Gewaltanwendung gegen Mitbewohner (lang!)

Hallo Gemeinde!

Es geht hier nicht um das Erschlagen von Steckmücken, sondern um das Anwenden von Gewalt gegenüber Menschen, die in der selben Wohnung leben und sich nicht an die Spielregeln halten.

Ich habe schon weiter unten die These zur Diskussion gestellt: „Dreinreden und Gängeln bei Kindern über 20“
und viele Hinweise bekommen, dass ich mit meiner Einstellung nicht falsch liege - in unserem Fall die Tochter meiner Frau sollte sich an Spielregeln halten, die für das Zusammenleben im gemeinsam bewohnten Haus sinnvoll sind.

Konkreter Fall:
Ich höre aus einem anderen Zimmer, dass die Tochter mit ihrer Mutter streitet, es gibt lautes Gechrei und eine Rangelei. Die Tochter wirft mit Kissen, schmeißt Stühle um, reisst Decken vom Tisch, köpft Blumen in einem Blumentopf und wirft diesen schließlich samt Untersetzer durchs Zimmer, woraufhin Topf und Untersetzer zerbrechen und die Blumentopferde das ganze Zimmer versaut. Ich komme dazu und fordere die Tochter auf, den Dreck den sie gerade gemacht hat wegzumachen. Sie sagt NEIN. Ich sage, hier im Haus kann man sich nicht so aufführen, und wenn sie sich nicht an gewisse Regeln des menschlichen Zusammenlebens hält, werden wir (meine Frau und ich) sie rausschmeißen, und in eine andere Wohnung zu zweit ziehen, ohne sie.
Sie sagt daraufhin: „Du kannst mich gerne rausschmeißen, aber dann mache ich vorher noch alles hier im Hause kaputt!“ Meine Antwort war „Die Polizei-Inspektion ist hier gleich ums Eck!!!“ - darauf sie: „Dann geh doch oder ruf an, da steht das Telefon!“
Ich habe nicht angerufen, sondern bin persönlich zur Polizei - „Dein Freund und Helfer“ - gegangen um mir Rat zu holen.
Die Auskunft des POM war sehr „ernüchternd“:
Eine Ankündigung „ich mache alles kaputt, wenn“ ist keine Drohung und keine Bedrohung.
Alles was sich hier im Hause bisher abgespielt hat (geht seit Jahren alle paar Monate so, wird nur derzeit langsam schlimmer) interessiert nicht. Die Polizei kann nur bei aktueller Ruhestörung (Tochter randaliert), Sachbeschädigung (Tochter macht was kaputt was ihrer Mutter oder mir oder dem Hauseigentümer gehört), oder Körperverletzung „eingreifen“. Die Polizei kann aber nur den Sachverhalt aufnehmen und ggf. darauf hinwirken, dass weitere Ruhestörungen, Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen unterbleiben. Sie kann uns aber nicht unterstützen, die Tochter aus dem Haus zu bekommen, oder vor weiteren Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen bewahren in dem sie die Tochter „präventiv mitnimmt“. Alles was hier abläuft sind „Familienstreitigkeiten“!

Und damit zu meiner Frage der Gewaltanwendung:

Ich hasse Gewaltanwendung da ich sie persönlich verabscheue und als allerletztes Mittel einer Konflikt-„Lösung“ betrachte.
Wenn die Tochter wieder randaliert und wir sie aus dem Haus haben wollen, bleibt mir nur brutale physische Gewaltanwendung.
Alternative: Meine Frau und ich gehen zu einem Anwalt (den müssen wir bezahlen, da hilft uns keine Rechtsschutzversicherung!), und der erwirkt einen Gerichtsbeschluss dass die Tochter ausziehen muss (sie kann zu ihrem Vater in eine Drei-Zimmer-Wohnung, stünde also nicht „auf der Straße“). Bei der Durchsetzung dieses Beschlusses würde uns die Polizei helfen (mit polizeilicher Gewalt).

