Hallo Gemeinde!
Es geht hier nicht um das Erschlagen von Steckmücken, sondern um das Anwenden von Gewalt gegenüber Menschen, die in der selben Wohnung leben und sich nicht an die Spielregeln halten.
Ich habe schon weiter unten die These zur Diskussion gestellt: „Dreinreden und Gängeln bei Kindern über 20“
und viele Hinweise bekommen, dass ich mit meiner Einstellung nicht falsch liege - in unserem Fall die Tochter meiner Frau sollte sich an Spielregeln halten, die für das Zusammenleben im gemeinsam bewohnten Haus sinnvoll sind.
Konkreter Fall:
Ich höre aus einem anderen Zimmer, dass die Tochter mit ihrer Mutter streitet, es gibt lautes Gechrei und eine Rangelei. Die Tochter wirft mit Kissen, schmeißt Stühle um, reisst Decken vom Tisch, köpft Blumen in einem Blumentopf und wirft diesen schließlich samt Untersetzer durchs Zimmer, woraufhin Topf und Untersetzer zerbrechen und die Blumentopferde das ganze Zimmer versaut. Ich komme dazu und fordere die Tochter auf, den Dreck den sie gerade gemacht hat wegzumachen. Sie sagt NEIN. Ich sage, hier im Haus kann man sich nicht so aufführen, und wenn sie sich nicht an gewisse Regeln des menschlichen Zusammenlebens hält, werden wir (meine Frau und ich) sie rausschmeißen, und in eine andere Wohnung zu zweit ziehen, ohne sie.
Sie sagt daraufhin: „Du kannst mich gerne rausschmeißen, aber dann mache ich vorher noch alles hier im Hause kaputt!“ Meine Antwort war „Die Polizei-Inspektion ist hier gleich ums Eck!!!“ - darauf sie: „Dann geh doch oder ruf an, da steht das Telefon!“
Ich habe nicht angerufen, sondern bin persönlich zur Polizei - „Dein Freund und Helfer“ - gegangen um mir Rat zu holen.
Die Auskunft des POM war sehr „ernüchternd“:
Eine Ankündigung „ich mache alles kaputt, wenn“ ist keine Drohung und keine Bedrohung.
Alles was sich hier im Hause bisher abgespielt hat (geht seit Jahren alle paar Monate so, wird nur derzeit langsam schlimmer) interessiert nicht. Die Polizei kann nur bei aktueller Ruhestörung (Tochter randaliert), Sachbeschädigung (Tochter macht was kaputt was ihrer Mutter oder mir oder dem Hauseigentümer gehört), oder Körperverletzung „eingreifen“. Die Polizei kann aber nur den Sachverhalt aufnehmen und ggf. darauf hinwirken, dass weitere Ruhestörungen, Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen unterbleiben. Sie kann uns aber nicht unterstützen, die Tochter aus dem Haus zu bekommen, oder vor weiteren Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen bewahren in dem sie die Tochter „präventiv mitnimmt“. Alles was hier abläuft sind „Familienstreitigkeiten“!
Und damit zu meiner Frage der Gewaltanwendung:
Ich hasse Gewaltanwendung da ich sie persönlich verabscheue und als allerletztes Mittel einer Konflikt-„Lösung“ betrachte.
Wenn die Tochter wieder randaliert und wir sie aus dem Haus haben wollen, bleibt mir nur brutale physische Gewaltanwendung.
Alternative: Meine Frau und ich gehen zu einem Anwalt (den müssen wir bezahlen, da hilft uns keine Rechtsschutzversicherung!), und der erwirkt einen Gerichtsbeschluss dass die Tochter ausziehen muss (sie kann zu ihrem Vater in eine Drei-Zimmer-Wohnung, stünde also nicht „auf der Straße“). Bei der Durchsetzung dieses Beschlusses würde uns die Polizei helfen (mit polizeilicher Gewalt).
Was bleibt mir / uns anderes übrig?
Michael