Übernimmt Hartz IV Beiträge zu BU-Versicherung?

Ich weiß, dass Hartz IV die Beiträge für die Haftpflichtversicherung übernimmt, weil es eine existenzbedrohende Versicherung ist.

Daher müsste Hartz IV doch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen. Es wäre ja schlimm, wenn die Beiträge nicht übernommen werden! Das würde bedeuten, die BU kann nicht mehr bezahlt werden und die Versicherung kündigt den Vertrag.

Wenn der Kunde während der Hartz-IV-Zeit krank wird und dann wieder ins Berufsleben gehen will und dann eine neue BU abschließen will, kann es sein dass er keine BU mehr bekommt. Weiß jemand was darüber?

Immerhin hat der Staat die Versorgung bei Berufsunfähigkeit 2001 ja eingestellt. Dann müsste der Staat (Hartz IV) sich ja zumindest an den Beiträgen während der Arbeitslosigkeit beteiligen. Oder nicht?

Gruß
Matthias Schulz

MOD:
– Titel Archiv-tauglich gemacht und im Text zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt.
– Den letzten Absatz eingefügt. (spacesafari hatte ihn vergessen und als Zusatzposting unter das Ursprungsposting gesetzt. Dieses habe ich in Absprache mit ihm gelöscht.)

Hallo!

Ich weiß, dass Hartz IV die Beiträge für die Haftpflichtversicherung übernimmt, weil es eine existenzbedrohende Versicherung ist.

Das will ich doch nicht hoffen! :sunglasses:

Daher müsste Hartz IV doch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen.

Wieso? Verwechselst Du „Berufsunfähigkeit(sversicherung)“ mit „Erwerbsunfähigkeit(srente)“ (EU)??
Ich denke schon. Denn der Staat kannte noch nie das Wort Berufsunfähigkeitsversicherung. (Oder? … Versicherungsfachleute korrigiert mich ggf.!)
Was dem allerdings als staatliche Leistung glaube ich entsprochen hat, war die EU-Rente, die in diesem Umfang 2001 tatsächlich abgeschafft wurde.

„In diesem Umfang“ bedeutet, dass der Staat nun nicht mehr schon dann eine Rente zahlt, wenn du nicht mehr in deinem erlernten bzw. ausgeübten Beruf tätig sein kannst, sondern erst, wenn du gar keine Tätigkeit (oder nur eingeschränkt) mehr ausüben kannst – das Ganze nennt sich Erwerbsminderungsrente (EM), die – je nach Minderung der allgemeinen Arbeitskraft – ganz oder teilweise (volle oder Teil-EM-Rente) ausbezahlt wird.

Wenn der Kunde während der Hartz-IV-Zeit krank wird und dann wieder ins Berufsleben gehen will und dann eine neue BU abschließen will, kann es sein dass er keine BU mehr bekommt.

Ist das eine Feststellung, oder hast Du das Fragezeichen vergessen?

Weiß jemand was darüber?

Nein. Dieser spezielle Teil wird Dir wahrscheinlich auch besser im Versicherungsbrett beantwortet werden können!
(Genauso, wenn Du Näheres über die Unterschiede zwischen BU-, EU- und EM-Rente wissen willst oder Fragen zu den einzelnen Renten bzw. deren Abschaffung/Einsetzung etc. hast! Als [MOD] bitte ich Dich, solche Fragen dann im Brett „Versicherungen“ zu stellen! Danke.)

Immerhin hat der Staat die Versorgung bei Berufsunfähigkeit 2001 ja eingestellt.

Wenn Du es so ausdrücken willst: Ja, hat er.
Wieso auch sollte der Staat schon dann einspringen, wenn jemand in einer anderen beruflichen Tätigkeit noch vollschichtig tätig sein kann??
Das Nicht-mehr-Ausüben-können des ausgeübten Berufes ist meiner Meinung nach zu recht als Privatrisiko eingestuft worden.
Der Sozialstaat muss ja auch finanzierbar bleiben.

Und wenn jemand gar nicht mehr arbeiten kann, dann zahlt der Staat ja sehr wohl eine Rente – nämlich voll EM-Rente!

Dann müsste der Staat (Hartz IV) sich ja zumindest an den Beiträgen während der Arbeitslosigkeit beteiligen. Oder nicht?

Nein. Begründung s. o.

Gruß
Liza

Hallo!