Was bleibt mir / uns anderes übrig?

Michael

Nix Gewalt - Köpfchen!
Lieber Michael

Ich habe deine vorherigen Threads nicht gelesen und bin auch kein Rechtsanwalt, sondern versuche jetzt mal nur nüchtern und aus der Distanz das Geschehen in deiner Familie zu begreifen.
Wie wäre es eigentlich, wenn ihr anstatt einen Anwalt zu konsultieren (weshalb kommen eigentlich immer alle gleich mit dem Anwalt? Kein Wunder, dass manche so steinreich sind… aber das ist ein anderes Thema)einfach das Türschloss auswechseln würdet? So braucht ihr nämlich auch keine Gewalt anzuwenden um sie „raus zu schmeissen“. Wie das von der rechtlichen Lage her geregelt ist, das weiss ich nicht, aber falls sie danach beginnt euch buchstäblich die Tür einzuschlagen, weil sie wieder rein will, dann dürft ihr sicher die Polizei alarmieren (hoffe ich). Und überhaupt: Weshalb eigentlich auch die Polizei? Könnt ihr nicht mit ihrem Vater vereinbaren, dass sie ab sofort zu ihm zieht? Bringt ihre Sachen dann doch auch gleich zu ihm. Falls das auch nicht geht: Weshalb macht ihr es ihr nicht einfach sehr ungemütlich?
Ich vermute, ihr seid einfach psychisch auch gar nicht stark genug um das Gör (wobei ich ja eigentlich auch nur DEINE und nicht IHRE Version der Dinge kenne… deshalb ist „Gör“ u.U. nicht korrekt…) in seine Schranken zu weisen. Würdet ihr das ein wenig gelassener sehen, ginge es wohl gleich ein wenig besser.
Die Polizei und der Anwalt ist für Familienstreitigkeiten (und das ist hier eindeutig der Fall) ganz sicher nicht zuständig. Wendet Euch lieber mal an das Jugendamt!

Lieber Gruss,

Semiramis

Ps: Gewaltanwendung ist fast IMMER ein Zeichen von Hilflosigkeit…

Hallo Michael,

ich würde den Vater anrufen und ihm mitteilen dass Ihr Euch ab sofort nicht mehr in der Lage seht eine Wohnung mit dem Mädchen zu teilen.

Dann einen Termin setzen zu dem sie aus der Wohnung raus sein muss.
Wenn sie nicht selber packt Sachen vor die Tür und Schlüssel auswechseln.

Ich denke das Mädchen braucht mal einen Schuß vor den Bug - so ein Verhalten ist nicht akzeptabel.
Es gab bei uns auch Zeiten in denen ich mich meinen Eltern bis aufs Blut gestritten habe - aber ohne Handgreiflichkeiten oder Sachbeschädigung. Was momentan da abläuft geht einfach zu weit.
Dass Du selber „dazwischengehst“ halte ich für kontraprodukiv - dann lieber wirklich die Polizei rufen wenn sie das nächste Mal austickt. Vielleicht merkt sie ja dann dass ihr es ernst meint. Auf jeden Fall bist Du dann aus dem Schneider. Denn wenn Du ihr wirkliche „eine verpassen“ solltest bist Du auf ewig der „Gewalttätige Freund Der Mutter“.
Noch etwas - ich will wirklich nicht den Teufel an die Wand malen aber kann es sein dass das agressive Verhalten auf Alkohol und/oder Drogengenuss in irgendeiner Form zurückzuführen ist?

viele Grüße und gute Nerven
Sue

Hallo Michael,

die vorhergehenden Tipps finde ich alle sehr gut. Wir zwei hatten ja schon im vorherigen Thread die Ehre.

Auf keinen Fall Gewalt anwenden, wenn sie wieder austickt. Sofort, noch während ihrer Rage die Polizei herbeitelefonieren. Die geköpften Blumen und zersprungenen Fensterscheiben müsst ihr halt mit einkalkulieren.

