'nicht unbillig', was heißt das?

Hallo,

in einem österreichischen Brief wir das Wort unbillig verwendet, wer kann mir diesen Satz ins „Deutsche“ übersetzten, so dass sich mir seine Bedeutung erschließt?

„Eine Nachverhandlung erfolgt nicht unbillig“

Gruß Finus

Hallo Finus,

hier handelt es sich nicht um Dialekt, sondern um Kanzleideutsch. „Unbillig“ ist eine Maßnahme, die unangemessen, unverhältnismäßig hart, beschwerlich, aufwendig ist. „Billig“ im Gegensatz dazu eine Maßnahme, die nach Denkgesetzen auf der Hand liegt.

Die Nachverhandlung erfolgt nicht unbillig = sie erfolgt nicht, wenn der Aufwand in einem unangemessenen Missverhältnis zum Anlass steht.

Im allgemeinen Sprachgebrauch noch erhalten: „recht und billig“.

Schöne Grüße

MM

billigen …
Hi Martin und Finus,

… ist das Verb dazu. Wenn man etwas billigt, akzeptiert man es als rechtlich
oder auch moralisch o. k. „Ich kann das nicht billigen“, heißt zum Beispiel: Ich
kann das nach den und jenen Maßstäben nicht gut heißen. In der rechtssprache wird
auch etwas „billigend in Kauf genoimmen“ (ein nachteil akzeptiert, weil er
rechtlich o.k. ist).
Gruß
Bolo2L

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Hallo, Finus,
billig Adj std. mhd. billich „angemessen, passend“ Ableitung von dem eschlossenen Sibstantiv *bil „Form, richtige Form“. Die heutige Bedeutung geht auf die Fügung „billige Preise“ zurück, die eigentlich „angemessene Preise“ sind, dann aber als „niedrige Preise“ verstanden werden.
Soweit der „Kluge“
Die doppelte Verneinung " nicht un billig" wird zur verstärkennden Unterstreichung.
Grüße
Eckard.

Hallo Martin,

vielen Dank für deine Antwort, hat mir sehr geholfen

Gruß Finus

Hallo Eckard,

auch dir meinen besten Dank, wie immer ist deine Antwort ausführlich und erschöpfend.

Gruß Finus

Einspruch Euer Ehren
Servus Bolo !

Deine Erläuterung

„billigend in Kauf genoimmen“ (ein nachteil

akzeptiert, weil er
rechtlich o.k. ist).

hat mich etwas verwirrt, da ich es im Juristendeutsch eigentlich genau umgekehrt kenne, daß damit etwas (eine Tat, ein Vorgang) bezeichnet wird, was eben gerade nicht rechtlich ok ist. Z.B. „Der Angeklagte hat dieses und jenes getan und dabei die Verletzung unbeteiligter Personen billigend in Kauf genommen“. Im Gegensatz z.B. zum vorsätzlichen Handeln.

Aber wahrscheinlich geht beides …

Grüße aus Wien
Helmut

Hallo, Bolo und Helmut,
jemand, der durch eine Handlung etwas billigend in Kauf nimmt, weiß, dass diese Handlung (oder Unterlassung) bestimmte Auswirkungen hat (positiv oder negativ), aber betrachte diese Auswirkungen als „angemessen“ bzw. er geht dieses Risiko ein.
Zunächst also wertfrei.
Beispiel:
Beim Übertreten einer Geschwindigkeitsbeschränkung wird die Möglichkeit eines Unfalles billigend in Kauf genommen. D.h. Man weiß, dass es dadurch zu einem Unfall kommen kann, nimmt diese Gefahr aber auf die leichte Schulter.
Grüße
Eckard.