Abmahnung Ebay Lichtbildschutzrecht

Hallo. ich habe ein Problem, habe vor einer Woche einen Artikel bei Ebay eingestellt, und dafür habe fremdes Foto benutzt.Gestern habe ich Abmahnung vom Anwalt bekommen. Ich muss 300 Euro als Erledigungsbetrag zahlen, und wenn ich zum Anwalt gehe, dann wird es viel mehr. ich habe nur bis zum 20.11 Zeit.Ich wusste vom diesem Gesetzt nicht, und wollte damit niemanden verletzen. Die Mandantin ist aus Spanien. Anwalt ist aus Deutschland. Das schlimmste ist, dass die Abmahnung ist auf Name meines Mannes gekommen, wir leben schon lange getrennt, aber ich benutze immer noch sein Ebay Konto, weil ich keine zeit habe und mein eigenes zu erstellen.
Ich kann dieses Geld nicht zahlen, weil ich alleinerziehende Mutter bin. Ich habe ein kleines Kind, und kann noch nicht arbeiten gehen. Alle Verwandte , die ganze Familie ist im Ausland. Ich weiß nicht, was ich machen soll. habe große Angst.Soll ich vielleicht diesen Ebay Mitglied kontaktieren und mich bei ihr entschuldigen? oder soll ich diesen Anwalt kontaktieren? lg … mehr auf http://w-w-w.ms/a46ze8

Du kannst dem Anwalt deine Situation schildern und hoffen, dass er dann nichts haben will, ist aber unwahrscheinlich.
Erklär ihm, dass Du KEINESFALL bezahlen kannst, auch nicht wenn er den gerichtsvollzieher schickt und geh das Risiko ein, was andres kannst Du leider nicht tun

Hi, tut mir leid, aber bei Abmahnungen kenne ich mich nicht so gut aus, guck mal auf www.wortfilter.de, vielleicht findest du da Informationen, viel Glück!

Prinzipiell scheint die Abmahnung gerechtfertigt zu sein - allerdings würde ich 300 € als zu hoch einstufen. Kommt auf den Fall an.
Wenn ich wüsste um welche eBay-Auktion es geht könnte ich ggf. unseren Fachanwalt bitten mal über das Schreiben der Forderung zu schauen. Unser Anwalt:

Andreas Gerstel / http://www.abmahnspezialist.de/

Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden?

Hallo,da solltest Du zum Anwalt gehen.Wenn Du kein Geld hast,bekommst Du Prozesskostenhilfe.Ich habe es so gemacht.Mehr kann ich Dir dazu nicht sagen.Du solltest lieber eigene Bilder machen,denn Abmahner lauern überall.
gruss
Andi

Hallo.Brauche ich dafür Rechtschutzversicherung? Ich bekomme AlG2.

Hallo. Ich bin nicht versichert. es handelt sich am Parfüm. ich habe versucht ein Parfüm bei Ebay zu verkaufen. Startpreis war 1 Euro. Und habe ähnliches Foto gefunden, kopiert und benutzt…

300 EUR sind zu viel -> Fundstelle
Hallo creativiza,

ich hab ne Internet-Agentur und befass mich schon lang ehrenamtlich mit dem Kampf gegen Abzocker. Das Folgende ist meine Praxis-Erfahrung (keine Rechtsberatung).

  1. Du wirst etwas bezahlen müssen.
  2. Die Forderung von EUR 300.- für ein einzelnes Foto ist sehr hoch.

Schau mal hier, das ist ein gutes Anwalts-Blog:
http://www.damm-legal.de/tag/mfm

Da werden Gerichts-Entscheidungen zitiert, die deutlich kleinere Summen nennen (EUR 20.-, EUR 45.- für die unrechtmäßige Benutzung eines einzelnen Fotos auf eBay).

Die ungewöhnlich kurze Frist dient nur dazu, Dich unter Druck zu setzen.

Wenn eine Kanzlei gleich mit solchen Mitteln anfängt, hast Du es IMHO mit einem Berufs-Abmahner zu tun. Die sind gefährlich, weil sie Dir auch gern mal eine Falle stellen (zum Beispiel in der Unterlassungs-Erklärung).

Darum solltest Du AUF KEINEN FALL irgendetwas unterschreiben, ohne Dir Rechtsberatung geholt zu haben.

Du solltest gleich am Montag zu einer Anwaltskanzlei gehen.

Eines ist nämlich sicher: wer sofort den überhöhten Betrag zahlt, der kommt auf die Liste der „lohnenden Abmahnopfer“ - und dann hast Du nie mehr Ruhe. Gerade auf eBay sind viele Rechtsgefahren, die sich gar nicht vermeiden lassen.

Sag der Anwältin / dem Anwalt dann gleich im ersten Gespräch, dass Du wenig Geld hast und frag, ob Du in Raten zahlen kannst (die musst Du dann natürlich pünktlich zahlen).

