Was bleibt bei einem 613-Euro-Job + Alg II übrig?

Hi,

ich weiß, dass bei einem 400-Euro-Job 165 Euro Selbstbehalt sind.
Aber wie ist das bei einem 613-Euro-Job?
Wer könnte mir da Auskunft geben?

LG anne

202,60€ (wenn ich mich nicht verrechnet habe …
… und natürlich, es kommen keine anderen Variablen hinzu, die Du nicht erwähnt hast).

Hi!

ich weiß, dass bei einem 400-Euro-Job 165 Euro Selbstbehalt sind.

Da bist Du aber völlig falsch informiert.

1. meinst Du nicht „Selbstbehalt“, sondern „Freibetrag“. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge (wobei Selbstbehalt im SGB II (dem „Alg-II-Gesetz“) gar nicht existiert; vielmehr spielt Selbstbehalt z. B. im Unterhaltsrecht (BGB) eine Rolle; s. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbehalt).

2. stimmt auch die Höhe des Freibetrags nicht. Einen Freibetrag von 165 € hat man bei Alg- I -Bezug, der Alg-II-Freibetrag liegt jedoch erstmal nur bei 100 €! Das Einkommen, dass den Grundfreibetrag von 100 € * übersteigt, wird dann – gestaffelt nach der Höhe des (Netto-)Einkommens – angerechnet. Im geschilderten Fall wären das 80 % (!) von 613 € (sofern dass das Netto ist; das schreibst Du ja leider nicht explizit), vgl. SGB-II-Merkblatt, Seite 38 unten.

*) Wenn man sich damit günstiger stellt (und überhaupt die Möglichkeit dazu hat bzw. die Voraussetzungen erfüllt), kann man hier (weil Einkommen ≥ 400 ) auch statt( **(!)**des 100-Euro-Freibetrags andere Aufwendungen abziehen und somit das anrechenbare Nettoeinkommen zugunsten einer noch geringeren Anrechnung weiter absenken. Wie genau das funktioniert, kannst Du in FAQ:3256 nachlesen.
Die einzelnen geltend gemachten Aufwendungen sind gegenüber der ARGE nachzuweisen.

Rechtsgrundlage ist § 11 SGB II und die dazugehörige Durchführungsanweisung (auf der genannte FAQ beruht).

_ Die Rechnung geht hier also so (wenn ich annehme, dass 613 € das Netto sind) : _
Von den den 100 €-Grundfreibetrag übersteigenden 513 € dürfte man 20 % = 102,60 € behalten. ⇒ Gesamtfreibetrag : 100 € + 102,60  € = 202,60 €/Mon. (von 613 €)
Es sei denn, man könnte eben berücksichtigungsfähige Aufwendungen (siehe * bzw. FAQ:3256) nachweisen, die 100 € übersteigen. Dann würde natürlich auch der individuelle Gesamtfreibetrag steigen.

Aber wie ist das bei einem 613-Euro-Job?

Sowas wie einen „613-Euro-Job“ (in einer ähnlichen Bedeutung wie „400-Euro-Job“) gibt es ja streng genommen nicht. Allenfalls könnte der Job ein sog. „Midi-Job“ (Brutto zwischen 401 und 800 Euro) sein, was aber auf das Alg II keinerlei Einfluss hätte.

Hier wird also, nach Maßgabe des SGB II, ein ganz normaler Job ausgeübt, in dem man 613 € verdient (egal jetzt, ob brutto oder netto), bei dem die gesetzlichen Regelungen dieselben sind, wie bei jedem anderen Job auch; also siehe oben.

Gruß
Jadzia