Eintritt ins Rentenalter

Hallo liebe Experten,

angenommen, eine Person ist im November 1944 geboren und ist also „theoretisch“ gesehen seit letztem November im Rentenalter (65 Jahre). Sie ist jedoch seit vielen Jahren selbständig und wird aufgrund fehlender Beitragszeiten keine gesetzliche Rente erhalten.

Jetzt meine Frage:

  • Ist es richtig, dass sie quasi (selbständig) arbeiten muss, bis sie „nicht mehr kann“, um dann den Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen zu dürfen? Oder ist sie bereits in Rente? (Sie hat jedoch noch keinen Rentenbescheid).

Viele Grüße
Sunnymoon

Hallo,

angenommen, eine Person ist im November 1944 geboren und ist
also „theoretisch“ gesehen seit letztem November im
Rentenalter (65 Jahre). Sie ist jedoch seit vielen Jahren
selbständig und wird aufgrund fehlender Beitragszeiten keine
gesetzliche Rente erhalten.

Sicher? Wir hatte hier erst jemanden, der meinte, dass man wegen einer Witwenrente keine eigene Rente beziehen könnte.

Jetzt meine Frage:

  • Ist es richtig, dass sie quasi (selbständig) arbeiten muss,
    bis sie „nicht mehr kann“, um dann den Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen zu dürfen?

Nein. Der Antrag kann ab 65 gestellt werden.

Oder ist sie bereits in Rente? (Sie hat jedoch noch keinen Rentenbescheid).

Also dann mal der Reihe nach. Ohne Rentenantrag auch keinen Bescheid. Hat man die Rente nun schon beantragt? Wenn nicht, machen. Oder woher weiss man, dass man nichts bekommen wird? Den Hinweis, dass man sich in der GKV auch freiwillig versichern hätte können oder anderweitig privat vorsorgt, lassen wir hier mal weg, da es ja jetzt dafür zu spät ist.
Grundsicherung gibts ab 65. Also im Zweifel Grundsicherung beantragen. Niemand muss hier arbeiten bis „er/sie/es nicht mehr“ kann.

Grüße

  • Ist es richtig, dass sie quasi (selbständig) arbeiten muss,
    bis sie „nicht mehr kann“,

Wie oft wirst du diese Frage noch stellen?

Als Selbständiger hat man das Privileg, dass man sich selber um seine Altersvorsorge kümmern darf. Wer das versäumt um sich im Alter von der Sozialgemeinschaft das Leben bezahlen zu lassen… naja…
Jedenfalls muss man das hier nicht so darstellen als ob die „arme Frau“ arbeiten gehen muss, als Selbständige hätte sie theoretisch auch mit 50 in den Ruhestand gehen können.

Welche Rente du meinst ist wie bei der letzten Frage ein Rätsel, also schreibe bitte nicht den gleichen Text nochmal, sondern formulier das mal deutlicher.

[MOD] Hinweis

  • Ist es richtig, dass sie quasi (selbständig) arbeiten muss, bis sie „nicht mehr kann“,

Wie oft wirst du diese Frage noch stellen?

In diesem Falle ist die Frage (an zwei Stellen; ich nehme an, Du spielst auf den ähnlichen Thread der UPin im Brett „Versicherungen“ an) hier jedoch legitim, da hier der Schwerpunkt auf dem Grundsicherung saspekt der Falls liegt, denn obiges Zitat geht wiefolgt weiter:

[…] um dann den Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen zu dürfen?

Ich selbst hatte die UPin letzte Woche darauf hingewiesen, dass jeder Schwerpunkt (Rentenversicherung und Grundsicherung) in ein anderes Brett gehört, weswegen die Problematik zweimal zu schildern ist. Dies hat sie korrekt getan. (Auch wenn sie sich in „Versicherungen“ leider nicht an FAQ:1129 gehalten hat; aber da weht diesbezüglich (leider) ohnehin ein anderer Wind, als in den anderen Rechts- und Steuerbrettern…)

Welche Rente du meinst, ist, wie bei der letzten Frage, ein Rätsel, also schreibe bitte nicht den gleichen Text nochmal,

Andersrum wird hier ein Schuh draus. :smile:
Nicht hier (im Brett „Arbeits- & Sozialamt“) auf den Rentenschwerpunkt zurückkommen, sondern auf die Grundsicherung eingehen (wenn Du kannst)! (Wenn nicht: im Versicherungsbrett bleiben.)

sondern formulier das mal deutlicher.

Nichtsdestotrotz kann es natürlich sein, dass für eine Antwort bezüglich Grundsicherung von der UPin nicht genügend Infos gepostet wurden. (Das kann ich aufgrund mangelnder Kenntnis der Thematik nicht beurteilen.) Aber dann werden die Grusi-Experten sicherlich nochmal nachfragen.

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

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