Kann der Vermieter Kunstrasen auf dem Balkon verbi

Hallo.
Bei der Besichtigung meines Balkons hat mich mein Vermieter drauf aufmerksam gemacht, dass der von mir verlegte Kunstrasen verboten ist!!! Er meint, dass sich unter dem Rasen Feuchtigkeit und später dann Schimmel bilden könnte. Mein Kunstrasen hat allerdings diese Gumminoppen. Und nach einem Regenguss trocknet es sehr schnell. Hat der „nette“ Herr Recht oder kann ich meinen Rasen liegen lassen???

Leider kann ich darauf keine Antwort geben. Ich bin selbst Vermieter und kann das nicht verstehen. Ich würde es nicht verbieten.

MfG
Ulla

hallo pittel 151,

hqb3 mal gegoogelt (http://www.gratisrecht.de/mietrecht/1778-urlaub-auf-…). lt. diesem link hat der vermieter kein recht, kunstrasen zu verbieten.
hoffe, dir geholfen zu haben.

mfg schnueffel

Hallo Pittel 151,

generell ist Kunstrasen nicht verboten, es sei denn, es steht so etwas im Mietvertrag.

Wenn sich nun aber tatsächlich Schimmel unter dem Rasenteppich bilden sollte und dadurch der Balkon geschädigt wird oder eine „Sanierung“ notwendig werden sollte, dann hätte der Vermieter insofern „gute Karten“, als er Dich auf die Möglichkeit der Schimmelbildung hingewiesen hat.
Am besten erst mal beobachten, was sich unter dem Teppich entwickelt - und natürlich zuerst einmal in die Mietvertrag kucken!

Alles Gute wünscht Heihei

Hallo. Trotzdem danke für deine schnelle Antwort. Gruß Pittel151

Hallo.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!!!
Gruß Pittel151

Hallo.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!!!
Bis jetzt ( insgesamt fast 6 Jahre ) keine Spur von Feuchtigkeit und Schimmel.
Gruß Pittel151

Was der „nette Herr“ meinte, ist Fäulnis.
Die bildet sich zwischen Fliesen und PVC,oder so.(habt ihr nicht)
Ich hatte selbst über 10 Jahre Kunstrasen, aber ohne Drenage ( Noppen ), auf dem Balkon. Und die darunterliegenden Fliesen haben keinen Schaden genommen.
Für dich 4 Möglichkeiten:

  1. ja ich mach „Ihn“ weck.
  2. googel dir ein Gutachten in deinem Sinn.
  3. Bastel dir ein Gutachten.
  4. Versichere deinem Vermieter ,in Schriftform, das du aus der Verlegung von Kunstrasen resultierende
    Schäden ersätzen wirst

Hallo.

Das betrifft die Materialbeschaffenheit des Kunstrasens und sollte z.B. im Bau-Shop bzw. Baumarkt erfragt werden. Außerdem kommt es auf den Balkonbelag an. Wie beides miteinander harmoniert bzw. sich verträgt, wäre auch beim Baumarkt o.ä. anfragbar.

Mietrechtlich haftet der Mieter schon dafür, wenn durch seine Möbel und Einrichtungen die Luftzirkulation versperrt wird und dadurch Schimmel entsteht.

MfG
Delia

Hallo,
da ich das nicht genau weiß, weise ich auf den örtlichen Mieterschutzverein hin.
Gruß
chrissixyz

Hallo!

Also ich habe noch nie (!) gehört, dass das verboten ist! Habe auch schon in mehreren Wohnungen den Kunstrasen auf dem Balkon verlegt und noch nie Schimmel da gehabt, weil die Dinger ja extra dafür gemacht sind. Und meines Erachtens nach darf er das auch nicht verbieten, da ja kein Schaden an seinem Eigentum entsteht, es eher ein Schutz für den existenten Boden ist.

Ich meine der Herr hat nicht Recht, es sei denn, der Kunstrasen verursacht Schäden auf dem Balkon. Allerdings nicht denkbar, wenn er nur lose verlegt ist. Vorsorglich Anwalt für Mietrecht (RS-Versicherung) oder Mieterverein befragen.

Hallo Pittel151,

was meinte der Vermieter mit „verboten“. Gesetzlich ist es sicher nicht verboten, Kunstrasen auf Balkone zu verlegen. Aber es könnte ev. in der Eigentümergemeinschaft so festgelegt worden sein.
Da würde ich mich mal erkundigen (ev. Hausverwaltung)
und nochmal nachfragen, wie es sich genau verhält.

