Kann der Arbeitgeber kurzfristig Dienstplan ändern

Jein…

Hallo,

Moin :smile:

Ansonsten gilt aber,das Änderungen rechtzeitig (d.h.
mindestens 4 Tage)im Voraus angekündigt werden müssen.

hiervon kann aber in Betriebsvereinbarungen o. ä. angewichen werden.

Eine sehr feine Antwort zu einer ähnlich gelagerten Frage hat Wolfgang hier gebracht:
/t/dienstplan-nachtraeglich-aendern/5709034

Gruß und Gute Nacht
MG