Letztendlich fährst Du damit garantiert billiger. Abzocker nehmen leider gerade sozial Schwache ins Visier - und die schicken Dir auch sofort den Gerichtsvollzieher.

Nochmal: SOFORT AM MONTAG ZUR ANWÄLTIN bzw. ZUM ANWALT. Bring die Abmahnung samt Umschlag mit.

UNTERSCHREIB NICHTS OHNE ANWALTLICHEN RAT!

RUF DIE ABZOCKER NICHT AN UND NIMM AUCH SONST NICHT MIT DENEN KONTAKT AUF.

Ich wünsch Dir viel Erfolg und gute Nerven.

Grüße,
Veranda

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Antwort.
Schreiben sie mir bitte, ob ich als Hartz 4 Empfängerin kostenlose Beratung beim Anwalt bekommen kann?Wenn ich beratunskostenhilfe beantrage?
Und ob es welche Rolle spielt, dass Die Abmahnung nicht auf mein Name sodern meines Ehemannes gekommen ist?wir sind nicht geschieden, aber wohnen schon längst getrennt.Ich habe das alles von seinem Ebay Konto gemacht.

und vielleicht verlangt der Anwalt 300 euro, weil seine Mandantin aus Spanien kommt?
Wenn ich ohne Anwalt, selber was schreibe und wiederspreche es, weil 300 zu viel ist? bringt mir das was?
Danke noch mal! lg

Hallo.Nein,wenn Du alg2 bekommst,kannst du zum Anwalt gehn und nimm bitte den alg-bescheid mit.warte nicht zu lange.er wird dich beraten und die Prozesskostenhilfe mit Dir beantragen.ich wünsche Dir das du das hinbekommst.lg

Hallo.Brauche ich dafür Rechtschutzversicherung? Ich bekomme
AlG2.

Hey Creativiza,

  • Dass der Auftraggeber aus Spanien kommt, ist egal und hat mit den Kosten nichts zu tun. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert.

  • Geh am Montag mit dem Hartz IV - Bescheid zu dem für dich zuständigen Amtsgericht. Dort erhältst Du einen Berechtigungsschein. Damit kannst Du Dich für (ich glaube) 10 € von einer Anwaltskanzlei beraten lassen (vorher natürlich anrufen und Termin vereinbaren).

  • Schreib dem Abmahner einen Brief mit ungefähr folgendem Inhalt:

__________________

Sehr geehrter (Abmahner),

ich bin Hartz-IV Empfängerin und verstehe Ihren Brief nicht. Die von Ihnen gesetzte Frist ist zu kurz, da ich zunächst einen Berechtigungs-Schein für Anwaltsberatung beantragen muss, was länger dauert. Daher widerspreche ich der Frist. Ich schildere den Fall schnellstmöglich einem Anwalt, der sich mit Ihnen auseinandersetzen wird.

Mit freundlichem Gruss (Name)

__________________

Schreib nichts anderes! Schreib keine Entschuldigungen, versprich nichts, mach keine Ankündigungen! UNTERSCHREIBE NICHT DIE UNTERLASSUNGS-ERKLÄRUNG, die der Abmahner beigelegt hat!

Schreib einfach nur ungefähr den obigen Inhalt. Teile dem Abmahner nichts anderes mit. Schick den Brief sofort los.

Geh WIRKLICH am Montag zum Amtsgericht und ruf dann - wenn Du den Berechtigungs-Schein hast - eine Anwaltskanzlei an.

Wenn Du Glück hast, lässt der Abmahner den Fall schon auf sich beruhen, wenn er liest, dass Du Hartz-IV-Empfängerin bist. Du solltest Dich aber nicht darauf verlassen.

Dies ist keine Rechtsberatung - nur solltest Du bis zum 20. auf die Frist reagiert haben (sonst gibt es vielleicht Rechtswirkungen).

Geh schnellstmöglich zum Amtsgericht und zu einer Anwaltskanzlei.

Viel Erfolg & gute Nerven wünscht
Veranda

Vielen Dank. Ich werde am Montag zum Anwalt gehen.Aber muss ich nicht zuerst einen Termin vereinbaren? und kann ich egak zu welchem Anwalt gehen? Ich habe keinen Anwalt. Habe ihn nie gebraucht. Muss ich dann selbst die Beratung bezahlen? lg

Aber wenn ich zum Amtsgericht gehe, dann wird man mich dort fragen, warum ich jetzt zum Anwalt will, wenn die Abmahnung überhaupt nicht auf mein Name ist. Soll ich dort sagen, dass ich das vom Ebay Konto meines Mannes gemacht habe? was soll ich sagen?

Verstehen Sie, er arbeitet und hat Einkommen. Und ich selbst bin Hartz 4 Empfängerin.Wir leben getrennt.

soll vielleicht mein Mann diesen Anwalt anrufen und ihm sagen, dass das nicht er war, sondern ich? Dann bekomme ich neue Abmahnung aber schon auf mein Name? und dann kann ich schon zum Amtsgericht gehen?

