10-jähriger Sohn heimlich Geld vom Sparbuch geholt

Unser 10-jähriger Sohn hat heimlich Geld vom Sparbuch abgehoben. Darf er das überhaut oder benötigt er die Erlaubnis der Eltern?

Unser 10-jähriger Sohn hat heimlich Geld vom Sparbuch
abgehoben. Darf er das überhaut oder benötigt er die Erlaubnis
der Eltern?

Hallo,

darf er, es sei denn das Sparbuch ist mit einem Sperrvermerk eingetragen. Es gibt da den sogenannten „Taschengeld-Paragraphen“.
§ 110 BGB, der hier Anwendung finden kann. D.h. auch Minderjährige könne ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten Geld von einem bereits bestehenden Sparbuch abheben. Im Gesetz gibt es auch keine feste Obergrenze. Letzlich muss dann die Bank entscheiden, ob Sie die Erziehungsberechtigten benachrichtigt, bzw. auch die Auszahlung verweigert.

Lasst doch einen Sperrvermerk eintragen, wenn ihr nicht wollt, daß Euer Sohn dort eigenmächtig abhebt.

Gruss Mirko

darf er, es sei denn das Sparbuch ist mit einem Sperrvermerk
eingetragen. Es gibt da den sogenannten
„Taschengeld-Paragraphen“.

Der Taschengeldparagraph ist hier fehlgedeutet worden.

§110 meint, dass ein beschränkt geschäftsfähiger Mensch mit seinem, ihm zur freien Verfügung gestellten Geld, einkaufen gehen kann.

Kaufverträge, die vom Kind mit Mitteln bestritten wurden, die gar nicht zur freien Verfügung standen, sind schwebend unwirksam.

Beispiel: Oma schenkt dem Enkel 50 € für eine neue Hose. Filius kauft sich CD´s, der Kauf ist schwebend unwirksam. Das bedeutet die Erziehungsberechtigten können den Kauf rückgängig machen.

Beim Sparbuch stellt sich nun die Frage, ob das Geld auf dem Konto zur freien Verfügung stand.

Nicolle

Darf er das überhaut

Wunderbar: Dieses „überhaut“ statt „überhaupt“ sagt doch schon genug, oder? Du würdest ihm vermutlich gerne eine (dr)überhauen, aber als aufgeklärter Mensch verkneift man sich das ja nun einmal.
Du musst aber nicht deine (berechtigten) Aggressionen darüber nicht allzu sehr zurück halten, das tut nicht gut, sondern führt zu
a) Freudschen Fehlleistungen wie dieser da
b) psychosomatischen Beschwerden
c) verwöhnende Verwahrlosung des Kindes
Nix für ungut,
Branden

Hallo

Unser 10-jähriger Sohn hat heimlich Geld vom Sparbuch
abgehoben. Darf er das überhaut oder benötigt er die Erlaubnis
der Eltern?

Hallo,

darf er, es sei denn das Sparbuch ist mit einem Sperrvermerk
eingetragen.

Als ich für meine Kinder die Sparbücher eingerichtet hatte, musste ich einen extra Vermerk machen und eine Unterschrift leisten, damit sie evtl. auch selber rankönnten. So von alleine hätten die das nicht gekonnt.

Ob er das darf oder nicht, bestimmen eigentlich die Eltern, und nicht die Bank.

Wenn meine Kinder allerdings schon mit 10 Jahren heimlich Geld abholen würden (bzw. -geholt hätten), würde ich mir Gedanken machen, ob das Vertrauenverhältnis zwischen mir und Ihnen in Ordnung ist. Ich finde nicht, dass das ein altersgerechtes Verhalten ist.

Dafür, dass das Vertrauensverhältnis in Ordnung ist, tragen (jedenfalls bei 10-jährigen noch) die Eltern die Verantwortung. Wenn da was nicht stimmt, muss man sich selbst die Frage stellen, was da los ist.

Wobei natürlich auch sein kann, dass der Sohn das einfach nur sehr abenteuerlich fand, ganz alleine Geld abzuholen. Das fände ich jetzt nicht weiter schlimm. Im Gegenteil, ich würde ihn loben, weil er das so toll hingekriegt hat, aber natürlich auch drüber reden, warum man das im Moment noch nicht will.