Wies mietrechtlich aussieht kann ich Dir leider nicht beantworten. Ev. Mietvertrag oder Hausordnung nochmal durchlesen.

Grüße

Hallo Pittel151,über den Rechtstatus kann ich keine
Auskunft geben.Ich verlege seit vielen Jahren Kunstrasen
auf dem Balkon.Bisher ist es weder zur Schimmelbildung
noch zu anderen Problemen gekommen.Allerdings muß der Wasserabfluss des Balkons frei bleiben.Mein Vermieter hat in der Verlegung keine Probleme gesehen.
Um dem Vermieter entgegen zu kommen,kannst du den Rasen im Winter aufnehmen und in den Keller legen.Bei mir hat
sich auch nach dem Winter kein Schimmel gebildet.Mit freundlichen Grüßen karlhans35

Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Vom Gefühl her wurde ich sagen er hat ne Macke, da ein Kunstrasen dem Balkonboden nicht schadet! Ob es diesbezüglich Urteile gibt ist mir nicht bekannt. Ich habe bei meinen Mieterverein alles durchforstet - nichts.

Gruß connection

Hallo. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde am WE mal meinen Mitvertrag durchforsten.
Gruß Pittel151

Hi Pittel151!

Meines Erachtens hast du Recht. Ich würde den Kunstrasen liegen lassen.
Ich denke mal , dass der Balkon nicht überdacht ist und somit auch Witterungsverhältnissen ausgesetzt ist. Ergo , müsste sich ja jetzt ebenfalls schon in der Vergangenheit Schimmel und Stockflecken ergeben haben. Um aber ganz sicher zu gehen , solltest du alle par Wochen den Rasen mal anheben und nachsehen , ob sich wirklich kein Schimmel gebildet hat. Wenn nicht , um so besser. Sollte sich Schimmelbefall ankündigen , kann man das mit Anti funghizide Sprays beheben. Gleiches würde ich der Sorgfalt halber auch machen , wenn du ausziehst , damit dir kein Kautionsverlust droht.
Ich hoffe , ich konnte dich ein wenig beruhigen und dir weiterhelfen.

Leider bin ich kein Anwalt und kann dir rechtlich leider nichts dazu sagen. Ich kann dir nur mein Beispiel erzählen. Bei uns ist das auch so. Es heißt, das darf da nicht drauf sein. Wir haben Holzlatten darunter. Das heíßt, läuft man im Sommer Barfuß darauf ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß das ich mir oder mein Kind sich einen Schiefer einzieht sehr sehr groß. Zum anderen wechsle ich Witterungsbedingt den Belag jedes Frühjahr, so das man ganz klar erkennen kann, das da wo der Teppich lag, das Holz wesentlich besser aussieht als da wo keines war. Also dient es eher der Instandhaltung als das es ihr schadet. Wegen der Schimmelbildung habe ich noch nichts gesehen, ausserdem sind diese Teppiche für den Aussenbereich gemacht. Also ich würde nichts drauf geben. Der Vermieter kommt ja nicht täglich und sieht das.
Viele Grüße

Hallo,
mein erster Gedanke beim Lesen des Teasers ging in die gleiche Richtung, wie der Ihres Vermieters.
Haben Sie Ihrem VM die Gumminoppen gezeigt, und auf die Abtrockenqualität des Bodenbelags hingewiesen?
Könnten Sie sich zum Verlegen einer Unterkonstruktion durchringen?
Um welchen Preis möchten Sie den Kunstrasen durchsetzen?
Ich wäre überrascht, wenn der VM ein striktes Verbot von Kunstrasen durchsetzen könnte, ich denke aber schon, daß er den Schutz seines Gebäudes durchsetzen kann. Im Einzelfall kommt es wohl auf die Abtrockeneigenschaften des verlegten Belags an. Gibt es hier vielleicht Zertifikate, die Ihren Eindruck des Schnelltrocknens und der Luftdurchlässigkeit untermauern?
Mit bestem Gruß

Hallo,

komme nun endlich dazu, zu Ihrem Kunstrasen-Thema zu antworten. Tut mir leid, dass es länger gedauert hat.
Also: Ich denke, Sie nehmen mit der Verlegung des Kunstrasen keine bauliche Veränderung vor. Wenn der Kunstrasen irgendwann wieder entfernt wird und sich Schimmel und/oder Flecken gebildet haben, wären Sie allerdings für die Beseitigung derselben zuständig und falls das nicht so einfach ist, müssten sie die Kosten für die Beseitigung tragen.

Alles Gute!

Micha