Hallo,

es ist nun mal so, man darf keine fremden Bilder nutzen. Trotzdem finde ich es sehr seltsam dass die Mandantin aus Spanien ist.
Evtl. gibt es hier eine Massenabmahnung. Wichtig ist, das Bild sofort löschen. Dem Anwalt schreiben, dass Sie kein Geld haben um die Kosten zu bezahlen und sagen , Sie werden es nie mehr tun.
Mehr kann ich nicht raten.
Bitte schauen Sie doch mal bei wortfilter de rein.
lg

Beratungshilfe und rechtliche Verantwortung
Hallo creativiza,

beim Amtsgericht wird Dir keiner was tun: Du hast mit diesem Bild einen Fehler gemacht und nun musst Du ihn korrigieren. Dabei hilft Dir ein Anwalt. Dafür bekommst Du auf Deinem zuständigen Amtsgericht einen „BERATUNGS-HILFE-SCHEIN“. Beratungshilfe ist in Deutschland eine ganz normale Sozialleistung.

In der Anwaltskanzlei kann man Dir dann mitteilen, wie das mit der Verantwortung ist. Unter Umständen kann sich der Abmahner vielleicht tatsächlich an Deinen Ehemann wenden. Aber letztendlich wirst Du für den Fehler vermutlich gerade stehen müssen.

Wie Du unter folgendem Link (Info einer Anwaltskanzlei)

http://www.damm-legal.de/tag/mfm

sehen wirst, sind die EUR 300.- viel zu hoch gegriffen.

Du musst also wahrscheinlich etwas bezahlen, aber - wahrscheinlich - nicht EUR 300.-

Aber wer da wie haftet, kann Dir eben nur eine Kanzlei sagen. Darum geh bitte am Montag zum Gericht und sag denen, Du brauchst Beratungshilfe. Nimm Deinen Hartz-IV-Schein und die Abmahnung mit und erkläre denen kurz die Lage. Dann bekommst Du einen „Beratungs-Hilfe-Schein.“.

Viel Erfolg!
Lass den Kopf nicht hängen!

Grüße,
Veranda

Aber wenn ich zum Amtsgericht gehe, dann wird man mich dort fragen, warum ich jetzt zum Anwalt will, wenn die Abmahnung überhaupt nicht auf mein Name ist. Soll ich dort sagen, dass ich das vom Ebay Konto meines Mannes gemacht habe? was soll ich sagen?

Verstehen Sie, er arbeitet und hat Einkommen. Und ich selbst bin Hartz 4 Empfängerin.Wir leben getrennt.

soll vielleicht mein Mann diesen Anwalt anrufen und ihm sagen, dass das nicht er war, sondern ich? Dann bekomme ich neue Abmahnung aber schon auf mein Name? und dann kann ich schon zum Amtsgericht gehen?

Hallo,
tut mir sehr leid, ich bin kein Anwalt, aber ich kann Dir ein paar wichtige Tips geben:
Wenn Du nicht arbeitest wegen Deinem Kind, wirst Du sicher Unterstützung vom Staat bekommen - Harz4 oder ähnliche Sozialleistungen, richtig? Daher ein Tip:
Beim Amtsgericht Deiner Stadt bekommst Du bei Vorlage Deines Harz4-Bescheides einen Schein, der Dich berechtigt, kostenlos einen Anwalt aufzusuchen. Es kostet Dich nichts außer einer halben Stunde Zeit, um das Amtsgericht während der Öffnungzeit zu besuchen. Nimm Deinen Harz4-Bescheid u. Deinen Ausweis mit, alles weitere wird Dir dort erklärt. Am besten gehst Du gleich am Montag, verschwende keine Zeit! Es gibt dort auch Anwälte, die Du gleich aufsuchen kannst um Dich kostenlos beraten zu lassen.
Viel Glück!
Noch ein Tip: Du kannst gegen jedes Schreiben von einem Anwalt Widerspruch einlegen. Das kann formlos sein, d.h. es reicht wenn Du auf einen Brief folgendes schreibst:
Deine Anschrift, die Anschrift der Anwaltskanzlei von der Du das Schreiben hast, Datum und folgenden Satz:
„Hiermit lege ich formlosen Widerspruch gegen die Abmahnung vom (Datum) ein. Der weitere Schriftverkehr wird über meinen Anwalt erfolgen. Mit freundlichen Grüßen (Deine Unterschrift)“

Damit verschaffst Du Dir auf jeden Fall etwas Zeit, bis Du alles mit Deinem Anwalt geklärt hast. Am besten gleich schreiben u. in einen Umschlag u. morgen - wichtig: per Einschreiben! - abschicken.
Viele Grüße
Simone