Frank_Richter_baf643

Frank_Richter_baf643

Mein Name ist Frank Richter, ich bin Rechtsanwalt in Dossenheim bei Heidelberg.

Als Reiter und ehemaliger Reitvereinsvorstand bin ich interessiert sowie fach- und sachkundig im Bereich des Vereinsrechts und des Tierrechts.
Durch langjährige Erfahrung als Webmaster mehrerer Internetseiten widme ich auch dem Internetrecht besondere Aufmerksamkeit. Desweiteren bin ich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der unerwünschten Werbung tätig.
Ich schreibe für diverse Zeitschriften und halte auch Vorträge zu diesen Themen für Käufer, Züchter, Vereine und Verbände.

IMPRESSUM

Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter
Kastanienweg 75a
D-69221 Dossenheim
Tel.: +49 - (0) 6221 - 727-4619
Fax: +49 - (0) 6221 - 727-6510
E-Mail [email protected]

USt-ID-Nr. DE246619686

Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe,
Reinhold-Frank-Straße 72,
76133 Karlsruhe,
Tel.: +49 - (0) 721 2 53 40,
Fax +49 - (0) 721 2 66 27

Rechtsanwalt und Mediator Richter hat das Recht zum Führen der Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt und Mediator in der Bundesrepublik Deutschland erworben.

Die Tätigkeit von Rechtsanwälten richtet sich nach den berufsrechtlichen Regelungen der BRAO, BORA, FAO, RVG, sowie den Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.
Diese Bestimmungen können auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/) eingesehen werden.

Gemäß § 28 Abs. IV BDSG widersprechen wir jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe unserer Daten.
Wir wünschen keinerlei Werbezusendungen per E-Mail oder per Fax. Werbeanrufe sind ebenfalls unerwünscht.

Ich mache Sie hiermit darauf aufmerksam, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen Post gem. § 113a (3) TKG zu speichern haben: 1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll- Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht, 2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage, 3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden, 4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit un- ter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen gem § 113a (4) TKG speichern: 1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse, 2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt, 3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone. § 113a (5) TKG bestimmt ferner: Soweit Anbieter von Telefondiensten die in dieser Vorschrift genannten Verkehrsdaten für