Vermieter...was darf er...was nicht?

Hallo,
wenn man einen Vermieter hat, der schon seit ca. 2 Jahrzenten pensioniert ist, also Zeit hat und meint, alles selbst reparieren zu können, und der dann noch nebenan wohnt, können hier so einige Probleme auftreten.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Inwiefern darf ein Vermieter die anfallenden Reparaturen in der vermieteten Wohnung selber vornehmen? Gibt es Dinge, von denen er die Finger lassen muss (Herd oder so)?
  2. Muss man es als Mieter dulden, dass sich der Mieter überdurchschnittlich lange und immer wieder (das typische Rumgeflicke) für Reparaturen, Wartung, etc. in der Wohnung aufhält?
    3.Angenommen, es bestünde ein akutes Problem mit den Abwasserrohren (Abwasser aus der Mietwohnung würde in den Kellerraum laufen)…kann ich als Mieter darauf bestehen, dass umgehend ein Fachmann und dieser im Notdienst (abends) gerufen wird? Oder muss ich akzeptieren, dass der Vermieter selbst rumbastelt, so dass Toilettengänge und Co. für 4 bis 5 Std. ruhen müssen?
  3. Wie sieht es aus mit der Selbstbeteiligung bei kleineren Reparaturen, wenn diese sich laut Mietvertrag (Vordruck) auf die Kaltmiete bezieht, im Vertrag allerdings nur eine Warmmiete genannt wird?

Gibt es sonst vielleicht noch Wichtiges oder Wissenswertes, was Ihnen/Euch dazu einfällt?

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Anja

hallo,

hab schon geantwortet…

lisa

hab schon geantwortet…

Wo?

Der Plem

hab schon geantwortet…

und deine antwort ist so schlecht, dass sie geheim ist?

Hallo,
wenn man einen Vermieter hat, der schon seit ca. 2 Jahrzenten
pensioniert ist, also Zeit hat und meint, alles selbst
reparieren zu können, und der dann noch nebenan wohnt, können
hier so einige Probleme auftreten.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Inwiefern darf ein Vermieter die anfallenden Reparaturen in
    der vermieteten Wohnung selber vornehmen? Gibt es Dinge, von
    denen er die Finger lassen muss (Herd oder so)?

Hallo!
Natürlich darf er Elektroreparaturen an Geräten und Installation NICHT selbst vornehmen,dazu müsste er z.B. eine entsprechende Qualifikation haben(E-Meister) und über Messgeräte verfügen,um abschließende Sicherheitstests zu machen!
Rein rechtlich(auch strafrechtlich!) darf weder Vermieter noch Mieter daran etwas selbst vornehmen,nicht einmal eine Lampe aufhängen und anschließen.

Da muss man sich dann auch trauen,die Selbstreparatur an Elektrik/Gastherme abzulehnen und auf Fachmann zu bestehen.
Ebenso für Gasgeräte,die wären absolut tabu,ja selbst Wasserinstallation an Trinkwasseranlagen sind kritisch zu sehen. Denn Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt ebenfalls fachlichen Restriktionen an die Qualifikation desjenigen,der daran herumhantiert!

  1. Muss man es als Mieter dulden, dass sich der Mieter
    überdurchschnittlich lange und immer wieder (das typische
    Rumgeflicke) für Reparaturen, Wartung, etc. in der Wohnung
    aufhält?

Nein. Denn wie beim Fachhandwerker muss das zügig vonstatten gehen,die Beeinträchtigung muss sich in engen Grenzen halten und für die Mängelbehebung angemessen sein. Ein erneutes, gar mehrfaches Nachbessern der gleichen Sache ist m.E. unzumutbar. Da müsste dann ersetzt statt repariert werden.

3.Angenommen, es bestünde ein akutes Problem mit den
Abwasserrohren (Abwasser aus der Mietwohnung würde in den
Kellerraum laufen)…kann ich als Mieter darauf bestehen, dass
umgehend ein Fachmann und dieser im Notdienst (abends) gerufen
wird? Oder muss ich akzeptieren, dass der Vermieter selbst
rumbastelt, so dass Toilettengänge und Co. für 4 bis 5 Std.
ruhen müssen?

Kommt halt darauf an,auch ein Sanitärinstallateur oder Rohrreiniger kann nicht zaubern und alle Fehler schnell beheben. 4-5 Stunden sind eher wenig ! So etwas kann auch 1 Tag oder länger dauern,wenn Rohre ersetzt werden müssen.
Aber es gibt ja das Mittel der Mietminderung für solche Mängel und Beeinträchtigungen.

  1. Wie sieht es aus mit der Selbstbeteiligung bei kleineren
    Reparaturen, wenn diese sich laut Mietvertrag (Vordruck) auf
    die Kaltmiete bezieht, im Vertrag allerdings nur eine
    Warmmiete genannt wird?

