Pflegegeld bei Hartz IV Empfängern

Hallo, ich bin Hartz IV Bezieher. Meine Mutter ist schwer krank geworden und ich befürchte das Sie pflegebedürftig wird. Pflegende Angehörige erhalten ja, falls meine Mutter in eine Pflegestufe eingestuft wird, Pflegegeld. Wird mir das Geld dann von Hartz IV abgezogen bzw. bekomme ich dann gar kein Geld mehr vom Amt falls das Pflegegeld das ALGII übersteigt? Werden von der Pflegekasse auch meine Sozialbeiträge übernommen? Hat die ARGE dann trotzdem noch das Recht mir Arbeitsangebote zu schicken die ich dann annehmen muß?
Vielen Dank

Hallo verehrte Userin,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Sie sollten sich mit diesen Einzelfragen sinnvollerweise an die ARGE wenden.
Hinweis: Pflegegeld, das ein Hartz-IV-Empfänger vom bzw. für den Pflegebedürftigen erhält, darf beim Alg II nicht als Einkommen angerechnet werden. Anders wäre es, wenn die Pflege gewerblich, also berufsmäßig durchgeführt würde.

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo,

Pflegegeld wird bei Hartz IV nicht angerechnet. Du erhälst Hartz IV weiter und zusätzlich Pflegegeld.

Wenn Deine Mutter Pflegegeld erhält,teile das der ARGE sofort mit.
Ob Du Arbeitsangebote annehmen musst, hängt von der der Pflegestufe ( I, II oder III ) und von dem Gesundheitszustand Deiner Mutter ab.

Gruß

Claus

Hi SAUERLÄNDERIN,
da kenn ich mich leider auch nicht aus.
Hier hilft vielleicht der VdK weiter.
lg Bamse

Hallo,die Arge darf das Pflegegeld nicht anrechnen.Sie brauchen auch keine Arbeitsangebote annehmen,oder die Arge übernimmt die Pflegekosten.Irgentjemand muß sich um Ihre Mutter kümmern.Sie müssen hart bleiben.Zur Not wenden Sie sich an einen Fachanwalt ist für Si völlig kostenlos.Weiterhin alles Gute,Gruß Gudrun.

Hallo Sauerländerin1965,
das Pflegegeld stellt kein Einkommen im Sinne des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII) dar, weshalb es (gleich in welcher Höhe) nicht bei Ihren ALGI/ ALGII-Leistungen angerechnet werden darf.

Sofern die ArGe dennoch eine Anrechnung vornehmen sollte, sofort Widerspruch erheben oder hier nochmals melden.
MfG
Manfred

Hallo,
vorab muss ich sagen, dass ich in Punkto HartzVI leider keine Expertin bin und da die „Freigrenzen“ und Regularien nur schlecht kenne.
Aber zum Pflegegeld allgemein:

Da ich nicht einschätzen kann, in welche Pflegestufe deine Mutter kommen könnte (45min.reine Körperpflege von dir durchgeführt wäre Pflegestufe 1 usw.)
Für Pflegestufe 1 gibt es für Pflegende Angehörige ab 1.1.2010 440€. Wenn man rein nach dem Betrag geht, wäre das ja mehr als ein „Minijob“ und somit würde dir sicherlich dein ARGE Geld gekürzt.
Ob sie dir weiterhin Jobangebote unterbreiten können weiß ich leider nicht. Ich vermute am einfachsten bist du da vermutlich eher bei einem Experten für Hartz4 beraten, als bei mir.

Hier gibts noch mal ne Übersicht, über das Pflegegeld:
http://nullbarriere.de/kombinationspflege.htm

und hier hat im Netz auch schon mal jemand diese Frage gestellt:
http://www.gutefrage.net/frage/duerfen-die-pflege-ge…

Viel Erfolg noch bei der weiteren Suche nach Antworten. Falls du einen netten Sachbearbeiter bei derARGE hast, frag doch dort einfach mal direkt nach.

Viele Grüße
LillyM79

Hallo,
keine Panik Pflegegeld ist Anrechnungsfrei! Sie bleiben im SGB II-Bezug wie bisher, bleiben über diesen versichert und erhalten weiterhin Vermittlungsvorschläge. Inwieweit diese beibehalten werden wie bisher und in wie weit Sie diesen nachkommenkönnen, damit Sie Ihre Mutter immernoch pflegen können müssen Sie mit Ihrem Vermittler besprechen! Da muss dann sicherlich der Einzelfall geprüft werden!

Ich habe leider keine Ahnung, was bei Bezug von Pflegegeld mit den Hartz IV Leistungen passiert. Entscheidend aber ist, ob Ihr - Deine Mutter und Du - eine „Bedarfsgemeinschaft“ bildet. Wenn das nicht der Fall ist und Deine Mutter das Pflegegeld bezieht, dann wirst Du weiter Deine Hartz IV Leistungen bekommen.
Gruß
katzespeedy

Hallo Sauerländerin! Bitte um Geduld bis zum Wochenende, bei dieser Fragestellung muss ich mich auch erst mal „schlau“ machen. Ich melde mich! Bis dann, Klaus

Nein, das Geld wird dir nicht abgezogen. Das ergibt sich aus § 11 Absatz 3 SGB II.

