Hallo Forum,
die Person ist in einem festen Arbeitsverhältnis (seit knapp 30 Jahren). Nach 78 Wochen Lohnfortzahlung und Krankengeld, erfolgt Ende März 2007 die Aussteuerung durch die Krankenkasse. Da aber weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, muß sich die Person ja bei der Agentur für Arbeit melden, um weiter krankenversichert zu sein. Eine 6wöchige REHA wurde bereits absolviert, Person wurde arbeitsunfähig entlassen. Antrag auf EU-Rente läuft.
Wann muß man sich beim Arbeitsamt melden, kurz vor Ende der Krankengeldzahlung oder besser sofort?
Welche Unterlagen müssen dort vorgelegt werden?
Besteht Anspruch auf ALG 1, weil der Rentenantrag noch läuft? Falls ja, wie sieht es aus, wenn der Rentenantrag abgelehnt wird?
Besteht für die Dauer des Widerspruchs- oder Klageverfahrens auch ALG-Anspruch?
Und als was wird die Person dann eigentlich beim Arbeitsamt geführt? Ein Beschäftigungsverhältnis besteht ja.
Auf der Seite vom Arbeitsamt war ich schon. Dort werden aber nur Gesetzestexte aufgeführt. Kennt Ihr Links, wo man solche Sachen gut nachlesen kann?
Vielen Dank.
Günter