Ich weiß, dass Hartz IV die Beiträge für die Haftpflichtversicherung übernimmt, weil es eine existenzbedrohende Versicherung ist.

Das will ich doch nicht hoffen! :sunglasses:

Daher müsste Hartz IV doch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen.

Wieso?

weil es eine existenzbedrohende Versicherung ist die genau so wichtig wie eine Haftpflicht ist. Wieso übernimmt Hartz4 dann eine Haftpflicht? Ich schätze weil sie billiger als eine BU ist.
Verwechselst Du „Berufsunfähigkeit(sversicherung)“ mit

„Erwerbsunfähigkeit(srente)“ (EU)??

Nein das verwechsel ich nicht!!! ich wollte auch keine Definitionserklärung haben, sondern wollte wissen ob die Beiträge übernommen werden.

Ich denke schon. Denn der Staat kannte noch
nie das Wort Berufsunfähigkeitsversicherung.
(Oder? … Versicherungsfachleute korrigiert mich
ggf.!)

Was dem allerdings als staatliche Leistung glaube ich
entsprochen hat, war die EU-Rente, die in diesem Umfang 2001
tatsächlich abgeschafft wurde.

„In diesem Umfang“ bedeutet, dass der Staat nun nicht mehr
schon dann eine Rente zahlt, wenn du nicht mehr in deinem
erlernten bzw. ausgeübten Beruf tätig sein
kannst, sondern erst, wenn du gar keine
Tätigkeit
(oder nur eingeschränkt) mehr ausüben
kannst – das Ganze nennt sich
Erwerbsminderungsrente (EM), die – je nach
Minderung der allgemeinen Arbeitskraft – ganz oder teilweise
(volle oder Teil-EM-Rente) ausbezahlt wird.

Dieses weiss ich alles.

Wenn der Kunde während der Hartz-IV-Zeit krank wird und dann wieder ins Berufsleben gehen will und dann eine neue BU abschließen will, kann es sein dass er keine BU mehr bekommt.

Ist das eine Feststellung, oder hast Du das Fragezeichen
vergessen?

das ist eine Feststellung! Ich wollte damit sagen dass es doch wichtig ist dass die Bu dann von Hartz 4 übernommen wird. man selbst kann die ja mit Hartz4 nicht mehr bezahlen.

Weiß jemand was darüber?

Nein. Dieser spezielle Teil wird Dir wahrscheinlich auch
besser im Versicherungsbrett beantwortet werden können!

Man hat mich vom Versicherungsbrett hierher geschickt und von hier werde ich nun zum Versicherungsbrett geschickt? ist ja super. Für meine erste Frage hier werde ich hin und hergeschickt.

(Genauso, wenn Du Näheres über die Unterschiede
zwischen BU-, EU- und EM-Rente wissen willst oder Fragen zu
den einzelnen Renten bzw. deren Abschaffung/Einsetzung etc.
hast! Als [MOD] bitte
ich Dich, solche Fragen dann im Brett „Versicherungen“ zu
stellen! Danke.)

Immerhin hat der Staat die Versorgung bei Berufsunfähigkeit 2001 ja eingestellt.

Wenn Du es so ausdrücken willst: Ja, hat er.
Wieso auch sollte der Staat schon dann einspringen, wenn
jemand in einer anderen beruflichen
Tätigkeit noch vollschichtig tätig sein kann??
Das Nicht-mehr-Ausüben-können des ausgeübten Berufes ist
meiner Meinung nach zu recht als Privatrisiko eingestuft
worden.
Der Sozialstaat muss ja auch finanzierbar bleiben.

Und wenn jemand gar nicht mehr arbeiten
kann, dann zahlt der Staat ja sehr wohl eine Rente – nämlich
voll EM-Rente!

