Unterhaltsvorschusskasse vs. laufenden Unterhalt

Hallo wissende,
zum Sachverhalt
der Vater meines Sohnes (5 Jahre) hat ein weiters Kind (11 Jahre, ich bin nicht die Mutter). Ich habe einen Titel, kann diesen aber seit einiger Zeit nicht vollstrecken, da nichts da ist. Damals als der titel erstellt wurde, wurde die Tochter vom JA nicht beachtet, mit der Begründung, dass seine Tochter keinen Titel habe und deshalb nicht berücksichtigt werden muß. Ich war daher sicher, das der berechnete Unterhalt durch die beiden Kinder geteilt werden muß und habe mich daran gehalten. Seine Tochter hat Unterhaltsvorschssleistungen erhalten. Das JA hat die Beistandschaft für die Tochter. Die Unterhaltsvorschusstelle ließ durch die Beistandschaftstelle ausrichten, dass dies den Unterhlrsanspruch berechnen und festlegen solle. Daraufhin hat der Vater meines Sohnes, für Seine Tochter den laufenden Unterhalt entsprechend seiner Leistungsfähigkeit auf ein Mündelkonto überwiesen. Für meinen Sohn auf das Konto meines Sohnes. Als er nicht mehr Leistungsfähig war hat er dies dem JA mitgeteilt, seine Bewerbungsbemühungen nachgewisen usw.-das JA hat festgestellt das er nicht mehr Leistungsfähig ist und obwohl sich der Vater bereit erklärt einen Titel zu unterschreiben-keinen Titel ausgefertigt. Zur selben Zeit hat die Unterhaltsvorschussstelle seine Einkommensteuerrückzahlungen beim Finanzamt aufgerechnet (ist sowas wie Pfänden ohne pfändbaren Titel) nach Beschwerde beim FA ergab sich, dass hier eine Schuld in meheren Tausend Euro aufgelaufen sein soll. Die von der Unterhaltsvorschhussstelle berücksichtigten dabei nicht einmal die erfolgten gezahlten Unterhaltsbeträge auf das Mündelkonto. Natürlich hat der Vater sich auch mehrfach bei der Unterhaltsvorschusskasse um Klärung bemüht, jedoch kam erst gar keine Reaktion und nun das erste mal ein frecher Brief. Das FA rechnet trotz Widerspruch auf. Ich sehe durch dieses Verhalten dieser beiden Ämter den zukünftigen Unterhalt meines Sohnes (Wie im Übrigen auch seiner Tochter) stark gefährdet.
Frage:
Kennt jemand vergleichbare Fälle, Urteile etc. Ich habe immer gedacht, die Ämter halten sich zurück um nicht noch den laufenden Unterhalt zu gefähredn. Nun muss mein Sohn als für den Unterhalt seiner Halbschwester aufkommen… ich halte überhaupt nichts mehr vom JA!

[MOD] Hinweis bzgl. FAQ:1129
Hallo!

Frage:
Kennt jemand vergleichbare Fälle, Urteile etc.? Ich habe immer
gedacht, die Ämter halten sich zurück um nicht noch den
laufenden Unterhalt zu gefährden. Nun muss mein Sohn als für
den Unterhalt seiner Halbschwester aufkommen…

Solange sich Antworten auf die Schilderung bzw. Nennung ebendieser Fälle bzw. Urteile beschränken, ist alles okay.

Alle (ggf. über die bloße Nennung/den bloßen Verweis auf Urteile hinaus gehenden) rechtlichen Hinweise und Ratschläge werden jedoch aufgrund von FAQ:1129 gelöscht!

@UP little_sunshine70:
Wenn es Dir doch vielmehr um (rechtliche) Ratschläge und nicht um bloße Erfahrungsberichte geht, so stelle Deine Anfrage bitte noch einmal FAQ:1129-konform!
(Diese Anfrage hier würde in dem Fall gelöscht.)

MfG
MOD Jadzia Dax