Ob du neben der Pflege arbeiten mußt, richtet sich nach § 10 SGB II. Das ist dann der Fall, wenn die Arbeit mit der Pflege nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Ob das der Fall ist, kann man nicht abstrakt entscheiden, sondern nur unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls. Frag wieder nach, wenn du die kennst.

Hallo,

wenn Du Einkommen hast, wird das bei ALG II angerechnet, jedoch nicht alles. Du hast einen Freibetrag von 100 €, von dem Rest bleiben Dir dann noch 20%.
Beispiel: bei 400 € 100€ Freibetrag, bleiben 300 €, die anzurechnen sind, davon werden Dir 20% „gutgeschrieben“, das sind 60€, macht also zusammen 160 €.
In der Praxis sieht das dann so aus: Du hast Deine verdienten 400 €, die ARGE kürzt dann Dein ALG II um 400€ - 160 € = 240€ Du bekommst also 240€ weniger ALG II, weil DU 400 € verdient hast.
Entstehen Dir nun für die Pflege Deiner Mutter Kosten, die Du von dem Pflegegeld aufbringen musst, werden diese Kosten natürlich nicht mit gerechnet. Eigene Kosten, wie z.B. Fahrkosten, Kfz-Haftpflichtversicherung sind in dem Freibetrag von 100 € enthalten. Übersteigen die Kosten den Freibetrag, musst Du das nachweisen, das wird dann ebenfalls berücksichtigt.
Schau einfach mal bei google, da gibt es mehrere „ALG II Rechner“, da gibst Du Deine Daten ein und siehst, wieviel ALG II Dir zusteht.

Wenn Du Pflegegeld erhältst, werden dafür wohl keine Sozialabgaben entrichtet, Du hast ja keinen Arbeitsvertrag mit denen - und Deine Mutter kann Dich nicht einstellen, da sie kein Gewerbe hat. Du bist also weiterhin über die ARGE versichert.

Ein Arbeitsangebot musst Du meines Wissens annehmen, Du stehst ja dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung (Grundvoraussetzung für ALG II). Du kannst ja - so argumentieren die dann wahrscheinlich - während Deiner Abwesenheit eine andere Person beauftragen, Deine Mutter zu pflegen und diese Person dann von dem Pflegegeld bezahlen. Sprich da am besten mal mit Deinem Sachbearbeiter.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

Gruß,
Rainer

Hallo, in dieser speziellen Sache bin ich leider überfragt.

Sorry - aber dennoch viel Glück bei der Recherche!
Gruß siebengebirgler

Hallo, nicht die Angehörigen erhalten Pflegegeld sondern der zu Pflegende. Falls Sie von ihrer Mutter offiziell Pflegegeld erhalten, wird es wird voll angerechnet auf ihr Alg II. Bei ihrer Mutter nirgends. Sie erhalten als pflegende Angehörige ohne Arbeitseinkommen von der Krankenkasse Rentenbeiträge, aber keine Krankenversicherung oder ähnliches.
Sie können versuchen ob Sie als pflegende Angehörige nach § 10 SGB frei gestellt zu werden von der Vermittlung, ist aber in der Regel schwierig.
Gruß Gaby

Hallo,
das Pflegegeld wir nur an den Kranken selbst ausgezahlt. Die Pflegeperson müssen nicht zwangläufig Sie sein. Fragen Sie doch einfach bei ArGe nach.

Sie können 1 x im Jahr Ersatzpflege beantragen. Der Satz hat sich letztes Jahr erhöht. Ca. 1300 Euro. Am besten 7 Stunden Pflege pro Tag leisten. Nicht mehr. Bei mehr als 8 Stunden gibt es nur den Tagessatz von 15 Euro. Lassen Sie sich am besten von der Pflegekasse beraten . Fragen Sie den Angestellten „Löcher in den Bauch“ und immer wieder.

Es ist besser einen Pflegedienst zu nehmen. Sie bekommen Leistungen in doppelter Höhe und sind entlastet. Der leistet eine professionelle Pflege u. B. Waschen, anziehen, Essen reichen, verbinden, Toilettengang, ins Bett bringen aber auch hauswirtschaftliche Leistungen werden übernommen sowie Begleitung zu Arzt oder spazierengehen. Ist besser für Sie beide. Sie können aber auch kombinieren. Sollt Ihre Mutter dement sein, können Sie ein zsätzliches Betreuungsgeld beantragen. Davon kann man dann eine Tagesklinik finanzieren. Kombinieren können Sie auch Diensteistungen und Pflegegeld! Von der Ersatzpflege kann man den Kranken auch 1 mal im Jahr 28 Tage ins Heim geben. Fragen Sie nach, ob Ihr Eigenanteil vom Sozialamt übernommen wird. Meistens beraten die Heime auch selbst.

Lassen Sie sich Gehwagen, Toilettenstuhl, Badewannenlift, Inkontinenzmaterial verschreiben. Auch das Stellen und Geben der Medikamente bekommt Ihre Mutter auf Rezept. Es ist wirklich sinnvoll weil mühsehlig und sehr verantwortungsvoll.