Der Staat zahlt nur bei Erwerbsunfähigkeit!!! Früher hat der Staat sehr viel eher eine Rente gezahlt wenn man nicht mehr arbeiten kann. daher wurde ja die private BU rente erfunden. Und um die Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen muss man schon fast tot sein um etwas zu kriegen. Man kann doch nicht die EM rente mit BU Rente vergleichen. BU Rente wird viel eher gezahlt als die EM rente. Der Staat hat 2001 ein Gesetz eingeführt dass es sehr schwer wird eine rente zu bekommen wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Nun sollte der Staat für einen da sein, wenn man seine BU mal nicht bezahlen kann. das ist doch das mindeste. Früher wurden die leistungen vom Staat bezahlt und nun musste man sich privat versichern. Der Staat muss bei BU nicht leisten. Man ist sofort hartz4 fall ohne BU!!. Es ist günstiger für den staat wenn er die beiträge während arbeitslosigkeit zahlt als eine rente zu zahlen. also kann der staat doch wohl die bu beiträge übernehmen. das ist doch eine berechtigte frage. wenn man seine versicherung während der arbeitslosigkeit verliert und dann krank wird, bekommt man keine neue versicherung und wenn man dann sgar berufsunfähig wird, ist man hartz 4 fall. es wäre klüger und günstiger wenn der staat dann die BU der arbeitslosen übernehmen würde statt eines tages den berufsunfähigen hartz4 zahlungen zu geben.
fakt ist, wenn man keine BU hat und dann berufsunfähig wird, ist man HARTZ4 fall. selbst ein Angestellter mit 200000 Jahreseinkommen ist dann hartz4 fall. es wäre für den staat günstiger während der arbeitslosigkeit kurzfristig die beiträge der BU versicherung zu übernehmen, denn wenn derjenige erkrankt während der arbeitslosigkeit bekommt der kunde im schlimmsten fall keine neue berufsunfähigkeit. wenn der kunde keine neue BU aufgrund vorerkrankungen bekommt heisst es ja nicht dass er schon berufsunfähig ist!!! wenn er dann berufsunfähig wird ist er hartz4 fall.

Dann müsste der Staat (Hartz IV) sich ja zumindest an den Beiträgen während der Arbeitslosigkeit beteiligen. Oder nicht?

Nein. Begründung s. o.

Wissen sie das genau oder glauben sie das nur? Arbeiten sie bei Hartz4. Ausserdem habe ich ihre begründung nicht verstanden.
Ja es ist seit 2001 ein privatrisiko geworden. und man zahlt viel geld für eine BU. Man hat das Risiko der arbeitenden gesellschaft zusgeschoben. Dennoch wird es sehr teuer für den staat wenn derjenige dann berufsunfähig ist, denn dann muss derjenige hartz4 bekommen. und die beiträge während der arbeitslosigkeit zu zahlen ist wesentlich günstiger.
Gruß, Matthias

Gruß
Liza

Hallo Matthias,

bist du dir sicher, das bei ALG2 die Haftpflichtversicherung zahlt? Meines Wissens wird die Krankenversicherung getragen und der Rest ist Privatvergnügen.

Natürlich ist die gesetzliche EM-Rente extrem dürftig. Wenn man keine zusätzliche Unterstützung hat, landet man höchstwahrscheinlich bei der Grundsicherung. Über die halbe EM-Rente brauchen wir nicht zu Reden.
Insofern ist eine BU-Versicherung eine wichtige Absicherung. Aber eine BU ist auch teuer, sehr teuer, wenn man sie im Vergleich zum ausgezahlten Geld nimmt.
Es wäre also für den Staat eine Kostennutzenrechnung anzustellen, Ausgaben für BU-Versicherungen im Vergleich zu eingesparten ALG2/Grundsicherung. Und das Ganze muss auch noch politisch verkaufbar sein.

Gruß
Carlos

Hallo

bist du dir sicher, das bei ALG2 die Haftpflichtversicherung
zahlt?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Allgemeine Haftpflichtversicherung früher vom Sozialamt übernommen wurde, und dass heute Haftpflichtversicherungen (auch Kfz) abgesetzt werden können, d. h. wenn der Alg-2-Empfänger (ein bisschen) Erwerbseinkommen hat, dann kann er davon erstmal seine Haftpflichtversicherungen zahlen, und erst das, was darübergeht, muss für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden.

Allerdings gibt es ja so eine Pauschale von 100,- Euro, die der erwerbstätige Alg-2-Empfänger sowieso schon mal absetzen kann. In dieser Pauschale enthalten sind Versicherungsbeiträge und Werbungskosten. Ich vermute mal, dass darin auch Einzahlungen für Riesterrente, Haftpflichtversicherungen und eventuell ja auch EM-Versicherung pauschal enthalten sind, so dass man die Unkosten erst dann extra absetzen kann, wenn sie alle zusammen den Betrag von 100,- übersteigen.

Viele Grüße
Simsy

Alg II und Versicherungen
Hi!

