Hallo Leute,
nehmen wir mal folgende Konstellation an:
Ehepaar mit 3jährigem Kind. Das zweite Kind wird in einigen Tagen geboren.
Ehemann berufstätig. Ehefrau bisher auf Minijob-Basis mit ca. € 300,00 berufstätig. Ab Februar nur noch Elterngeld.
Wenn nun Wohngeld beantragt wird: Muss das Elterngeld in den Antrag mit rein?
Danke
L