Die Damen und Herren in Grün dann bitten, dass sie die junge Dame (habe ja mitbekommen, dass sie schon lange volljährig ist) mitnehmen und nach dem neuen Gewaltschutzgesetz ein Hausverbot aussprechen.

Diese Gewaltschutzgesetz wurde zwar ursrpünglich gemacht, dass rabiate Ehemänner das Haus verlassen müssen und die Frau geschützt ist. Inzwischen hat sich herauskristallisiert, dass es häufig die Frauen sind, die Gewalt anwenden und die Polizei muss immer öfters die Ehefrauen auffordern den Ort des Geschehens zu verlassen. Es funktioniert sicherlich auch bei gewaltverbreitenden Abkömmlingen.

Die Polizisten können noch an Ort und Stelle rechtswirksam fordern, dass sie sich der Wohnung dich nächsten (ich glaube) 8 Tage nicht nähern darf. In dieser Zeit ihre Sachen zusammenpacken und wie angeregt die Schlösser wechseln.

Damit dürfte sich vermutlich dann das Problem lösen, dass sie evtl. die Öffnung der Tür erzwingen kann, weil sie ja einwohnerrechtlich in dieser Wohnung gemeldet ist.

Wenn das Gewaltschutzgesetz angewendet wird, besteht auch die größte Chance (zusammen mit ihrer Faulheit), dass sie bezüglich des § 1611 BGB den Unterhaltsanspruch verwirkt hat - somit kann auch das Sozialamt nicht auf die Mutter zurückgreiben.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,

Du schreibst: „Auf keinen Fall Gewalt anwenden, wenn sie wieder austickt. Sofort, noch während ihrer Rage die Polizei herbeitelefonieren. Die geköpften Blumen und zersprungenen Fensterscheiben müsst ihr halt mit einkalkulieren.
Die Damen und Herren in Grün dann bitten, dass sie die junge
Dame (habe ja mitbekommen, dass sie schon lange volljährig
ist) mitnehmen und nach dem neuen Gewaltschutzgesetz ein
Hausverbot aussprechen.“

Schön, wenn das so wäre - der POM hat aber gesagt dass sie sie bei Sachbeschädigung NICHT mitnehmen würden sondern nur eine Ermahnung aussprechen würden, erst bei Körperverletzung wäre das möglich.

Das Auswechseln des Haustürschlosses müsste man später machen, nach so einem Streit / Austick-Vorfall und nachdem sie wieder mal ausser Haus gegangen ist, und heimlich. Das wäre für mich nicht korrekt!

Außerdem ist da das Problem meiner Frau: sie lässt sich provozieren und wird ggf. in ein Handgemenge verwickelt, bei dem sie aber (aus Körperkraftgründen sagt sie) unterliegt.

Und da kommt dann mein Problem: Ich konnte mich bis jetzt beherrschen, nicht zuzuschlagen, aber es fällt mir von Mal zu Mal schwerer, vor Allem deshalb, weil die junge Dame ja Argumenten nicht zugänglich erscheint.
Und aus meiner Erziehung in den Fünfiger Jahren des letzten Jahrhunderts gründet sich die Einstellung „wer nicht hören will muss fühlen“, was ich für mich bisher immer abgelehnt hatte, nur übersetzt als „wer etwas tut, muss die Konsequenzen tragen“ gebilligt hatte, aber - wie so schön geschrieben steht: wer Gewalt anwendet ist hilflos.
Genau! Das Einzige das einem sonst Hilflosen einfällt in so einer Situation ist eben, mit körperlicher Gewalt die junge Dame aus dem Haus zu werfen und falls sie sich (was zu 99% so sein wird) dagegen wehrt und damit zuerst erfolgreich ist, sie mit körperlichen Maßnahmen schachmatt zu setzen.
Das will ich nicht, befürchte aber dass es irgendwann mal so weit kommt.