Das ist aus anderem Grund interessant. Wer stellt denn eine „Rechnung“ über die Mängelbeseitigung aus ? Dürfte der selbstwerkelnde Vermieter außer gekauften Ersatzteilen auch Arbeitszeit berechnen ? Denn die Höhe der „Rechnung“ ist ja ausschlaggebend für die Berechnung ob unter oder über der „Kleinreparaturgrenze“. Also ob Mieter sich beteiligen muss oder es der VM komplett selbst trägt.
Wenn VM nichts als Arbeitszeit berechnet,dann könnte das darauf hinauslaufen,Mieter muss sich wegen der Geringfügigkeit der Maßnahme immer an den Kosten beteiligen bzw. sie wohl immer voll selbst zahlen.
Das wäre beim teuren Handwerker sicherlich nicht der Fall.

Zu Kaltmiete/Warmmiete ?
Ob man das nun noch rausrechnen kann ? Was sollte man denn für Heizkosten abziehen,wenn die nicht ermittelt werden nach Verbrauch ?

MfG
duck313

Hallo,
nein,ich wurde angeschrieben, aber hier sind bestimmt Experten, die mehr Wissen haben…

lisa

Hallo,
wenn man einen Vermieter hat, der schon seit ca. 2 Jahrzenten
pensioniert ist, also Zeit hat und meint, alles selbst
reparieren zu können, und der dann noch nebenan wohnt, können
hier so einige Probleme auftreten.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Inwiefern darf ein Vermieter die anfallenden Reparaturen in
    der vermieteten Wohnung selber vornehmen? Gibt es Dinge, von
    denen er die Finger lassen muss (Herd oder so)?

Hallo!
Natürlich darf er Elektroreparaturen an Geräten und
Installation NICHT selbst vornehmen,dazu müsste er z.B. eine
entsprechende Qualifikation haben(E-Meister) und über
Messgeräte verfügen,um abschließende Sicherheitstests zu
machen!

es geht offensichtlich darum, welchen anspruch der mieter gegenüber dem vermieter hat. der vermieter hat den vereinbarten zustand der mietsache herbeizuführen bzw. muss diesen wiederherstellen, § 535 bgb.
ist also eine vermietete sache nicht mehr funktionstüchtig, muss der vermieter -anderslautende vereinbarungen außer acht gelassen- den vereinbarten zustand wiederherstellen.
das gesetz verlangt an keiner stelle, dass der vermieter dazu einen dritten beauftragen muss. der vermieter kann die reparaturen also auch selbst vornehmen, ohne dass der mieter einen anderslautenden anspruch hätte. dass die selbstreparaur ggf. ordnungswidrig ist, hat keinen anspruch des mieters zur folge, weil solche vorschriften regelmä0ig nicht drittschützend sind.

allerdings kann sich je nach einzelfall ein anspruch des mieters aus der fürsorgepflicht des vermieters ergeben, § 241 II bgb. das ist aber je nach einzelfall zu überprüfen. bei arbeiten an der elektrik ist dieser anspruch wohl zu bejahen, allerdings nicht beim einschrauben einer lampe o.ä.

Rein rechtlich(auch strafrechtlich!) darf weder Vermieter noch
Mieter daran etwas selbst vornehmen,nicht einmal eine Lampe
aufhängen und anschließen.

es würde mich sehr interessieren, welches delikt denn betroffen ist, wenn der vermiter oder auch jeder dritte selbst eine lampe aufhängt und anschließt…

  1. Muss man es als Mieter dulden, dass sich der Mieter
    überdurchschnittlich lange und immer wieder (das typische
    Rumgeflicke) für Reparaturen, Wartung, etc. in der Wohnung
    aufhält?

Nein. Denn wie beim Fachhandwerker muss das zügig vonstatten
gehen,die Beeinträchtigung muss sich in engen Grenzen halten
und für die Mängelbehebung angemessen sein. Ein erneutes, gar
mehrfaches Nachbessern der gleichen Sache ist m.E. unzumutbar.

das kommt auf den zu reparierenden gegenstand an…

3.Angenommen, es bestünde ein akutes Problem mit den
Abwasserrohren (Abwasser aus der Mietwohnung würde in den
Kellerraum laufen)…kann ich als Mieter darauf bestehen, dass
umgehend ein Fachmann und dieser im Notdienst (abends) gerufen
wird? Oder muss ich akzeptieren, dass der Vermieter selbst
rumbastelt, so dass Toilettengänge und Co. für 4 bis 5 Std.
ruhen müssen?

Kommt halt darauf an,auch ein Sanitärinstallateur oder
Rohrreiniger kann nicht zaubern und alle Fehler schnell
beheben. 4-5 Stunden sind eher wenig ! So etwas kann auch 1
Tag oder länger dauern,wenn Rohre ersetzt werden müssen.
Aber es gibt ja das Mittel der Mietminderung für solche Mängel
und Beeinträchtigungen.

für solche notfälle gibt es vor allem das selbstvornahmerecht.

nein,ich wurde angeschrieben

Und warum antwortest du dann hier im Forum?

Herr Lehrer, ich weiß was, ich weiß was, …

Oder welche Information wolltest du den Forumsteilnehmern zukommen
lassen?

Der Plem

1 Like

hab schon geantwortet…

und deine antwort ist so schlecht, dass sie geheim ist?

Ja, so schlecht.

Nein, nicht geheim:
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/1260536/…

Kann mir mal bitte jemand diese Aussage:

„Vordruck ist eine Richtungsweise…Mietvertrag gilt“

verklickern?