Arbeitslos - Arbeitsvertrag für 2 Monate?

Hallo!
Seit dem letzten Sommer bin ich abeitslos gemeldet , da ich von NRW nach Niedersachsen gezogen bin. Dafür habe ich meine volle Stelle in NRW gekündigt und als Strafe 12 Wochen Sperrzeit bekommen.

So nebenbei wurde mir gesagt, dass diese Sperrzeit auch „hinten angehängt“ wird, sodass ich insgesamt nur ein halbes Jahr Arbeitslosengeld I bekomme…??? Habe ich noch nie vorher gehört, wisst Ihr etwas davon?

Seit dem 01.0106 habe ich eine 400 Stelle angenommen. Ich bin eingestellt worden als Erzieherin in einer Springerfunktion. Nun ist bereits seit 01.02. eine Kollegin ausgefallen, die voraussichtlich für 2 Monate ausfällt.
Für genau diese Zeit möchte mich mein Arbeitgeber als Erzieherin in Teilzeit einstellen. Doch sobald die Kollegin wieder im Dienst ist, werde ich den Teilzeitvertag wieder abgeben müssen.

Nachdem ich mich erst gefreut habe, mache ich mir nun Sorgen, ob ich mit dieser Regelung eher den Kürzeren ziehe. Wenn ich die Teilzeitstelle annehme und mich nach den 2 Monaten neu arbeitslos melden muss, wird das Arbeitslosengeld wieder neu berechnet und nun habe ich Angst, dass ich danach noch weniger Geld zur Verfügung habe als jetzt…???

Ich bitte um Eure Meinung oder ähnliche Erfahrungen mit solchen Kurzverträgen!

Gruß, Christine

Hallo xytine,

So nebenbei wurde mir gesagt, dass diese Sperrzeit auch
„hinten angehängt“ wird, sodass ich insgesamt nur ein halbes
Jahr Arbeitslosengeld I bekomme…??? Habe ich noch nie
vorher gehört, wisst Ihr etwas davon?

Ja. -> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR05950099…

Nachdem ich mich erst gefreut habe, mache ich mir nun Sorgen,
ob ich mit dieser Regelung eher den Kürzeren ziehe. Wenn ich
die Teilzeitstelle annehme und mich nach den 2 Monaten neu
arbeitslos melden muss, wird das Arbeitslosengeld wieder neu
berechnet und nun habe ich Angst, dass ich danach noch weniger
Geld zur Verfügung habe als jetzt…???

Nö, da du in 2 Monaten keinen neuen Anspruch auf alg „aufbaust“, wird nur der Rest-Anspruch von vorher weitergezahlt bis zum Ende.

MfG

Wenn ich
die Teilzeitstelle annehme und mich nach den 2 Monaten neu
arbeitslos melden muss, wird das Arbeitslosengeld wieder neu
berechnet und nun habe ich Angst, dass ich danach noch weniger
Geld zur Verfügung habe als jetzt…???

Zu Deiner eigentlichen Frage kann ich leider nichts sagen. Es droht aber in Deinem Fall evtl. noch eine andere Falle. Man muß sich nämlich vor Ende einer Tätigkeit arbeitslos melden, nicht erst bei Tätigkeitsende. Daher empfehle ich bereits bei der Meldung der Arbeitsaufnahme ans Amt auf die voraussichtliche Dauer von nur 2 Monaten hinzuweisen.

Gruß
Carsten

Hi,

Nachdem ich mich erst gefreut habe, mache ich mir nun Sorgen,
ob ich mit dieser Regelung eher den Kürzeren ziehe. Wenn ich
die Teilzeitstelle annehme und mich nach den 2 Monaten neu
arbeitslos melden muss, wird das Arbeitslosengeld wieder neu
berechnet und nun habe ich Angst, dass ich danach noch weniger
Geld zur Verfügung habe als jetzt…???

warum sollst du dann weniger zur Verfügung haben? Was du in den zwei Monaten verdienst, ist dein Geld, da hat das Amt nichts mit zu tun. Und wenn das ALG neu berechnet werden sollte, dürfte kaum etwas anderes dabei herauskommen als vorher. Es sei denn, du hast den begründeten Verdacht, dass du bisher zuviel bekommen hast. Tipp: Vorsprache bei deinem Sachbearbeiter. Der wird deine Ängste wohl ausräumen können. (Bei der Neuberechnung könnte es natürlich sogar so sein, dass deine gestiegenenen Nebenkosten - die schließlich bei allen steigen - in die Kalkulation miteinbezogen werden und du dadurch mehr bekommst.)

Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass sie aus finanziellen Gründen vorschlagen, dass du dich für die zwei Monate nicht abmeldest, sondern dass man es als Nebeneinkunft abrechnen und dir damit auf dein ALG anrechnen will. Da darfst du natürlich nicht mitspielen, schließlich bist du für die zwei Monate nicht mehr arbeitslos, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Gruß
André

Ich bitte um Eure Meinung oder ähnliche Erfahrungen mit
solchen Kurzverträgen!

Gruß, Christine

nun habe ich Angst, dass ich danach noch weniger
Geld zur Verfügung habe als jetzt…???

Nö, da du in 2 Monaten keinen neuen Anspruch auf alg
„aufbaust“, wird nur der Rest-Anspruch von vorher
weitergezahlt bis zum Ende.

Bist du ganz sicher? Wird nicht immer ein Prozentsatz der allerletzten Tätigkeit bezahlt, unabhängig davon, ob diese letzte Tätigkeit jetzt ausschlaggebend für den Aufbau des Anspruchs ist?

Viele Grüße
Thea

Nö, da du in 2 Monaten keinen neuen Anspruch auf alg
„aufbaust“, wird nur der Rest-Anspruch von vorher
weitergezahlt bis zum Ende.

Bist du ganz sicher? Wird nicht immer ein Prozentsatz der
allerletzten Tätigkeit bezahlt, unabhängig davon, ob diese
letzte Tätigkeit jetzt ausschlaggebend für den Aufbau des
Anspruchs ist?

Nein. Erst wenn wieder ein Neuanspruch entsteht (also nach 12 Monaten sv-pflichtiger Arbeit nach der Entstehung des letzten Neuanspruchs - was bei 2 Mon. TZ ja nicht gegeben ist), dann wird neu berechnet, und zwar anhand des Verdienstes in den „neuen“ 12 Monaten (im Regelfall zumindest).

Alle Klarheiten beseitigt? :smile:

Gruß
Liza

1 Like

Hi!

Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass sie aus
finanziellen Gründen vorschlagen, dass du dich für die zwei
Monate nicht abmeldest, sondern dass man es als Nebeneinkunft
abrechnen und dir damit auf dein ALG anrechnen will. Da darfst
du natürlich nicht mitspielen, schließlich bist du für die
zwei Monate nicht mehr arbeitslos, weil du dem Arbeitsmarkt
nicht zur Verfügung stehst.

Äh…, und welchen Vorteil sollte die AA davon haben, dass sie sich nicht abmeldet? Sie fällt doch mit dem TZ-Job aus der Statistik raus und bekommt kein Alg (und nur das zählt bei uns…).

Wenn der TZ-Job 15 Std./Wo. oder mehr umfasst, ist sie nach dem Gesetz ja gar nicht mehr arbeitlos, und ein solcher Vorschlag wäre glatter Rechtsbruch! Niemand aus der AA wäre so dumm, ihr sowas vorsätzlich vorzuschlagen (vielleicht ein Azubi). Manche Leute haben Ideen…

Gruß
Liza

off topic
Hi,

Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass …

Das ist eine der ‚hilfreichen‘ Antworten, die ich so liebe… Warum antwortet man auf eine ersthafte Frage, wenn man keine Ahnung davon hat?

Gruß,
Anja

Hi,

Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass …

Das ist eine der ‚hilfreichen‘ Antworten, die ich so liebe…
Warum antwortet man auf eine ersthafte Frage, wenn man keine
Ahnung davon hat?

Weil man(n) helfen will? Warum macht man solche Bemerkungen wie du, wenn man nichts zu sagen hat? Deine Antwort find ich noch viel überflüssiger.

Schade dass es keine Minussterne gibt :frowning:

MuG