Michael

Hallo Sue,

Du meinst, Du würdest den Vater anrufen und ihm mitteilen dass Ihr Euch ab sofort nicht mehr in der Lage seht eine Wohnung mit dem Mädchen zu teilen.
DAS ist eine gute Idee - warum bin ich noch nicht darauf gekommen?
Vielleicht deshalb, weil die Tochter immer noch seit der Scheidung vor 6 Jahren Mutter und Vater gegeneinander ausspielt. Aber das könnte man eventuell bewusst ausnutzen?

Allerdings wundert mich ein Rat den ich hier schon ein paar Mal gelesen habe - ich solle nicht dazwischen gehen, wenn sich die Tochter wieder mit ihrer Mutter „zankt“.
Mein Selbstverständnis als ihr Ehemann drängt mich aber dazu, meiner Frau zu helfen und ihr in solchen Situationen zur Seite zu stehen, sie leidet ja auch unter diesen Attacken ihrer Tochter, und schließlich sind es manchmal auch Gegenstände die mir gehören oder die meine Frau und ich gemeinsam angeschafft haben. Auch die Schäden im Haus (Kratzer und Löcher im Wandputz und auf dem Parkettboden sowie zerbrochene Steckdosen, kaputte Türschlösser etc.) sind ja durch den auf mich und meine Frau gemeinsam laufenden Mietvertrag von uns Beiden zu gleichen Teilen ersatzpflichtig.
Da kommt dann auch noch dazu, dass die Tochter leider öfters das Licht brennen lässt wenn sie das Haus verlässt oder in 5 Räumen gleichzeitig Licht anhat obwohl sie sich nur in einem länger aufhält. Diese Stromkosten sind ja von mir und meiner Frau zu gleichen Teilen zu tragen, wie auch alle anderen Nebenkosten, die Tochter zahlt davon ja nichts. Das bringt sozusagen schon permanent eine miese Stimmung rein!

Michael

Hallo Semiramis,

das mit dem „Anwalt und Gericht beauftragen“ ist ja nicht meine Idee.
Der POM hat das so gesagt, dass die Polizei für solche Familienstreitigkeiten eben nicht zuständig ist und nur zur Durchsetzung von Gerichtsurteilen wie „muss ausziehen“, „darf sich nicht mehr als 500 m nähern“ etc. zu Hilfe gerufen werden kann.
Das heisst, wenn ein Mensch „guten Argumenten“ nicht zugänglich ist muss man einen Gerichtsbeschluss erwirken, der dann unter Einsatz von Polizei-Gewalt ausgeführt wird.
Wieder Gewalt!
Und was die junge Dame in der Zeit zwischen dem Moment wo ihr klar wird dass wir zu Anwalt und Gericht gehen und dem Moment des tatsächlichen Auszugs an unserem Mobiliar und dem Miet-Haus kaputt macht, „müssen wir in Kauf nehmen“, da hilft uns die Polizei nicht.

Ich bin auch immer dafür Dinge erst selber in die Hand zu nehmen, bevor man solche Ausweitungen und Verschärfungen wie Anwalt und Gericht bemüht - aber das würde in unserem Fall ja eben bedeuten dass wir körperliche Gewalt anwenden müssten, um zu verhindern dass unser Zuhause zu Schrott gemacht wird.

Michael

Hallo Michael

musste erst einmal deinen Anderen Text suchen, du hast 2 Namen,aber ich hab dich dann doch gefunden:wink:

Was geht denn bei euch ab?
Normal ist es nicht!!!

Wieso tickt eure Tochter so ab?
Und seit wann?

