Kann der Arbeitgeber kurzfristig Dienstplan ändern

Kann der Arbeitgeber kurzfristig den Arbeitsplan ändern?
Oder gibt es Fristen für den Arbeitgeber?

Hallo,

ja das kann der AG…wenn aus dringenden betrieblichen Gründen eine Änderung erforderlich ist…als Beispiele

-Erkrankung eines MA
-Unwetterschäden
-technische Störungen größerer Art

dann darf der AG den Dienstplan kurzfristig ändern.

Ansonsten gilt aber,das Änderungen rechtzeitig (d.h. mindestens 4 Tage)
im Voraus angekündigt werden müssen.

Jein…

Hallo,

Moin :smile:

Ansonsten gilt aber,das Änderungen rechtzeitig (d.h.
mindestens 4 Tage)im Voraus angekündigt werden müssen.

hiervon kann aber in Betriebsvereinbarungen o. ä. angewichen werden.

Eine sehr feine Antwort zu einer ähnlich gelagerten Frage hat Wolfgang hier gebracht:
/t/dienstplan-nachtraeglich-aendern/5709034

Gruß und Gute Nacht
MG

Hallo,

von den 4 Tagen kann nur durch Tarif nach unten abgewichen werden (§ 12 Abs. 3 TzBfG, durch Betriebsvereinbarung nicht.

VG
EK