Als allererstes zwei Hinweise zur Forumsbenutzung (da Du da neu bist, will ich mal verzeihen, dass Du die Netiquette, die Du bestimmt gleich zu Beginn durchgelesen hast, noch nicht so verinnerlicht hast :smile:; das erleichtert Dir auch die Nutzung anderer Bretter:

  1. Wir duzen uns in der Regel. :smile: (Es sei denn, jemand möchte unbedingt gesiezt werden. Ist das bei Dir so?)

  2. Der besseren Lesbarkeit/Verständlichkeit wegen achte bitte auf Deinen Schreibstil! Näheres dazu steht auch in der Brettbeschreibung.

Ich weiß, dass Hartz IV die Beiträge für die Haftpflichtversicherung übernimmt, weil es eine existenzbedrohende Versicherung ist.

Das will ich doch nicht hoffen! :sunglasses:

Daher müsste Hartz IV doch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen.

Wieso?

weil es eine existenzbedrohende Versicherung ist die genau so wichtig wie eine Haftpflicht ist.

Du hast den Witz nicht verstanden, der in Deinem unfreiwilligen Wortspiel steckt: Es ist eine Versicherung, die davor bewahren soll, dass die Existenz bedroht wird.
Aber die Versicherung selbst ist gewiss nicht existenzbedrohend! :smile:

Im Übrigen wird die private Haftpflichtversicherung im Rahmen von Alg II grundsätzlich nicht von den ARGEn bezahlt!

Lediglich wenn man neben dem Alg-II-Bezug Einkommen hat (welcher Art auch immer), wird dieses um einen Pauschbetrag von 30 €/Monat gemindert, um sog. „angemessene private Versicherungen“ davon zu bezahlen! ( Alg-II-Bezieher OHNE Einkommen haben gelitten. )
Zusätzlich bekommt man als Einkommensbezieher noch gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, wie z. B. die Kfz-Haftpflicht erstattet (sofern man ein Kfz besitzt). (Kann es sein, dass Du diese Haftpflicht meinst bzw. verwechselst?)

Ich empfehle diesbezüglich die Lektüre der Seiten 34/35 (Pkt. 7.2c) des Alg-II-Merkblattes : http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
sowie der Weisungen zu Alg II : http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…
und § 11 (2) Nr. 3 SGB II: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html

Verwechselst Du „Berufsunfähigkeit(sversicherung)“ mit „Erwerbsunfähigkeit(srente)“ (EU)??
Nein das verwechsel ich nicht!!! ich wollte auch keine Definitionserklärung haben, sondern wollte wissen ob die Beiträge übernommen werden.

Nun, es schien (scheint) mir aber sehr wohl so zu sein, dass Du die Begrifflichkeiten vertauschst! Daher eine Klarstellung meinerseits (die ja Deiner Meinung nach überflüssig war).

Und eine Antwort, ob die Beiträge übernommen werden, hast Du bekommen – mit Begründung.
Sorry, aber wenn Du Dich unklar ausdrückst, dann ist es nicht meine Schuld, dass Du „überflüssige Infos“ bekommst!

Ich denke schon. Denn der Staat kannte noch nie das Wort Berufsunfähigkeitsversicherung. (Oder? … Versicherungsfachleute korrigiert mich ggf.!)
Was dem allerdings als staatliche Leistung glaube ich entsprochen hat, war die EU-Rente, die in diesem Umfang 2001 tatsächlich abgeschafft wurde.
„In diesem Umfang“ bedeutet, dass der Staat nun nicht mehr schon dann eine Rente zahlt, wenn du nicht mehr in deinem erlernten bzw. ausgeübten Beruf tätig sein kannst, sondern erst, wenn du gar keine Tätigkeit (oder nur eingeschränkt) mehr ausüben kannst – das Ganze nennt sich Erwerbsminderungsrente (EM), die – je nach Minderung der allgemeinen Arbeitskraft – ganz oder teilweise (volle oder Teil-EM-Rente) ausbezahlt wird.

Dieses weiss ich alles.

*wunder* Wenn Du das alles weißt: Warum stellst Du dann ernsthaft die Frage nach Beitragsübernahme?? Solange du in irgendeinem Beruf Geld verdienen kannst, ist doch deine Existenz nicht (zwingend) bedroht!!
Und dann gibt’s ja auch immer noch aufstockendes Alg II für den Fall, dass du in einem anderen Beruf zu wenig verdienst, um deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Wenn der Kunde während der Hartz-IV-Zeit krank wird und dann wieder ins Berufsleben gehen will und dann eine neue BU abschließen will, kann es sein dass er keine BU mehr bekommt.

