Hat die Ex Freundin das Recht die Wohnung zu sehen

Hi Leute,

Ich bin seid über 1Jahr mit meiner Ex auseinander und wir haben eine gemeinsame Tochter…nun ist sie der Meinung, dass sie das Recht hat meine Wohnung zu sehen auch wenn ich Nein sage!?

Hat sie denn wirklich das Recht dazu, weil ich bin der Meinung das sie es nicht hat!?

LG

Hallo Mr Brown,

natürlich hat sie kein Recht, sich die Wohnung anzusehen, es sei denn sie möchte die Wohnung mieten.

Aber aus welchem Grund möchte sie die Wohnung sehen? Hat die Tochter vielleicht etwas erzählt, was ihr merkwürdig vorkommt?

Wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann können Sie sie ja rein lassen, damit sie sich davon überzeugen kann, dass in Ihrer Wohnung alles in Ordnung ist.

Aber vorsicht. Es gibt auch Frauen, die dann plötzlich alles Mögliche entdecken, was angeblich ihnen gehört und alles mögliche mitnehmen möchten. Solche Menschen kriegen Sie dann nicht mehr aus der Wohnung raus.

Falls Sie also Übergriffe befürchten, sorgen Sie bitte dafür, dass Sie nicht alleine sind.

L G D e n n i s .

Wenn sie das alleinige Sorgerecht für das Kind hat ist sie für das Umfeld auch verantwortlich, und somit für den Aufenthaltsort des Kindes. Ob es ein generelles Recht gibt weiss ich leider nicht, aber nachvollziehbar ist der Wunsch.

Hi,

die Kleine kann ihr noch nichts sagen, da sie erst 2 Jahre wird aber sie will die Wohnung sehen, weil ich mir eine neue Wohnung genommen habe und da ich nur am We zu Hause bin, bin ich net mehr in meiner Wohnung sondern bin mit meiner Tochter bei meiner neuen Lebensgefährtin und da schläft auch die Kleine mit!

Nun haben andere Wohl erzählt, dass meine Wohnung ja net fertig sei und ich deswegen bei meiner jetziegen Freundin bin und daher will sie meine Wohnung sehen aber da hab ich ihr gesagt, dass sie es vergessen kann, weil in meiner alten Wohnung wo wir zusammen gewohnt haben, wurde bei ihrem Auszug einiges von meinen Sachen demoliert und das werd ich kein zweites mal mitmachen!?

Hi,

nein sie hat nicht das alleinige Sorgerecht, da haben wir das gemeinsame, dass konnte sie vergessen, dass sie das alleinige bekommt ^^

nun so weit ich weiss hat die mutter das erziehungsrecht, und wenn das kind stunden oder tage bei dir ist hat sie das recht die wohnung zu sehen wo sich das kind aufhalten wird, sie sollte gross genung sein und kindersicher, ein eigenes bett , eigenes zimmer wäre natürlich besser, usw,
die mutter kann auch bestimmen mit wem das kind kontakt - umgang haben darf, - bsp.nicht mit der neuen freundin des esmannes bzw.des kindes vaters. …
es ist immer besser wenn man sich einigen kann, damit sich nicht dritte, bsp.jugendämter einmischen weil die eltern nicht in der lage sind das beste für ihr kind zu entscheiden. so wirds meist gesehen.
ich würde sie in die wohnung lassen,- aber —ihre entscheidung. alles gute.

Hi, Mr.Brown, natürlich hat sie nicht das Recht, deine
Wohnung zu sehen. Ihr habt schliesslich nichts mehr miteinander zu tun. Was anderes ist es, wenn die gemeinsame Tochter bei dir lebt. Dann hat sie das Recht dazu im Sinne des Kindeswohles.

Good luck

Hallo Mr Brown,

wenn sie Sachen zerstört, dann kann man sie natürlich auch nicht mehr in die Wohnung lassen. Im Übrigen geht diese Frau nach der Trennung nicht mehr an, wie Sie Ihr Privatleben gestalten.

Mit 2 Jahren erzählt die Kleine bestimmt schon etwas über Ihre neue Freundin. Vielleicht ist Ihre Ex nur eifersüchtig. Das sollte sich mit der Zeit legen.

In welchem Zustand ist denn die Wohnung, gibt es ein Kinderzimmer, ist sie fertig renoviert, oder ist etwas dran an den Vermutungen, dass die Wohnung nicht bewohnbar ist?

L G D e n n i s .

Hallo

nein, ich denke, sie hat nicht das Recht

Gruss

Hallo,

zu welchem Zweck will sie die sehen? Ob sie kindersicher ist, wenn Deine Tochter zu Besuch kommt? Das Sorgerecht liegt vermutlich nur bei der Mutter? Wenn ja, dann würde ich ihr die Wohnung ruhig zeigen, wenn Du nichts zu verbergen hast, ansonsten könnte sie sich schnell quer stellen was das Besuchsrecht angeht. Einmal aufräumen, zeigen, fertig.
Rein rechtlich hat sie keinen Anspruch darauf, aber wenn Du Dich weigerst wird sie mit dem Argument kommen, dass sie nicht sicher ist, ob die Sicherheit der Kleinen gewährleistet ist. Und eine Weigerung Deinerseits könnte den Eindruck noch verstärken.

