Liebe/-r Experte/-in,
bisher gehe ich davon aus, das in Deutschland keine Pflicht besteht, eine (bereits begangene) Straftat anzuzeigen. Die entsprechenden Ausnahmen für geplanten Mord usw. sind natürlich etwas anderes.
Kann ein Arbeitgeber in einer Compliance Richtlinie festlegen, das ein Arbeitnehmer, der von einer Straftat (zum Beispiel Bestechung oder Bestechlichkeit) Kenntnis hat und diese nicht meldet mit (massiven) arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat.
Der Arbetigeber verlangt zur Zeit keine Unterschrift von jedem AN unter diese Richtlinie. Kann eine solche Richtlinie dann überhaupt bindend sein?
Wie wäre es, wenn eine Unterschrift verlangt wird?
Kann der AN die Unterschrift verweigern? --> darf der AG das gegen den AN verwenden?
Oder kann der AN problemlos unterschreiben, weil die Richtlinie sowieso nicht rechtsgültig ist?
Fragen über Fragen - ich bin für jede Antwort dankbar!
LG
Safran