Ist das eine Feststellung, oder hast Du das Fragezeichen
vergessen?

das ist eine Feststellung!

Weiß jemand was darüber?

Nein. Dieser spezielle Teil wird Dir wahrscheinlich auch besser im Versicherungsbrett beantwortet werden können!

Man hat mich vom Versicherungsbrett hierher geschickt und von hier werde ich nun zum Versicherungsbrett geschickt?

Sorry. Ich dachte wirklich, dass Du oben das Fragezeichen vergessen hast und nun mit dieser Frage auf diesen Absatz anspielst.

Außerdem habe ich Dir darüberhinaus noch aufgeschrieben, in welchen Fällen Du dann besser zurück ins Versicherungsbrett gehst (s. meine vorherige Antwort).
Mit Deinen Fragen zur Beitragsübernahme bei Alg II bist Du hier schon richtig aufgehoben.

(Nebenbei: Nicht der MOD des Versicherungsbretts hat Dich „vertrieben“, sondern ein anderer User, der zudem seine Meinung auch noch mit Fragezeichen versehen hat. Erst wenn der MOD Dich „scheucht“ „musst“ Du gehen bzw. wirst Du auch verschoben – ohne dass Du selbst nochmal posten musst.
Tipp: Mit etwas weniger Empfindlichkeit findest Du Dich bei wer-weiss-was bestimmt noch besser zurecht.)

Wieso auch sollte der Staat schon dann einspringen, wenn jemand in einer anderen beruflichen Tätigkeit noch vollschichtig tätig sein kann??
Das Nicht-mehr-Ausüben-können des ausgeübten Berufes ist meiner Meinung nach zu recht als Privatrisiko eingestuft worden.
Der Sozialstaat muss ja auch finanzierbar bleiben.
Und wenn jemand gar nicht mehr arbeiten kann, dann zahlt der Staat ja sehr wohl eine Rente – nämlich volle EM-Rente!

Der Staat zahlt nur bei Erwerbsunfähigkeit!!!

Ja, bei voller und bei teilweiser!

Früher hat der Staat sehr viel eher eine Rente gezahlt wenn man nicht mehr arbeiten kann.

Ja. Und guck Dir mal den staatlichen Schuldenstand an…
Es muss doch eine Balance dableiben zwischen dem, was unbedingt zur Existenz nötig ist, und dem, was – ich sag’s mal provokativ – „privater Luxus“ ist.
Und m. E. gehört dazu auch, dass man ruhig auch einer Tätigkeit nachgehen kann, auf die man vielleicht keinen Bock hat, zu dieser aber noch körperlich in der Lage ist und die einem ein Einkommen beschert (das – wie oben bereits gesagt – ja ggf. vom Staat aufgestockt wird, wenn es unter dem Existenzminimum liegen sollte.)
Wozu sollte der Staat mehr absichern? Seiner Grundpflicht, nämlich seinen Bürgern das Existenzminimum zu sichern, kommt er auch nach, OHNE dass er ihnen eine teure BU spendieren müsste!

daher wurde ja die private BU rente erfunden.

Genau deswegen.

Und um die Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen muss man schon fast tot sein um etwas zu kriegen.

Offensichtlich kennst Du Dich doch nicht mit den Definitionen aus! Denn eine EU-Rente gibt es nicht mehr!!! Diese wurde 2001 abgeschafft und heißt jetzt EM-Rente!

Ich habe beruflich jede Woche mit EM-Rentnern zu tun (Teil-EM-Rentnern und Voll-EM-Rentnern). Und die wenigsten davon sind halbtot!
Im Übrigen (obwohl es Dich nix angeht; aber Dein Standpunkt macht mich echt sauer) stand ich im letzten Jahr auch kurz vor einer auf ein Jahr befristeten EU-Rente – und mir ging’s gesundheitlich zwar scheiße, aber ich war NICHT halbtot.
Die Bewilligung hatte ich schon in der Tasche, als sich DRV und KK dann doch auf weitere KRG-Zahlung verständigten.

Man kann doch nicht die EM rente mit BU Rente vergleichen. BU Rente wird viel eher gezahlt als die EM rente.