Wie ist euer Verhältnis zueinander, du schreibst recht kühl, also dein Verhältnis zur Stieftochter?
Kann ich teils verstehen, denn angenehm ist eure Situation wohl nicht.
Sehr traurig, das man in einer Familie nicht mehr reden kann. Es muss dich irgendetwas vorgefallen sein!?
Von alleine dreht ein Mensch nicht so ab. Möchte keinem von euch die Schuld auflasten, aber vielleicht solltet ihr erst einmal überlegen, was der Grund ist!
Sucht eine Wohnung für sie, vielleicht zusammen mit ihrem leiblichen Vater. Setzt sie vor vollendeter Tatsache! Das ist nun ihre Wohnung!!! Oder ihr alle ändert etwas an eurem Zusammenleben!
Sie und Ihr!

Gruß Manu

Lieber Michael

Kann es sein, dass du (ihr) „Gewaltphobiker“ seid? Aus deinem Posting lese ich wiederholt heraus, dass du richtiggehend Angst davor hast Gewalt (physisch und psychisch) anzuwenden und/oder „unfair“ zu werden. Im Prinzip ist das ja auch äusserst lobenswert und tugendhaft, aber eine 20 jährige Frau ist durchaus fähig das zu erkennen. Beim Erkennen bleibt es freilich bei ihr nicht, sie beginnt diese Gelegenheit auszunutzen und spielt diese Erkenntnis sozusagen als andauernden Joker gegen euch aus. Sie hat natürlich längst gemerkt wie man euch manipulieren kann, ihr spielt ja auch so nett mit.
Wahrscheinlich betont ihr auch ihr gegenüber immer wieder, dass ihr diesen Konflikt gewaltfrei und fair lösen möchtet. Wie oben schon erwähnt, spricht das zwar für euch, aber wenn der Gegenüber mit unfairen Waffen zu hantieren beginnt seid ihr chancenlos. Ihr handelt momentan, so dünkt mich, nach der Maxime: Wenn dir einer auf die linke Wange schlägt so halt ihm auch die rechte hin. Das Problem dabei ist nur, dass man dann auch wirklich echte Ruhe und (psychische)Stärke ausstrahlen sollte wenn man so denken und Erfolg haben möchte. Und das tut ihr mit Sicherheit nicht.
Wieso versucht ihr um alles in der Welt fair zu bleiben wo doc nirgendwo auch nur ein Fünkchen dieser Fairness bei euch zu finden wäre? Ihr fordert die Tochter ja geradezu heraus, euch nicht ernst zu nehmen. Fällt endlich mal gemeinsam (damit meine ich dich und deine Frau - ohne die Tochter) einen Entschluss und setzt den durch. Ich persönlich hätte schon lange die Schlösser ausgewechselt. Klar wird es so wahrscheinlich erst zum grossen Eklat kommen, aber dann kann man sich, wenn man auch Distanz gegangen ist, auch wieder annähern.

Wenn man jemandem der sich derart asozial benimmt auch noch Verständnis und Fairness versucht entgegenzubringen, so zeigt man ihm nur, dass er sich benehmen kann wie er will und trotzdem immer Verständnis und Fairness ernten wird. Ihr schützt das Kind geradezu vor der Begegnung mit der realen Welt und zerstört euch dabei selbst. Auch ihr tut ihr keinen Gefallen mit eurem Überbeschützen, auch wenn das eigentlich eure Absicht ist. Sagt ihr ganz klar NACHDEM ihr eine Massnahme eingeleitet habt (z.B. Schlösser auswechseln)dass ab sofort gilt: „Ab heute wird zurückgeschossen“. Sagt ihr aber auch, dass ihr immer für sie da sein werdet, wenn sie Hilfe braucht UND SICH ANSTÄNDIG BENIMMT (!!!) Sie wird zwar toben und euch wahrscheinlich Worte um die Köpfe schmeissen, die ihr nicht gerne hört, und hineinkommen wollen, doch öffnet jetzt keinesfalls die Tür sondern ignoriert sie nachdem ihr das Gefühl habt, dass sich das Gespräch beginnt im Kreise zu drehen. Lasst sie ruhig toben. Seid auch wirklich bereit sie wieder aufzunehmen, falls sie sich Euren Wünschen gemäss verändert. Schliesslich seid ihr diejenigen, die für ihren Unterhalt aufkommt! Sollte sie in Drogen abrutschen etc. so solltet ihr ihr (wenns ihr dann WIRKLICH dreckig geht) auch helfen. Aber so weit sind wir ja noch lange nicht. Jetzt Sie soll erst mal zum Vater ziehen. Das wird die Lage meiner Meinung nach etwas beruhigen.

