Heiraten wegen Kind - ja oder nein

Mein Freund und ich leben schon über 6 Jahre zusammen.Ich möchte ihn schon seit langem heiraten.Er möchte jedoch nicht.Nun bin ich allerdings schwanger und wie ich finde ist das doch Grund genug oder bin ich altmodisch?Welche Vor/Nachteile entstehen uns und unserem Kind wenn wir nicht verheiratet sind?

Hi…
Zuerst einmal: Herzlichen Glückwunsch.
Und dann: Wieso will er denn nicht heiraten?
Und weiter: Grundsätzlich ist es kein Grund, „bloß“ wegen eines Kindes zu heiraten.
Tut Ihr es, ist alles wunderbar.
Tut Ihr es nicht, trägt das Kind einen anderen Namen, als sein Vater. Der Vater, und auch die Mama, müssen beim Jugendamt vorstellig werden, um anzugeben, wer der Vater ist. Je nachdem, was da für ein Depp beim Amt sitzt, kann das etwas unangenehm sein…vwg „Sind Sie auch 100% sicher, als Vater in Betracht zu kommen?“ hmmmm… Nach einer gewissen Zeit (1Jahr, wars damals)…solltet Ihr dann doch heiraten, muß der Papi sein eigenes Kind adoptieren… Ob das noch so ist, weiß ich allerdings nicht so genau.

Solltet Ihr heiraten, hat das zudem steuerliche Vorteile. :wink:

Auf jeden Fall wünsch ich Euch alles Gute, eine schöne Schwangerschaft, eine leichte Geburt und viel Freude an Eurem „Sonnenschein“. Ob verheiratet oder nicht. :smile:

greetz

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Hi
(Ich nehme mal an, dass Du nicht „Dirk“ heisst *g*)

Die Frage ist falsch: Sie muß lauten: heiraten oder nicht. wegen einem kind muß man heutzutage nicht mehr heiraten.

Also: Heiraten hat heutzutage im wesentlichen steuerliche Vorteile, ausserdem kann man sich dann nicht so einfach trennen (das wird dann ein Rechtsakt)

Andere Sachen wie gemeinsamer Name (ist nicht mnehr zwingend) gemeinsames Sorgerecht für das Kind (kann problemlos beantragt werden und MUSS erteilt werden) sind soweit geregelt, dass das auch ohne Heirat geht.
ledige Kinder sind ehelichen rechtlich weitestgehend gleichgestellt.
mehrere verheiratete Bekannte von mir haben keinen gemeinsamen Namen, sondern die beiden behielten Ihren eigenen.
(By the way, ich würde meinen Namen NIE aufgeben, wie kann ich es dann von jemanden anderen verlangen?)

Gruß
Mike

nur als kleiner Beleg
Hi,

Also: Heiraten hat heutzutage im wesentlichen steuerliche
Vorteile,

die sind schon erheblich, das kann ich bestätigen.

gemeinsamer Name (ist nicht mnehr zwingend)

Meine Frau hat z. B. einen anderen Namen als ich. Freilich mussten wir uns auf einen einzigen Ehenamen festlegen, den dann die Kinder bekommen (Doppelname ist für die Kinder nicht erlaubt). Bei uns haben wir das so geregelt, dass die Kinder meinen Namen bekommen haben, weil ich in der Regel mit ihnen zum Arzt usw. gehe.

gemeinsames Sorgerecht für das Kind (kann problemlos beantragt
werden und MUSS erteilt werden) sind soweit geregelt, dass das
auch ohne Heirat geht.

Das setzt voraus, dass die Eltern sich verstehen, ist also insofern NICHT GANZ unproblematisch, aber im Grunde hast du natürlich Recht.

ledige Kinder sind ehelichen rechtlich weitestgehend
gleichgestellt.

Auch das ist richtig, allerdings gibt es in der Bevölkerung durchaus noch gewisse Vorurteile (kommt auf das Milieu und die Wohngegend etc. an), die man nicht so einfach übergehen sollte. Zumindest sollte man sich darüber Gedanken gemacht haben, meine ich.

mehrere verheiratete Bekannte von mir haben keinen gemeinsamen
Namen, sondern die beiden behielten Ihren eigenen.

Wir eben z. B. :smile:

(By the way, ich würde meinen Namen NIE aufgeben, wie kann ich
es dann von jemanden anderen verlangen?)

Hoppla, „NIE“? Wieso das denn? Naja, er "kling"t ja gut …

Herzliche Grüße

Thomas Miller

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Tut Ihr es nicht, trägt das Kind einen anderen Namen, als sein
Vater. Der Vater, und auch die Mama, müssen beim Jugendamt
vorstellig werden, um anzugeben, wer der Vater ist. Je
nachdem, was da für ein Depp beim Amt sitzt, kann das etwas
unangenehm sein…vwg „Sind Sie auch 100% sicher, als Vater in
Betracht zu kommen?“ hmmmm… Nach einer gewissen Zeit
(1Jahr, wars damals)…solltet Ihr dann doch heiraten, muß der
Papi sein eigenes Kind adoptieren… Ob das noch so ist,
weiß ich allerdings nicht so genau.

