Jein…
Hallo,
Moin 
Ansonsten gilt aber,das Änderungen rechtzeitig (d.h.
mindestens 4 Tage)im Voraus angekündigt werden müssen.
hiervon kann aber in Betriebsvereinbarungen o. ä. angewichen werden.
Eine sehr feine Antwort zu einer ähnlich gelagerten Frage hat Wolfgang hier gebracht:
/t/dienstplan-nachtraeglich-aendern/5709034
Gruß und Gute Nacht
MG