Kann der Arbeitgeber kurzfristig den Arbeitsplan ändern?
Oder gibt es Fristen für den Arbeitgeber?
Hallo,
ja das kann der AG…wenn aus dringenden betrieblichen Gründen eine Änderung erforderlich ist…als Beispiele
-Erkrankung eines MA
-Unwetterschäden
-technische Störungen größerer Art
dann darf der AG den Dienstplan kurzfristig ändern.
Ansonsten gilt aber,das Änderungen rechtzeitig (d.h. mindestens 4 Tage)
im Voraus angekündigt werden müssen.
Jein…
Hallo,
Moin
Ansonsten gilt aber,das Änderungen rechtzeitig (d.h.
mindestens 4 Tage)im Voraus angekündigt werden müssen.
hiervon kann aber in Betriebsvereinbarungen o. ä. angewichen werden.
Eine sehr feine Antwort zu einer ähnlich gelagerten Frage hat Wolfgang hier gebracht:
/t/dienstplan-nachtraeglich-aendern/5709034
Gruß und Gute Nacht
MG
Hallo,
von den 4 Tagen kann nur durch Tarif nach unten abgewichen werden (§ 12 Abs. 3 TzBfG, durch Betriebsvereinbarung nicht.
VG
EK