Hallo, weiß jemand, ob der Arbeitgeber (bzw. direkter Vorgesetzter) einen von ihm erstellten Dienstplan nach Bekanntgabe und ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nachträglich noch ändern kann? Ich denke mal, das Ganze läuft unter dem Direktionsrecht, aber zur Dienstplanänderung konnte ich leider nichts finden. Der Arbeitnehmer dürfte doch auf den (genehmigten) Dienstplan vertrauen dürfen, oder?
Ich denke mal, es kam schon oft genug vor, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Arbeit schicken wollte, obwohl er eigentlich ursprünglich als frei eingeplant war. Der Arbeitnehmer hat womöglich seine Zeit schon anderweitig verplant (Termine, Reservierungen, Kurzreisen usw.). Wie sieht die Rechtslage aus?
Gruß, Mathias