Ich hoffe Sie haben soviele Infos bekommen, dass Sie nun in der Lage sind alle Leistungen , die Ihrer Mutter zustehen zu beantragen. Viel Erfolg

Guten Tag.
Das Pflegegeld wird nicht angerechnet.
Ob Sie weiterhin arbeiten müssen, hängt von der Pflegestufe Ihre Mutter an.
Bei Pflegestufe 1 müssen Sie weiterhin Vollzeit Arbeit suchen, bei Pflegestufe 2 grundsätzlich Teilzeit und bei Pflegestufe 3 gar keine Arbeit. Das sind Richtwerte, die gesetzlich nicht festgelegt sind.

Hallo,

Pflegeld ist eine zweckgebundene finanzielle Leistung die zur Pflege einer bedüftigen Person gewährt wird. Das bedeutet, dass mit diesem Geld z.B. eine Haushaltshilfe für die zu pflegende Person bezahlt werden kann. Dies kann durchaus auch ein Familienmitglied sein.

Pflegegeld darf daher bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen Bedarfsmindernd berücksichtigt werden (kein Abzug bei Hartz IV).

Sie sollten diese pflegerische Tätigkeit aber bei der Hartz IV-Stelle angeben und sich ggf. einen Nachweis der Krankenkasse geben lassen, dass Sie als Pflegekraft Ihrer Mutter fungieren. Die Behörde wird Sie dann für die Dauer der Pflege der Mutter nicht bei der Vermittlung einer Arbeitsstelle berücksichtigen und Ihnen weiterhin im Rahmen von Hartz IV Ihren Leistungsanspruch (inkl. Kranken- und Rentenversicherung) gewähren.

ACHTUNG!:

Sollte es lediglich die Pflegestufe I sein, so könnten Sie, je nach Art und Umfang der zu leistenden Pflege für Ihre Mutter, trotzdem zur Arbeitsplatzsuche verpflichtet werden, da Pflegestufe I noch nicht so einen erheblichen Pflegeaufwand beschreibt wie etwa die Stufen II und III.

Im Zweifel sollten Sie einfach mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter mal über die Problematik sprechen. Gemeinsam finden Sie bestimmt einen Weg.

***

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Mutter zusammen leben.

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, davon sollen die pflegebedingten Mehraufwendungen abgegolten werden. Somit wird das Pflegegeld nicht auf das ALG II angerechnet, wenn ein Verwandter gepflegt wird.

Pflegegeld wird bezahlt, wenn der Pflegebedürftige von Angehörigen oder anderen privaten Personen zu Hause gepflegt wird. Sollte Ihre Mutter die Pflegestufe III erhalten, so stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und haben somit auch keinen Anspruch mehr auf ALG II.
Für eine Einstufung in die Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) muss täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen.
Insgesamt muss der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung wöchentlich im Tagesdurchschnitt benötigt, mindestens fünf Stunden betragen, wobei der Aufwand für die grundpflegerische Versorgung (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden betragen muss.
Ein nächtlicher Grundpflegebedarf bedeutet, dass jede Nacht bei einer oder mehreren grundpflegerischen Verrichtungen (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) Hilfe benötigt und die Nachtruhe des Pflegenden dabei unterbrochen wird.

Sie würden dann jedoch Grundsicherung erhalten statt ALG II + KK, die Höhe ist die selbe.

Wenn Ihre Mutter Pflegestufe III bekommen sollte, kann Ihnen nicht zugemutet werden, zu arbeiten, bei einer niedrigeren Pflegestufe hingegen schon, wenn auch nur in Teilzeit.

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Sie müssen so bald Ihnen vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse klar erklärt wird, dass Ihre Mutter Pflegegeld bekommt, den ganzen Vorgang bei Ihrer Behörde schriftlich anzeigen. Je nach Aufwand der Pflegestufe kann es sein, dass Sie dann trotzdem Anspruch auf Hartz IV in voller Höhe plus eventuelle Zuschläge haben. Doch was für Sie weit aus wichtiger sein wird, dass die Behörde Sie nicht mehr in eine Vermittlung zwingen kann.
Denn die Gesetzgebung sieht für pflegende Angehörige eine Arbeitsvermittlung nicht mehr vor.
Weiterhin müssen Sie berücksichtigen, sollte Ihre Mutter pflegebedürftig werden, das das Pflegegeld nicht Ihnen sondern Ihrer Mutter gezahlt wird. Daher haben Sie keinen rechtlichen finanziellen Anspruch darauf und die Behörde darf Ihnen dieses Geld nicht als Einkommen anrechnen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo

tut mir leid; aber mit der Leistungsgewährung beim Arbeitslosengeld II kenne ich mich nicht so gut aus.

Generell ist es allerdings so, dass die zu pflegende Person der Empfänger des Pflegegeldes ist. Wie diese Person das Pflegegeld einsetzt, bleibt ihr überlassen. Soweit mir bekannt ist, wird Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet.

mfg