§ 428/Hartz IV

Wer weiß, ob man nach der Nutzung von § 428 (ALG 1 unter erleichterten Bedingungen) sofort in Rente gehen kann? Es gibt da so paar komische Hinweise, wo man sich verpflichten mußte mit Rente gehen (ohne Abzüge)usw., die mir nicht ganz klar sind. Nicht, dass man mit Abzüge in Rente gehen möchte und dann darf man für 2Jahre das erhaltene Geld zurück zahlen. Es ist ja nichts unmöglich mittlerweile…Bitte nur antworten, wenn das jemand 100%-ig weiß. Danke im voraus. Willibaldine

Verständnisprobleme
Hallo!

Um eine 100 %-ige Antwort geben zu können, wäre ein 100 %-ig eindeutiger Text sinnvoll…

Wer weiß, ob man nach der Nutzung von § 428 (ALG 1 unter erleichterten Bedingungen) sofort in Rente gehen kann?

Das sollte man doch am besten die Rentenversicherung fragen!? (Dies wäre wohl auch die Antwort im Brett „Versicherungen“…)

Es gibt da so paar komische Hinweise, wo man sich verpflichten musste, in Rente zu gehen (ohne Abzüge) usw., die mir nicht ganz klar sind.

Hm, mit Inanspruchnahme von § 428 SGB III hat man sich verpflichtet, sofort in Rente zu gehen, falls es während des Alg-I-Bezuges so weit gewesen wäre, dass man dies ohne Abzüge gekonnt hätte.
Aber so, wie Du schreibst, ist bei dem fiktiven Betroffenen der Alg-Anspruch nun erschöpft – was mich zur nächsten Frage bringt: Im Gegensatz zum Titel wird im gesamten Text nirgendwo Hartz IV (Alg II) erwähnt.

Wird an dieser Stelle also die Frage impliziert, was aus der § 428-Vereinbarung wird, wenn man vom Alg-I- in den Alg-II-Bezug wechselt?

Ansonsten wüsste ich nicht, was Du (abgesehen von der allerersten Frage, die eigentlich nur vom Rentenberater beantwortet werden kann) wissen willst!

Gruß
Liza