Meine Erfahrung als Handelsvertreter
Hallo Stefan 6868,
zuallererst: das ist eine Frage fuer einen Anwalt. OHNE jeden Anspruch einer Rechtsberatung kann ich Dir aber meine persoenliche Erfahrung weitergeben, ich hab naemlich mal als Handelsvertreter gearbeitet:
Generell ist „Handelsvertreter“ eine gesetzlich definierte Rechtsform. Wie der Name schon sagt, VERTRITT diese® das Unternehmen.
Im AUSSENVERHAELTNIS, also zwischen Unternehmen und Kunden, haftet drum das Unternehmen.
Im INNENVERHAELTNIS, also zwischen Vertreter und Unternehmen, haftet der Handelsvertreter nach gesetzlichen bzw vertraglichen Massstaeben.
Das gilt fuer alles beim Vertrags-Schluss, wenn also der Vertreter den Vertrag betruegerisch abschliesst, hat das UNTERNEHMEN das Problem (Aussenverhaeltnis zum Kunden).
Es kann aber wegen der Verletzung des Vertrages mit seinem Vertreter (der mit dem Kunden ja nix zu tun hat) den Vertreter feuern. Im Handelsvertreter-Vertrag wird naemlich klar gemacht, dass der Vertrags-Abschluss mit Kunden „ordentlich“ zu Stande kommen muss.
Ausnahmen davon gibt es nur, wenn der Handelsvertreter was ganz anderes beim Kunden macht (Beispiel: er klaut dem Kunden was - das hat nix mit seiner Position als Handelsvertreter zu tun, das macht er nur, weil er halt gerade in dem Haus ist. Da haftet er selber).
Viele Unternehmen schreiben in ihre Handelsvertreter-Vertraege und auch in die Kaufvertraege, die der Vertreter zum Kunden mitnimmt, mengenweise Bloedsinn rein. Der ist in der Regel bei der ersten Gerichtsverhandlung in der Muelltonne.
Grund dafuer ist, dass sonst jedes Unternehmen eine Schurkenbande losschicken koennte, die alle Leute betruegt - und bei der Haftung dann behaupten koennte, dass das alles ein Problem der Vertreter sei. Und der Handelsvertreter selber, das ist das Problem, hat meist wenig Kohle. Drum ist er ja Vertreter.
Kurz gefasst: wer sich von andern VERTRETEN laesst, haftet selber. Denn die VertragsWIRKUNG soll ja gerade zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zu Stande kommen - also haftet das Unternehmen fuer alles, was sein Vertreter BEIM VERTRAGS-ABSCHLUSS macht. Leider auch fuer die Fehler.
Ausnahmen hiervon sind nur bei ganz groben Verstoessen denkbar (organisierte Kriminalitaet, Erpressung zur Unterschrift usw.)
Fuer genauere oder ganz sichere Auskunft aber bitte zum Anwalt gehen. Erstberatung kostet ca 200 Euronen. Aber dafuer weiss mans dann - diese Haftungsfragen sind alle schon eindeutig abgeklaert.
Viel Erfolg!
Veranda