Hallo,
ist es möglich auf Antrag die Zuständigkeit des Arbeitsamtes
zu wechseln. Da ich in einem Vorort einer größeren Stadt
wohne, gehöre ich nun in den Zuständigkeitsbereich einer
Arbeitsamts"filiale", die in einem anderem Vorort ist. Das
Hauptarbeitsamt im Stadtzentrum kann ich jedoch viel besser
erreichen, zudem gibt es noch weitere Gründe. Da ich gerade
kürzlich einen informellen und problemfreien
Zuständigkeitswechsel in meinem Bekanntenkreis mitbekommen
habe, dachte ich, dass das auch bei mir ginge. Leider nein.
Gibt es eine „offizielle“ Möglichkeit einen
Zuständigkeitswechsel zu beantragen?
Hallo viedo!
Rein theoretisch schon: „Auf Antrag des Arbeitslosen hat die Agentur für Arbeit eine andere Agentur für Arbeit für zuständig zu erklären, wenn nach der Arbeitsmarktlage keine Bedenken entgegenstehen oder die Ablehnung für den Arbeitslosen eine unbillige Härte bedeuten würde.“ (§ 327 Abs. 2 SGB III)
Aber grundsätzlich ist die Agentur (bzw. die entsprechende Geschäftsstelle) zuständig, „in deren Bezirk der Arbeitnehmer bei Eintritt der leistungsbegründenden Tatbestände seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.“
Da schreibst, „leider nein“ sei ein Wechsel nicht möglich. Wer hat dir diese Auskunft gegeben? Hast du einen schriftlichen Antrag gestellt?
Ich selbst hatte in der Praxis noch keinen solchen Fall von Zuständigkeitswechsel. Aber da dies unter gewissen Umständen möglich zu sein scheint, würde ich einfach mal einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der im Moment zuständigen Geschäftsstelle stellen, falls du das bislang noch nicht getan hast bzw. ein solcher Antrag noch nicht abgelehnt wurde.
Solltest du bereits einen Antrag gestellt haben, der auch schon schriftlich (!) abgelehnt wurde, hast du entweder Pech gehabt, oder - sollte die Formulierung drunter stehen: „Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig.“ - du kannst dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Gruß
Liza