Bezahlung von Wohneigentum bei Hartz IV

Hallo
Folgendes Szenario:

Ehepaar: Mann: Berufstätig, Firma Insolvent und kurz vor der Schließung, Frau 400 Euro Job, volljährige Tochter mit fester Anstellung

Wenn der Mann arbeitslos wird und später evtl. auch noch Hartz IV bekommt, wie läuft das dann bei der Bezahlung des Hauses (Wohneigentum)?

Wird eine vergleichbare Miete für die Quadratmeterzahl berechnet oder anteilig der Abtrag vom Haus? Was ist hier die Bemessungsgrundlage?

Wird das Vermögen der Tochter mit angerechnet?

Hi!

Wenn der Mann arbeitslos wird und später evtl. auch noch Hartz IV ALG II bekommt, wie läuft das dann bei der Bezahlung des Hauses (Wohneigentum)?
Wird eine vergleichbare Miete für die Quadratmeterzahl berechnet oder anteilig der Abtrag vom Haus? Was ist hier die Bemessungsgrundlage?

Sofern die Immobilie größenmäßig angemessen ist (siehe dazu FAQ:3258), übernimmt die ARGE m. W. eine eventuell zu zahlende monatliche Kreditrate.

Im Übrigen: Das, was in der FAQ nur verkürzt steht, kann im Detail hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A… (3.4 Immobilie, ab S. 8) nachgelesen werden.

Wird das Vermögen der Tochter mit angerechnet?

Wie alt ist die Tochter genau? Du schriebst nur:

volljährige Tochter

Nach der Schilderung gehe ich davon aus, sie wohnt mit im Haus?! In einer eigenen Wohnung im Haus? Wirtschaftet sie für sich selbst oder bekommt sie Kost und Logis von den Eltern bezahlt?

Die Frage ist hier: Lebt die Tochter mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) – FAQ-Tipp: FAQ:1744. – oder nur ein Haushaltsgemeinschaft?

LG
Jadzia

Wie alt ist die Tochter genau? Du schriebst nur:

25 Jahre

Nach der Schilderung gehe ich davon aus, sie wohnt mit im
Haus?! In einer eigenen Wohnung im Haus? Wirtschaftet sie für
sich selbst oder bekommt sie Kost und Logis von den Eltern
bezahlt?

wohnt normal bei Ihren Eltern im Haus ohne abgetrennte Wohnung und beteiligt sich am Einkauf von Lebensmitteln usw. zahlt aber keine Miete

Hallo,

Ehepaar: Mann: Berufstätig, Firma Insolvent und kurz vor der
Schließung, Frau 400 Euro Job, volljährige Tochter mit fester
Anstellung

Wenn der Mann arbeitslos wird und später evtl. auch noch Hartz
IV bekommt, wie läuft das dann bei der Bezahlung des Hauses
(Wohneigentum)?

Es geht um die Abzahlung eines laufenden Kredits für das Haus?

Wird eine vergleichbare Miete für die Quadratmeterzahl
berechnet oder anteilig der Abtrag vom Haus?

Was ist der Abtrag? Abschreibung?

Was ist hier die Bemessungsgrundlage?

Im Höchstfall die angemessenen Unterkunftskosten in der jeweiligen Gemeinde. Grundsätzlich kommen dabei solche Sachen, wie die Zinsen für den Kredit, notwendige Instandhaltungskosten und Grundsteuern bzw. ganz allgemein die üblichen Nebenkosten und die Heizkosten in Frage. Die Tilgung des Kredits gehört logischerweise nicht dazu.

Wird das Vermögen der Tochter mit angerechnet?

Über 25? Dann zählt sie nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Dann erfolgt auch erstmal keine Vermögensanrechnung. Jedoch zählt sie zur Haushaltsgemeinschaft.

Grüße

Es geht um die Abzahlung eines laufenden Kredits für das Haus?

Ja

Was ist der Abtrag? Abschreibung?

recht viel. Zwischen 600 und 700 Euro

Über 25? Dann zählt sie nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft.
Dann erfolgt auch erstmal keine Vermögensanrechnung. Jedoch
zählt sie zur Haushaltsgemeinschaft.

