahen Angehörigen wie Ehemann oder Eltern
und deren Adresse (aber nur Name und Telefon-Nummer oder Anschrift)
nur im Hinblick auf die Benachrichtigung bei einem Arbeitsunfall…
Angabe dazu ist aber auf jeden Fall freiwillig…
mfg
Frank
Du übertreibst!
Huhu!
Auch, wenn ich es schon etwas heftig finde…
Hier übertreibst Du!
- Angaben über eigenes Vermögen (mit Schufa Auskunft)
Nur Zulässig,wenn Du eine Position im Unternehmen wahrnehmen
sollst,
wo es auf Finanzielle Zuverlässigkeit ankommt…
z.B. Leitender Buchhalter,Hauptkassierer,Prokurist
Es reicht unter Umständen auch ein normaler Buchhalter, ein Kassierer ohne „Haupt“, und bei Prokuristen ist es eigentlich eher so, dass sie ihre Prokura erst nach einer gewissen Treuezeit erhalten!
Diese Frage kann bei JEDEM, der mit Geldbuchungen zu tun hat, zulässig sein!
Wobei ich mir die Frage stellen würde, ob ich bei einem Arbeitgeber, der DIESE Forderungen (fragemäßig) an mich hat, überhaupt arbeiten wollte!
LG
Guido
Hallo,
habe mich bei einer Zeitarbeitsfirma beworeben, die evt. eine
Stelle für mich hatte.Bei gesagter Stelle hätte ich allerdings
eine menge persönlicher Dinge schriftlich beantworten
müssen.U.a.
- Hätte ich mein Einverständnis geben müssen, das der AG
Einsicht in meiner Krankenakte, soll heißen das er den Arzt
jederzeit anrufen kann was mir fehlt.
- Angaben über eigenes Vermögen (mit Schufa Auskunft)
- Angaben über Familienangehörige (Adresse) und deren
Vermögen.
Ich finde, du solltest den Namen dieser Firma hier kundtun, vielleicht kann man ja recherchieren, was die für einen Ruf haben. Angaben zu Vermögensverhältnissen Angehöriger einzufordern, halte ich für fast schon kriminell. Ich hätte verlangt, dass die Firma diese Angehörigen anschreibt und ihnen dieses Ansinnen selbst unterbreitet.
Diese Frage gehört nmM ans Krimi-Brett. Genauso wie die Einsicht in Krankenakte. Geisteskrank sowas. Bei unlauteren Fragen sind unwahre Antworten erlaubt. Aber was wäre das für eine Zusammenarbeit? Gruß, Geris
Hallo Annika,
hatte auch so einen Fragebogen per E-Mail zugesandt bekommen, als ich mich beworben habe. Da ich solche Bögen absolut nicht mag, habe ich den direkt wieder geschlossen und meinen Lebenslauf geschickt, weil dies ja wohl „einfacher“ wäre.
Gesterns, weil ich noch keine Resonanz erfahren, suchte ich mir die Mail mit dem Fragebogen raus und las den erst mal *gg+. Da sind genau so freche Fragen drauf, wie du hier erwähnst. Schon mal schwer krank gewesen? Wenn ja, was denn? usw. Aus reiner Neugier habe ich den Herrn dann nochals angeschrieben, weil ich ja noch nix gehört habe von ihm …
Es kam nur eine Lesebestätigung - keine Antwort. Firma war ein Finanzsienstleister.
Grüßle Bea
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Hallo Bea,
ja, da hast du eigentlich recht, solche Fragen habe ich auch schon gehabt, aber die sind für meine Person auch schon ziemlich heftig, nur wenn AG schon schon Einsichten in die Krankenakte möchte (ist das so eine Art perversion, fällt mir da mal ein, sorry)
Aber um auf diese Fragen die du hier schilderst zu kommen:
Sind diese eigentlich erlaubt und müssen die Wahrheitsgemäß beantwortet werden?
Annika
Hallo Annika,
sicherlich dürfen Banken nach Schulden fragen (könnte ich mir vorstellen), aber alles andere ist nicht erlaubt!
Grüßle Bea
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