Definitionen
Hallo Gandalf,
hier die Definitionen des zukünftigen Lebensmittelinformationsgesetzes, Artikel 35:
Der Begriff „vegetarisch“ ist nicht auf Lebensmittel anzuwenden, bei denen es sich um Erzeugnisse handelt oder die aus oder mithilfe von Erzeugnissen hergestellt werden, die aus verendeten, geschlachteten oder aufgrund ihres Verzehrs zu Tode gekommenen Tieren gewonnen wurden. Der Begriff „vegan“ ist nicht auf Lebensmittel anzuwenden, bei denen es sich um Tiere oder tierische Erzeugnisse handelt oder die aus oder mithilfe von Tieren oder tierischen Erzeugnissen (einschließlich Erzeugnissen von lebenden Tieren) hergestellt wurden.
Derzeit sind im Allgemeinen folgende Bezeichnungen üblich:
Pesketarier: isst kein Fleisch, aber Fisch und Meerestiere
Vegetarier: allgemein jemand, der kein Fleisch isst
Ovo-Lacto-Vegetarier: isst kein Fleisch, aber Eier und Milchprodukte
Ovo-Vegetarier: isst kein Fleisch, aber Eier
Lakto-Vegetarier: isst kein Fleisch, aber Milchprodukte
Veganer: isst kein Fleisch und auch keine anderen tierischen Produkte
Was die Nutzung tierischer Produkte außerhalb des Kochtopfs (i.e. Leder, Wolle etc.) angeht, wird die Sache spannend… ;o)
Fleischfreie Grüße
Billi
PS: Ich bin Lakto-Vegetarierin mit veganer Tochter und omnivorem Sohn.