Wird im Mai 25

Alter der Tochter
Hi!

Über 25? Dann zählt sie nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Dann erfolgt auch erstmal keine Vermögensanrechnung. Jedoch zählt sie zur Haushaltsgemeinschaft.

Wird im Mai 25

Unten schriebst Du, sie sei bereits 25! Das ist in diesem Falle von großer Wichtigkeit, dass sie eben doch noch U25 ist, weil sie dann noch in die BG fällt und bei den ALG-II-Berechnungen auch ihr Einkommen und Vermögen (zumindest bis Mai) mitberücksichtigt wird (siehe von mir unten verlinkte FAQ zur BG)!

Also: In Zukunft es bitte mit den Angaben etwas genauer nehmen! In Deinem eigenen Interesse.

Gruß
Jadzia

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Unten schriebst Du, sie sei bereits 25! Das ist in diesem
Falle von großer Wichtigkeit, dass sie eben doch noch U25 ist,
weil sie dann noch in die BG fällt und bei den
ALG-II-Berechnungen auch ihr Einkommen und Vermögen (zumindest
bis Mai) mitberücksichtigt wird (siehe von mir unten verlinkte
FAQ zur BG)!

Die Firma macht Mitte des Jahres zu. So wie es aussieht Ende Juli. Dann wäre sie bereits 25. Ändert das wiederrum was daran?

Es geht um die Abzahlung eines laufenden Kredits für das Haus?

Ja

Was ist der Abtrag? Abschreibung?

recht viel. Zwischen 600 und 700 Euro

Hier ist die monatliche Rate gemeint? Also inklusive Tilgung und Zinsen.
Wie gesagt, werden die Zinsen und die anderen Kosten im Rahmen der Angemessenheit übernommen, die Tilgung jedoch nicht.
Wenn es mal soweit ist, ist die Tochter jedenfalls 25. Dann gehört sie auch nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Aber vielleicht sollte man darüber nachdenken, dass sie Miete bezahlt.

Grüße

recht viel. Zwischen 600 und 700 Euro

Hier ist die monatliche Rate gemeint? Also inklusive Tilgung
und Zinsen.

Genau

Dann gehört sie auch nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Aber
vielleicht sollte man darüber nachdenken, dass sie Miete
bezahlt.

Ist das nicht auch wieder schlecht, weil das als Einkommen der Eltern zählt?

Tsss…
Hallo.

Erst mit den wichtigen Infos nur peu à peu rausrücken (siehe Geburtstag der Tocher vs. Wann macht die Fa. zu?) und dann auch noch …

Aber vielleicht sollte man darüber nachdenken, dass sie Miete bezahlt.

Ist das nicht auch wieder schlecht, weil das als Einkommen der Eltern zählt?

… ernsthaft zulasten der Allgemeinheit von der berufstätigen, volljährigen Tochter keine Miete nehmen wollen?! Unfassbar.

Gruß Conni

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Hallo,

Hier ist die monatliche Rate gemeint? Also inklusive Tilgung
und Zinsen.

Genau

Na wie schon erwähnt, wird lediglich der Anteil der Rate,d er auf die Zinsen entfällt berücksichtigt.

Dann gehört sie auch nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Aber
vielleicht sollte man darüber nachdenken, dass sie Miete
bezahlt.

Ist das nicht auch wieder schlecht, weil das als Einkommen der
Eltern zählt?

Nö. Die richtige Frage wäre vielmehr, warum der Staat den Eltern ermöglichen sollte, der (nicht bedürftigen) Tochter kostenlosen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Außerdem wird die Tochter ohnehin bei der Berechnung der Unterkunftskosten berücksichtigt. Dazu wird zunächst einmal festgestellt, was für einen 3-Personen-Haushalt angemessen wäre. Das wird dann durch drei Personen geteilt, womit für die Eltern 2/3 übrig bleiben. Ob sie nun von ihrer Tochter Miete verlangen oder nicht, ist also in gewisen Grenzen egal. Sie bekommen auf keinen Fall den auf die Tochter entfallenden Anteil der angemessenen Wohnkosten ersetzt.

Grüße

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