Viele Grüße Simsy

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Oder geht es in Wirklichkeit um die Bank?
Ist das Geld weg, und die Bank soll regresspflichtig gemacht werden, o.ä.?

Hallo,

Unser 10-jähriger Sohn hat heimlich Geld vom Sparbuch
abgehoben. Darf er das überhaut oder benötigt er die Erlaubnis
der Eltern?

grundsätzliches Mal hier:
http://www.bafin.de/verlautbarungen/bgmind.htm

Für eine ‚pädagogische‘ Stellungnahme finde ich das zu wenig Info.
Hat er das Sparbuch z. B. unerlaubterweise aus einer Schublade genommen, oder habt ihr ihm das ausgehändigt?

Lautete das Sparbuch auf seinen Namen? (Meines Wissens ist das eine Art Wertpapier, über das jeder Verfügen darf, der im Besitz dieses Papieres ist)

War es ihm verboten, ohne zu Fragen Geld von seinem(?) Sparbuch zu nehmen?

Idee:
Mein Sohn hat seit er 9 J. ist ein eigenes Konto, auf das ich sein Taschengeld überweise und er seine Geldgeschenke einzahlen kann. Mit dem Geld kann er machen was er will.

Das wäre doch eine Alternative, damit er sein Geld ‚Wie die Erwachsenen‘ verwalten kann. Es macht in meinen Augen durchaus Sinn, einem Kind früh genug zu vermitteln, auch mit ‚nicht greifbarem‘ Geld, also bargeldlos umzugehen. Eine EC-Karte zu besitzen findet mein Sohn jedenfalls toll, denn er kann damit bargeldlos bezahlen und auch Mal spontan was kaufen.
Inzwischen regelt er das Meiste über sein Onlinekonto.

Wir trafen allerdings Vereinbarungen,:
Er weiß, dass er alles ganz genau und besonders das Kleingedruckte/Hellgedruckte und die AGB unbedingt lesen muss, bevor er ein Häkchen setzt.
Wenn er online Verträge abschließt, fragt er mich immer, ob die Abfragen ok sind und bittet mich, die AGB durchzulesen.

Gruß Marion

Eine EC-Karte zu
besitzen findet mein Sohn jedenfalls toll,

Korrektur: Es ist nstürlich keine EC-Karte, sondern eine Kundenkarte, mit der er aber trotzdem in Geschäften an diesen EC und Kreditkarten-Lastschrift-Automaten *g* (wie heißen die eigentlich) bezahlen kann.

Da die Banken Konten von Minderjährigen ohnehin nur auf Guthabenbasis führen dürfen ist das ja kein Problem.

Marion

Abend!

Als ich für meine Kinder die Sparbücher eingerichtet hatte,
musste ich einen extra Vermerk machen und eine Unterschrift
leisten, damit sie evtl. auch selber rankönnten. So von
alleine hätten die das nicht gekonnt.
Wenn meine Kinder allerdings schon mit 10 Jahren heimlich Geld
abholen würden (bzw. -geholt hätten), würde ich mir Gedanken
machen, ob das Vertrauenverhältnis zwischen mir und Ihnen in
Ordnung ist. Ich finde nicht, dass das ein altersgerechtes
Verhalten ist.

Verstehe ich jetzt nicht?

Erst verhinderst du es willentlich und dann erzählst du es was von
Vertrauensverhältnis. Du hattest doch gar kein Vertrauen zu deinen
Kindern, denn sie konnten es erst gar nicht.

Komische Logik.

Gruß
Stefan

Abend!

Er weiß, dass er alles ganz genau und besonders das
Kleingedruckte/Hellgedruckte und die AGB unbedingt lesen muss,
bevor er ein Häkchen setzt.

Ein 9 Jähriger???

Meine Tochter ist zufällig auch gerade 9 und sogar Beste in ihrer
Klasse aber eine AGB lesen (besser verstehen) geht wohl noch ein
wenig zu weit.

Gruß
Stefan

Abend!

Als ich für meine Kinder die Sparbücher eingerichtet hatte,
musste ich einen extra Vermerk machen und eine Unterschrift
leisten, damit sie evtl. auch selber rankönnten. So von
alleine hätten die das nicht gekonnt.
Wenn meine Kinder allerdings schon mit 10 Jahren heimlich Geld
abholen würden (bzw. -geholt hätten), würde ich mir Gedanken
machen, ob das Vertrauenverhältnis zwischen mir und Ihnen in
Ordnung ist. Ich finde nicht, dass das ein altersgerechtes
Verhalten ist.