Lieber Gruss,

Semiramis

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Hallo Michael,

ich habe jetzt mal das Gewaltschutzgesetz nachgelesen. Ist wohl so, dass bei Gefahr gegen Sachen, dieses nicht greift.

Hier mal der Paragraf: GewSchG § 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt, …

Wobei Du von Rangeleien schreibst - das setzt für mich körperlichen Einsatz voraus. Zumal Du immer von der körperlichen Unterlegenheit der Mutter sprichst. Somit ist evtl. doch körperliche Gewalt gegen eine Person im Spiel.

Ich habe aber bei der Suche im Internet noch etwas gefunden:

§ 31 Platzverweisung

(1) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die Platzverweisung kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder andere Hilfs- oder Rettungsmaßnahmen behindert.

(2) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können eine Person bis zu einer richterlichen Entscheidung über zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten ihrer Wohnung und des unmittelbar angrenzenden Bereichs verweisen, wenn dies erforderlich ist, um eine von ihr ausgehende gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit von Bewohnern derselben Wohnung abzuwehren. Unter den gleichen Voraussetzungen kann ein Betretungsverbot angeordnet werden. Eine solche Maßnahme darf die Dauer von vierzehn Tagen nicht überschreiten. Die Maßnahme kann um weitere vierzehn Tage verlängert werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine wirksame richterliche Entscheidung über den zivilrechtlichen Schutz nicht getroffen worden ist. Das Gericht hat der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde oder der Polizeibehörde die Beantragung des zivilrechtlichen Schutzes sowie den Tag und den Inhalt der gerichtlichen Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.

(3) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich innerhalb einer Gemeinde eine Straftat begehen wird, so können die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörde ihr für eine bestimmte Zeit verbieten, diesen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, es sei denn, sie hat dort ihre Wohnung oder sie ist aus einem vergleichbar wichtigen Grund auf das Betreten des Bereichs angewiesen (Aufenthaltsverbot). Das Aufenthaltsverbot ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken. Das Verbot darf die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten. Die Vorschriften des Versammlungsrechts bleiben unberührt

Von diesem § 31 hatte ich noch nicht gehört. Ich weiß auch nicht zu welchem Gesetz (Gewaltschutz, Polizeigesetzt oder ähnlichem) er gehört.

Gruß
Ingrid

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Hallo Manu,

ich hatte meinen Namen geändert von Karl Michael auf nur Michael, weil in den Antworten mal Karl mal Michael stand, das war mir zu durcheinander.

Du fragst:
„Wieso tickt eure Tochter so ab? Und seit wann?“

Seit ich sie kenne (5 Jahre), vorher war sie aber auch schon so sagt meine Frau, ihre Mutter. Die Tochter ist jetzt über 23 Jahre alt, hat die Hauptschule nicht fertig gemacht, zwei Ausbildungen abgebrochen und lebt auf unsere Kosten zusammen mit uns in einem Reihenhaus.

„Von alleine dreht ein Mensch nicht so ab. Möchte keinem von euch die Schuld auflasten, aber vielleicht solltet ihr erst einmal überlegen, was der Grund ist!“

Wir waren bei mehreren Volkshochschulkursen und haben einen Psychotherapeuten konsultiert.
Die Erkenntnis daraus ist, dass die Tochter zum Kreis der Borderline-Persönlichkeiten gehört.

Michael

Borderline

Wir waren bei mehreren Volkshochschulkursen und haben einen
Psychotherapeuten konsultiert.
Die Erkenntnis daraus ist, dass die Tochter zum Kreis der
Borderline-Persönlichkeiten gehört.