Naja, nicht ganz. Der Aktion beim Jugendamt kann man vorbeugen, wenn man schon vor der Geburt gemeinsames Sorgerecht usw. beantragt. Das gleiche gilt für die „offizielle“ Anerkennung der Vaterschaft. Ohne Anerkennung der Vaterschaft steht der Vater im übrigen nicht in der Geburtsurkunde (war bei uns zumindest so)! Bei uns ging die Aufhebung der Amtspflegeschaft im übrigen zweimal nur per Post und Telefon (da war das gemeinsame Sorgerecht vorher noch nicht möglich).
Eine Adoption ist auch nicht nötig. Unser Ältester war beinahe 4 als wir geheiratet haben. Wir haben dann einfach die Hochzeitsurkunde beim zuständigen Standesamt eingreicht und neue Geburtsurkunden au den neuen Familiennamen bekommen. Die Kinder sind seitdem schlicht und einfach ehelich, einen Hinweis auf einen anderen Geburtsnamen gab es auch in der Geburtsurkunde danach nicht mehr.

Gruß abi

Hi,

mein Standardspruch zu dem Thema: Wenn das Kind ein Anlass ist, ja, wenn es ein Grund ist, nein! Soll heißen: Wenn man ohnehin schon eine Weile gut zusammenlebt und vorhat auf Dauer fest zusammen zu bleiben und eine Heirat ohnenhin immer schon mal ein Thema war, ist ein Kind ein prima Anlass, die Sache mal in trockene Tücher zu bringen. Ist die bevorstehende Geburt aber der einzige Grund zu heiraten, würde ich mal dringend davon abraten. Das sind dann oft die Fälle, in denen eine ohnehin absehbar scheiternde Beziehung durch ein Kind gekittet werden soll, und da tun sich dann alle Beteiligten keinen Gefallen damit, die Situation auch noch mit einer ebenfalls zum Scheitern verurteilten Ehe zu belasten. Die Auflösung der Ehe ist schließlich nicht so ganz einfach und kostenlos.

Interessant ist natürlich immer die Frage, warum der eine Partner heiraten will, und der andere nicht. Ist es Angst vor der festen Bindung oder eher eine Ablehnung der Institution Ehe gegenüber?

Ich finde es eigentlich ganz natürlich (nenn mich altmodisch), wenn eine Familiengründung ansteht, dass man dann auch überlegt dem ganzen einen entsprechenden Rahmen zu geben und so auch nach außen zu demonstrieren, dass man eine Familie ist. Dagegen wird gerne vorgetragen, dass die Eheschließung vor dem Standesamt ja so spießig sei, und man über solchen Dünkel doch erhaben sei. Klingt progessiv, ist aber (aus meiner unmaßgeblichen Juristenmeinung heraus) vollkommen falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Mit der Eheschließung wird ein ganz einfaches Standardregelwerk zur Anwendung gebracht, dass sich im Großen und Ganzen über 100 Jahre bewährt hat, und dass man im Bedarfsfall auch z.B. durch Wahl des Güterstands oder Ehevertrag modifizieren kann. Für alle Eventualitäten gibt es somit familien- und ehepartnerfreundliche Regelungen, ohne dass man sich darüber viel Gedanken machen muss, oder dass man selbst aktiv werden müsste. In allen Lebenslagen ist klar, wie der eine für den anderen handeln darf oder für den anderen da zu sein hat.

Auf der anderen Seite stehen die Freigeister, die dies natürlich viel zu spießig finden, und alles ganz frei und ohne Zwang, Gesetze und Verträge gestalten möchten. Die Folge ist, dass sie wegen hunderten von Einzelfällen selbst aktiv werden müssen, die sie ohnehin nicht anders regeln, als dies im Rahmen einer Ehe auch der Fall wäre. Die Gefahr ist allerdings, dass einem natürlich immer erst viel zu spät einfällt, welchen der Einzelfälle man noch vergessen hat. Dies reicht von Problemen mit Miet- und Kaufverträgen (gerade bei Wohnungen) über das Sorgerecht, den Unterhalt, Zeugnisverweigerungsrechte, Stellvertretung und Auskunftsrechte im Krankheitsfall, Rechtsnachfolge von Todes wegen, … (die Liste ist nahezu endlos). Nicht umsonst heiraten viele Paare, die dies erst vollkommen abgelehnt hatten, nach überstandenen Krisensituationen, in denen ihnen mal wieder vor Augen geführt worden ist, was sie an Regelungen vergessen hatten, bzw. welche Rechte eben nur einem Ehegatten zugestanden hätten. Und auch im Trennungsfall ist es eben so, dass bei einer Ehe beide genau wissen (können), wie es dann weitergehen wird, während bei einer sonstigen Partnerschaft oft weit mehr Streit entsteht, da eben keine bzw. nicht ausreichende Vereinbarungen existiert haben. Da rächt sich dann die oft auffällige Konfliktermeidung durch Problemverdrängung.