Und: Merkste was? (Ich fürchte nein.)

Der Staat hat 2001 ein Gesetz eingeführt dass es sehr schwer wird eine rente zu bekommen wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Das ist ja auch richtig, da man bei _berufs_unfähigkeit ja nur seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber man kann sehr wohl in einem anderen Beruf für seinen Unterhalt sorgen!
Wieso – wieso frage ich überhaupt noch… – sollte der Staat Geld dort bezahlen, wo man dieses selber erwirtschaften kann???

Nun sollte der Staat für einen da sein, wenn man seine BU mal nicht bezahlen kann. das ist doch das mindeste.

So ein Schwachsinn. Du gehörst offensichtlich zu denen, die von einem über Jahrzehnte aufgeblähten Sozialstaat zu sehr verwöhnt sind!
(Warte, wenn Dich der Steve Jobs in die Hände bekommt… :wink:
Nicht, dass Du mich falsch versteht: Ich will den Sozialstaat keineswegs abschaffen oder wirklich auf ein Minimum herunterfahren. Aber sorry: Eine BU gehört für mich wirklich nicht zu den Pflichtleistungen des Staates!
Ein bisschen Eigenengagement kann man doch erwarten, solange man nicht „halbtot“ ist. Der Staat kann einem doch nicht alles in den Arsch schieben!

Nochmal: Eine BU-Versicherung ist zur reinen Existenzsicherung NICHT notwendig!
Es liegt nicht in der Verantwortung des Staates, dafür zu sorgen, dass Du Dir neben dem, was Du zum Leben brauchst, auch noch andere Dinge leisten kannst.

Im Übrigen: Du bekommst jetzt Alg II. Das ist doch schon das Existenzminimum – und Du existierst auch offensichtlich noch… Sollte eine volle EM-Rente niedriger sein als dieses Existenzminimum kannst Du auch hier aufstockend Grundsicherung oder sowas beantragen!!

Früher wurden die leistungen vom Staat bezahlt und nun musste man sich privat versichern.

Ja ja… Früher war alles besser…

Der Staat muss bei BU nicht leisten. Man ist sofort hartz4 fall ohne BU!! Es ist günstiger für den staat wenn er die beiträge während arbeitslosigkeit zahlt als eine rente zu zahlen. also kann der staat doch wohl die bu beiträge übernehmen. das ist doch eine berechtigte frage.

Ich weiß nicht, was ich darauf noch antworten soll.

wenn man dann sgar berufsunfähig wird, ist man hartz 4 fall.

Und hat das Existenzminimum. Wo also nochmal ist der Nichtbezug einer BU-Rente existenzbedrohend??

Dann müsste der Staat (Hartz IV) sich ja zumindest an den Beiträgen während der Arbeitslosigkeit beteiligen. Oder nicht?

Nein. Begründung s. o.

Wissen sie das genau oder glauben sie das nur?

Ich glaube es zu wissen.… :sunglasses:

Arbeiten sie bei Hartz4.

Ich nehme an, hier fehlt das Fragezeichen?!
Auch wenn Dich das wieder nix angeht: Ich bin seit acht Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt.
Zwar bin ich für Alg I zuständig, habe aber inzwischen natürlich auch ein gewisses Wissen über Alg II. (Bei „Hartz IV“ kann man nicht arbeiten! S.  Diskussion weiter unten im Brett.)
Außerdem bin ich des Lesens der einschlägigen Vorschriften (die sich im übrigen alle auf den Seiten der BA (http://www.arbeitsagentur.de) befinden) mächtig. Einiges davon findet sich auch in unseren FAQs.

Ausserdem habe ich ihre begründung nicht verstanden.

Ich hoffe, jetzt?!

Dennoch wird es sehr teuer für den staat wenn derjenige dann berufsunfähig ist, denn dann muss derjenige hartz4 bekommen. und die beiträge während der arbeitslosigkeit zu zahlen ist wesentlich günstiger.

Dies wage ich 1. stark zu bezweifeln und 2. ist es politisch einfach nicht mehr gewollt. Punkt.
Aber dies ist nicht der richtige Ort, um solches auszudiskutieren oder gar gegeneinander aufzurechnen.

Sollte die Diskussion, warum um Himmels willen die ARGE keine Beiträge zur BU-Versicherung übernimmt, weitergehen sollen, dann ist das Innenpolitikbrett zuständig…!

Gruß
Liza

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