Hallo Michael,

das ist aber eine sehr schwerwiegende Diagnose - ich will Euch nicht zu nahetreten aber hat der Psychotherapeut eure Tochter selber gesehen oder hat er die Diagnose auf Grund Eurer Schilderungen gestellt?
Denn wenn Eure Tochter wirklich an einer Borderline Psychose leidet muss sie dringend psychiatrisch bzw psychotherapeutisch behandelt werden!
Sie ist dann für ihr Verhalten auch nur bedingt verantwortlich…die Ausraster wären auch Ausdruck ihrer Krankheit und nicht nur „unmögliches Benehmen“.

Habt Ihr schon mal die Möglichkeit der Familientherapie in Betracht gezogen?
Wahrscheinlich hat Eure Tochter überhaupt keine Lust zu einem Psychotherapeuten zu gehen aber wenn alle gehen…vielleicht liesse sich so ein Zugang finden.

Viele Grüße
Sue

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Hallo Sue,

die Tochter meiner Frau war schon vor 3 und vor 2 Jahren bei zwei Psychotherapeuten, aber nur etwa zwei Sitzungen, ist dann nicht mehr hingegangen. Ich habe mit meinem Psychotherapeuten das Thema in etwa 50 Sitzungen besprochen. Die Tochter weigert sich bis jetzt, weiterhin zu Therapeuten zu gehen, das ist nach Aussage vom Psychologen auch ein Aspekt der Borderline-Störung.
Eine psychotherapeutische Behandlung der ganzen Patchworkfamilie wäre zwar wünschenswert, und ich wäre dazu bereit. Das scheitert aber einerseits an der geringen Bereitschaft meiner Frau und an der völlig fehlenden Bereitschaft ihrer Tochter dazu, andererseits an der fehlenden Kostenübernahme der Krankenkasse.

Michael

Hallo Michael,
ich habe nun alle Beiträge gelesen und auch Deine Antworten dazu.
Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, und sag mir bitte, wenn ich etwas falsches sage, aber,
möchtest Du WIRKLICH etwas ändern oder möchtest Du eigentlich, dass jemand anderes etwas für Dich ändert?
Ich lese immer nur Deine relative Hilflosigkeit heraus - die Polizei hilft Dir nicht, der Vater hilft Euch nicht, die Tochter ist zu keiner Kooperation bereit, der einzig mögliche Ausweg scheint Dir Gewalt zu sein, die Du aber nicht anwenden möchtest…
Und wenn Dir plausible Vorschläge gemacht werden (z.B. das Türschloss auszuwechseln), dann lehnst Du diese mit der Begründung ab, es wäre unfair, dies ohne das Wissen Deiner Tochter zu tun. Sie selbst ist laut Deiner Aussage auch nicht richtig verantwortlich, schließlich ist sie krank.
Ich habe das Gefühl, als würdest Du Deine Tochter noch immer beschützen wollen, als hättest Du zwar gerne Ruhe, andererseits möchtest Du ihr aber nicht zumuten, ernsthafte Konsequenzen tragen zu müssen und „alleine da zu stehen“.
Solltest Du wirklich etwas erreichen wollen, musst Du aber handeln.
Ob fair oder nicht, wechsele in ihrer Abwesenheit die Türschlösser aus. Und zucke nicht zusammen, wenn das bei ihr evtl Verzweiflung auslöst. Deine Tochter ist 23 Jahre alt, d.h. seit über 5 Jahren volljährig. Erwachsen aber werden die meisten von uns in Grenzsituationen (wenn diese auch nicht immer so extrem sind), wenn Du sie ewig davor beschützt, wird sie Euch weiter ausnutzen. Und das ist nicht nur für Dich und Deine Frau ein Problem, auch für Deine Tochter.
Wir leben (zum Glück) in einem Land, in welchem es Sozialhilfe, Streetworker, Wohnheime, Frauenhäuser und Beratungsstellen gibt. Deine Tochter wird nicht umkommen, wenn Ihr sie tatsächlich „rausschmeißt“, sie wird hart aber effektiv lernen, dass jedes Handeln Konsequenzen hat, und das wird sie letztendlich vermutlich viel weiter bringen, als wenn ihr weiterhin meint ihr zu helfen. Und nach all dem, was Du geschrieben hast, ist sie intelligent genug, Euch zu manipulieren. Da sollte sie auch intelligent genug sein, sich anderweitig Hilfe - so benötigt - zu holen.
LG,
NOrah

