Hallo,
Ehepaar: Mann: Berufstätig, Firma Insolvent und kurz vor der
Schließung, Frau 400 Euro Job, volljährige Tochter mit fester
Anstellung
Wenn der Mann arbeitslos wird und später evtl. auch noch Hartz
IV bekommt, wie läuft das dann bei der Bezahlung des Hauses
(Wohneigentum)?
Es geht um die Abzahlung eines laufenden Kredits für das Haus?
Wird eine vergleichbare Miete für die Quadratmeterzahl
berechnet oder anteilig der Abtrag vom Haus?
Was ist der Abtrag? Abschreibung?
Was ist hier die Bemessungsgrundlage?
Im Höchstfall die angemessenen Unterkunftskosten in der jeweiligen Gemeinde. Grundsätzlich kommen dabei solche Sachen, wie die Zinsen für den Kredit, notwendige Instandhaltungskosten und Grundsteuern bzw. ganz allgemein die üblichen Nebenkosten und die Heizkosten in Frage. Die Tilgung des Kredits gehört logischerweise nicht dazu.
Wird das Vermögen der Tochter mit angerechnet?
Über 25? Dann zählt sie nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Dann erfolgt auch erstmal keine Vermögensanrechnung. Jedoch zählt sie zur Haushaltsgemeinschaft.
Grüße