Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld

Hallo Zusammen,

stimmt es, dass eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, wenn man die Kündigungsfristen einhält. Man also vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an Arbeitslosengeld bekommt?

Danke und Gruss, Alex

Hallo

Das kommt auf die genauen Umstände an. Die Höhe der Abfindungssumme kann da ebenso ein Kriterium wie zum Beispiel die Frage, auf wessen Initiative hin und aus welchem Grund der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.

[MOD] Hinweis auf falsches Brett wg. erfolgter Verschiebung gelöscht sowie den Titel aus demselben Grund an den des UPs angepasst.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Das kommt auf die genauen Umstände an.

Nein, es kommt NUR auf die Kündigungsfrist an; vgl. § 143a (1) S. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__143a.html).

Die Höhe der Abfindungssumme kann da ebenso ein Kriterium wie zum Beispiel die Frage, auf wessen Initiative hin und aus welchem Grund der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.

Das sind Kriterien, die in Bezug auf eine Sperrzeit ( § 144 SGB III : http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html; s. a. FAQ:2972) wichtig sind, nicht in Bezug auf einen Ruhenszeitraum bei Entlassungsentschädigung!

LG
Jadzia

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Hi!

stimmt es, dass eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, wenn man die Kündigungsfristen einhält,

Ja.

man also vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an Arbeitslosengeld bekommt?

Wenn keine Sperrzeit eintritt, ja (s. a. meine Antwort auf LeoLo).

LG
Jadzia