Hallo!
Seit dem letzten Sommer bin ich abeitslos gemeldet , da ich von NRW nach Niedersachsen gezogen bin. Dafür habe ich meine volle Stelle in NRW gekündigt und als Strafe 12 Wochen Sperrzeit bekommen.
So nebenbei wurde mir gesagt, dass diese Sperrzeit auch „hinten angehängt“ wird, sodass ich insgesamt nur ein halbes Jahr Arbeitslosengeld I bekomme…??? Habe ich noch nie vorher gehört, wisst Ihr etwas davon?
Seit dem 01.0106 habe ich eine 400 Stelle angenommen. Ich bin eingestellt worden als Erzieherin in einer Springerfunktion. Nun ist bereits seit 01.02. eine Kollegin ausgefallen, die voraussichtlich für 2 Monate ausfällt.
Für genau diese Zeit möchte mich mein Arbeitgeber als Erzieherin in Teilzeit einstellen. Doch sobald die Kollegin wieder im Dienst ist, werde ich den Teilzeitvertag wieder abgeben müssen.
Nachdem ich mich erst gefreut habe, mache ich mir nun Sorgen, ob ich mit dieser Regelung eher den Kürzeren ziehe. Wenn ich die Teilzeitstelle annehme und mich nach den 2 Monaten neu arbeitslos melden muss, wird das Arbeitslosengeld wieder neu berechnet und nun habe ich Angst, dass ich danach noch weniger Geld zur Verfügung habe als jetzt…???
Ich bitte um Eure Meinung oder ähnliche Erfahrungen mit solchen Kurzverträgen!
Gruß, Christine