Verstehe ich jetzt nicht?

Ich glaube nein.

Erst verhinderst du es willentlich und dann erzählst du es was
von
Vertrauensverhältnis. Du hattest doch gar kein Vertrauen zu
deinen
Kindern, denn sie konnten es erst gar nicht.

Das passt jedenfalls nicht.

Viele grüße
Simsy

Abend!

Er weiß, dass er alles ganz genau und besonders das
Kleingedruckte/Hellgedruckte und die AGB unbedingt lesen muss,
bevor er ein Häkchen setzt.

Ein 9 Jähriger???

Deine Frage hätte sich von alleine erledigt, wenn du auch noch den nächsten Absatz gelesen hättest.

Viele grüße
Simsy

Das passt jedenfalls nicht.

Sagte ich doch, mußte nicht nochmal wiederholen.

Gruß
Stefan

Nochmal Abend!

Deine Frage hätte sich von alleine erledigt, wenn du auch noch
den nächsten Absatz gelesen hättest.

Ich habe ihn sogar verstanden, das gilt nur bei Online-Verträgen
ansonsten macht er das wohl selber.

Nur mal so nebenbei, was für Online-Verträge schließt bitte ein
9 Jähriger ab?

Gruß
Stefan

Hi Stefan,

Ich habe ihn sogar verstanden, das gilt nur bei
Online-Verträgen
ansonsten macht er das wohl selber.

er ist inzw. 14. , aber das konntest du ja nicht wissen!

Verstehen kann er die AGB noch nicht. Da haben wir Erwachsene ja sogar Schwierigkeiten :wink:
Aber er weiß, dass die AGB wichtig sind und er alles genau lesen muss, bevor er unterschreibt, ein Häkchen setzt, oder auf ‚Weiter‘ klickt. Und das ist mir wichtig, denn im Rechtsbrett ließt man regelmäßig, dass sogar Erwachsene zu leichtsinnig sind.

Außer online kann er auch noch keine unterzeichnungspflichtige Verträge ohne meine Unterschrift schließen. Online geht das schon eher, da nicht immer richtig das Alter kontrolliert wird.

Nur mal so nebenbei, was für Online-Verträge schließt bitte
ein
9 Jähriger ab?

Er kauft sich Fingerskateboards oder T-Shirts seiner Lieblingsband per Überweisung von seinem Konto.

Gruß Marion

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Fingerskateboards?? (off Topic)
Hallo Marion!

Fingerskateboard, da mußte ich erstmal rumgooglen watt datt denn is.

Ich denke ich muß meiner Tochter mal so ein Ding zeigen, dann
kriegt Papa auch wieder was neues zum spielen.

Wie gesagte meine Lütte ist erst 9 und Online-Geschäfte in dem Alter
halte ich nicht für sinnvoll, das übernehmen wir (Eltern) noch
komplett.

Gruß
Stefan

Okay, ich muss zugeben es waren zu wenig Informationen die ich bei meiner Frage gestellt habe. Er hat natürlich zusätzlich ein Taschengeld-Girokonto auf das jede Woche sein Taschengeld überwiesen wird und er frei darüber verfügen darf. Auf das Sparbuch werden sein gespartes Geld aus dem Sparschwein und Beträge die er zum Geburtstag oder Weihnachten bekommt, eingezahlt.
Das Sparbuch hat er sich heimlich genommen, ohne zu fragen, denn im Moment reicht das Taschengeld für seine Yuki-O Kartensucht nicht aus.
Gruß Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

tut mir leid, dass ich wiedermal die Wechselstaben verbuchtelt habe
Gruß Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Stefan,

Thea hat Folgendes geschrieben:

„Als ich für meine Kinder die Sparbücher eingerichtet hatte, musste ich einen extra Vermerk machen und eine Unterschrift leisten, damit sie evtl. auch selber rankönnten. So von alleine hätten die das nicht gekonnt.“

Ich glaube, du hattest sie falsch verstanden.

Grüße,
Anja

Ist das Geld weg, und die Bank soll regresspflichtig gemacht
werden, o.ä.?

Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Gute Idee, geht das überhaupt?
Hast Du irgendeine Idee?
Gruß Wolfgang