Wohngeld

Hallo Leute,

nehmen wir mal folgende Konstellation an:

Ehepaar mit 3jährigem Kind. Das zweite Kind wird in einigen Tagen geboren.

Ehemann berufstätig. Ehefrau bisher auf Minijob-Basis mit ca. € 300,00 berufstätig. Ab Februar nur noch Elterngeld.

Wenn nun Wohngeld beantragt wird: Muss das Elterngeld in den Antrag mit rein?

Danke
L

Es muss zunächst a l l e s mit rein.

Hallo!

Beim Wohngeld wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrags von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro ist es anrechnungsfrei.

Gruß, Franz