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Hi Michael,
schade, das die Mutter nicht mitmacht, so läuft es nicht!

Hab dir mal ne interessante Seite rausgesucht( kennst du vielleicht ja schon):
http://www.borderline-selbsthilfe.de/Index/Page10357…

Versuche es doch nochmal mit einer Familientherapie!!!
Verstehe nicht, das deine Frau nicht mitmacht, es ist ihr Tochter!!!

Gruß Manu

Hi Manou,

meine Frau würde schon mitmachen wenn ihre Tochter hinginge und das von der Krankenkasse bezahlt würde.
Bei unserem Sozialsystem ist es aber doch so, dass die Krankenkasse eine Psychotherapie nur bezahlt für den Betroffenen, und der muss sich auch als so von seiner psychischen Störung betroffen darstellen dass er als arbeitsunfähig krank betrachtet werden kann. Dann würde ggf. eine Erweiterung der Therapie durch Einbeziehung von Beziehungspersonen (im Stunden-Zeitverhältnis 3:1 maximal) von der Kasse genehmigt.

Michael

Hallo Norah,

Du übersiehst hier einen kleinen aber für mich wichtigen Punkt:
Es ist nicht meine Tochter, sondern die Tochter meiner Frau aus deren erster Ehe. Ich bin nicht ihr Erziehungsberechtigter, sie lässt sich von ihrer Mutter und ihrem Vater schon wenig sagen, von mir noch weniger. Und meine Frau, wenn ich das mal so brutal ausdrücken darf, ist das eigentliche Problem. Ich an ihrer Stelle hätte die Tochter schon vor Jahren auf die Straße gesetzt bzw. genötigt zu ihrem Vater zu ziehen. Dort hat sie in einer Drei-Zimmer-Eigentumswohnung ein Wohnrecht, und ihr Vater ist selten da (meist bei der Nachbarin).
Ich verstehe aber die Gefühle meiner Frau bezüglich ihrer Tochter, ich habe selber einen schwierigen Sohn, den ich auch nicht so hart anfassen würde wie „Fremde“.

Michael

Hi,

mir würd die Tochter schon wichtiger sein.

Aber wenn sie sich nicht helfen lassen will, gehts natürlich auch nicht.

Hi manou,

Du schreibst: „mir würd die Tochter schon wichtiger sein.“

Verstehe nicht ganz wie Du das meinst.
Willst Du damit sagen dass Du eine Psychotherapie (ob Familien- oder Einzel-) SELBST bezahlen würdest?
Toll, würde ich sofort auch machen wenn ich im Geld schwimmen würde.
Eine Stunde kostet rund hundert Euro, bei veranschlagten 50 Stunden mindestens wären das 5.000 Euro!
Meine Frau und ich verdienen derzeit nicht mal genug um das Haus in dem die Tochter kostenlos mitwohnt zu halten, wenn sich das Familien-Einkommen nicht bald wieder erhöht, müssen wir sogar aus finanziellen Gründen in eine Zwei-Zimmer-Wohnung umziehen und die Tochter MÜSSTE dann sowieso zu ihrem Vater ziehen.

Michael

Hallo Michael,

ich kann mich Norah nur anschließen!

Schau mal, was ich in deiner Vika gefunden habe:
„Ändere, was Dich stört, oder akzeptiere es: Es gibt keine dritte Alternative!“

Grüße von
Tinchen