Gruß,

twilight666

Hallo Mr. Brown,
da ich Psychologin bin kann ich Ihnen leider keine rechtsgültige Auskunft geben.
Aus meiner Sicht geht es jedoch weniger um die Frage ob sie das „Recht“ hat ihre Wohnung zu sehen, als vielmehr um den „Wunsch“ zu sehen, wo die gemeinsame Tochter sich aufhält.
Sehen sie es als eine fürsorgliche Handlung der Mutter Ihre Wohnung zu zeigen, damit die Tochter ohne Vorbehalte in Form von Ängsten der Mutter, zu Ihnen kommen kann.
Wenn Sie es ebenso sehen - stellt es vielleicht kein so großes Problem mehr dar?
Gruß Petra

Hallo,

warum will die Ex die Wohnung sehen? Wenn es darum geht, ob die Wohnung geeignet ist, dass das Kind beim Vater übernachtet, dann sollte der Vater mit dem Jugendamt einen Ortstermin in der Wohnung ausmachen.

Die Mutter hat kein Recht in die Wohnung zu kommen. Soll sie doch Paragrafen und Urteile nennen, wo Müttern das Recht zugesprochen wird.

Gruß

Hi,
nein sie hat nicht das alleinige Sorgerecht, dass haben wir zusammen.

ich lebe seid einem Jahr mit einer neuen Frau zusammen und da ich nur am Wochenende zu Hause bin, bin ich da natürlich bei ihr zu Hause auch und nicht bei mir, daher ist meine Tochter auch die Zeit wo sie bei mir ist dann auch dort…wir haben sogar für die Kleine ein eigenes Zimmer hergerichtet, wo sie spielen und schlafen kann!

nun ist es so, dass meine Ex mal wieer versucht Stress und Streit zu provozieren und fängt jetzt damit an, zu sagen, dass ich nur bei meiner neuen frau bin, weil meine Wohnung noch eine Baustelle ist, was aber totaler blödsinn und daher möchte sie mir die Kleine nun verweigern?!

Gruß
Mr Brown

Hallo Mr Brown,
nein deine EX darf nicht deine Wohnung betreten. Wenn Sie meint es ist etwas nicht in Ordnung
kann sie es der Polizei oder dem Jugendamt mitteilen und die sehen nach wenn sie es für wichtig halten. Sie darf nicht in deine Wohnung wenn DU dies nicht möchtest. LG Holger

Hallo,

zum Jugendamt gehen und dort um Vermittlung bitten. Sie sollen die Frau überreden, den ausgehandelten Umgang weiterhin einzuhalten. Notfalls anbieten, dass eine Jugendamtstante die Wohnung besichtigt.

Abgesehen davon, kann das Kind auch mit zur neuen Partnerin und dort schlafen.

Gruß

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Hallo!

Wie alt ist denn die gemeinsame Tochter?

Wenn die Ex die Vermutung hat, dass die Tochter in der Wohnung gefährdet ist oder nicht ausreichend versorgt werden kann, bekommt sie - im Notfall vor Gericht - sicherlich das recht einer Wohnungsbegehung. Warum also den ärger riskieren. über den eigenen schatten springen und in die Wohnung schauen lassen.

Dann hat sie wohl auch keinen Rechtsanspruch auf ihr Begehren, die Wohnung zu sichten. Den würde ich mal anfordern, d.h. sie soll beweisen, dass sie das unter den genannten juristischen Grundlagen, ein Recht darauf hat.Viel Erfolg!

ihre wohnung ist ihre privatsphäre !!! also haben sie dass recht jedem den zutritt zu ihrer wohnung zu verweigern !!! es sei denn, egal wer - kann eine richterliche verfügung vorlegen oder !!! -> es würde aus polizeilicher sicht -> eine gefahr im verzug vorliegen ! ? - wenn sich ihr gemeinsames kind in ihrer wohnung aufhält !!! selbst dann hat nur die polizei dass recht auf zutritt in ihre wohnung -> aber keine Ex oder andere person ! andere rechtsanprüche - ihre wohnung zu betreten hat sicherlich ihr vermieter 1 x im jahr , nach vorab vereinbarter terminabsprache !!! - ohne ex oder anderen personen !!! lebt ihre gemeinsame tochter bei ihnen, so sollten sie aber der kindesmutter ( EX ) dass recht auf umgang mit dem kind einräumen !!! trotzallem hätte sie ohne ihr einverständnis kein recht ihre wohnung zu betreten !!! ich hoffe dass ich ihnen helfen konnte und würde mich über eine positive einschätzung sehr freuen ! :wink: mit freundlichem gruß

Hallo,

nein - sie hat kein Recht, die Whg. zu sehen. Mit welcher Begründung sollte sie das haben? Du hast den Mietvertrag unterschrieben, Du entscheidest, wer Dich besuchen darf und wer nicht. Egal, ob Ihr ein gemeinsams Kind habt oder nicht.

Alles Gute und LG zurück!

Micha