Und was die Steuern angeht: An anderer Stelle versucht man Vater Staat immer jeden Cent vorzuenthalten, wo es nur geht. Aber wenn man sechs Jahre ohne Trauschein zusammengelebt hat, hat man sicher in Größenordnung eines netten Autos Geld verschenkt, nur weil man, aus welchen Gründne auch immer, nicht geheiratet hat.

Gruß vom Wiz

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Naja, nicht ganz. Der Aktion beim Jugendamt kann man
vorbeugen, wenn man schon vor der Geburt gemeinsames
Sorgerecht usw. beantragt. Das gleiche gilt für die
„offizielle“ Anerkennung der Vaterschaft.

Hallo Abi,

war bei mir aber ganz anders. Denn rechtlich gesehen, gibt es vor der Geburt noch keine juristische Person, für die man Sorgerecht etcetera beantragen kann. Sodass der Vater meines Kindes und ich auch nach der Geburt - und zwar mit Kind als Beweis - zu einer ziemlich feierlichen Zeremonie noch einmal beim Amtsvormund erscheinen mussten.

Ohne Anerkennung der
Vaterschaft steht der Vater im übrigen nicht in der
Geburtsurkunde (war bei uns zumindest so)!

Ob der Vater in der Geburtsurkunde steht, entscheidet die Mutter nach der Entbindung. Sie kann ihn auch eintragen lassen. Hat mit Heirat nichts zu tun.

So - und nun noch mein Statement zum ursprünglichen Posting: Schon meine Großmutter sagte: „Kinderscheiße ist kein Ehekitt!“ Und da ist was Wahres dran. Wenn sich mein Partner auch nach vielen Jahren und einem gemeinsamen Kind nicht entscheiden kann, mich zu heiraten, obwohl ich das sehnlichst möchte, dann wird er seine Gründe haben, die ich akzeptieren sollte. Die Zeiten, wo man sozusagen nur parallel zur Gesellschaft lief, weil man nicht verheiratet war und trotzdem ein Kind hatte, sind doch längst vorbei. Und außerdem: Viele verheiratete Paare tragen verschiedene Namen, sodass daran auch noch längst nicht zu erkennen ist, ob die Eltern des Kindes nun in „wilder“ Ehe leben oder nicht.

Ich persönlich würde nur heiraten, wenn mein Partner das auch genauso will wie ich. Hätte ich das Gefühl, alles ginge eher von mir aus und er willigt nur mirzuliebe ein, dann würde ich es lieber lassen.

Viele Grüße jedenfalls,
Jana

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Moin Wiz,

Mit der Eheschließung wird

ein ganz einfaches Standardregelwerk zur Anwendung gebracht,
dass sich im Großen und Ganzen über 100 Jahre bewährt hat, und
dass man im Bedarfsfall auch z.B. durch Wahl des Güterstands
oder Ehevertrag modifizieren kann. Für alle Eventualitäten
gibt es somit familien- und ehepartnerfreundliche Regelungen,
ohne dass man sich darüber viel Gedanken machen muss, oder
dass man selbst aktiv werden müsste. In allen Lebenslagen ist
klar, wie der eine für den anderen handeln darf oder für den
anderen da zu sein hat.

[snip]

Dies

reicht von Problemen mit Miet- und Kaufverträgen (gerade bei
Wohnungen) über das Sorgerecht, den Unterhalt,
Zeugnisverweigerungsrechte, Stellvertretung und
Auskunftsrechte im Krankheitsfall, Rechtsnachfolge von Todes
wegen, … (die Liste ist nahezu endlos).

Ganz genau das kann aber auch ein Grund gegen das Heiraten sein. Für manch einen, der hauptsächlich aus „symbolischen“ Gründen, und weils ja so ein schönes Fest ist und irgendwie dazugehört geheiratet hat, kam dann irgendwann das böse Erwachen, weil er gar nicht wusste, was sich rechtlich da z.B. alles für ihn ändert.

Erkundigen sollte man sich auf jeden Fall, auf welche Rechte aber eben auch gesetzlichen Verplfichtungen man sich beim Heiraten einlässt. Und wenn das jemand dann (so) nicht möchte, hat das mit „Freigeist“ meiner Meinung nach überhaupt nichts zutun.

Gruss
Marion

Moin Dirk (?)

Mein Freund und ich leben schon über 6 Jahre zusammen.Ich
möchte ihn schon seit langem heiraten.Er möchte jedoch
nicht.Nun bin ich allerdings schwanger und wie ich finde ist
das doch Grund genug oder bin ich altmodisch?

Das musst du uns nicht fragen, sondern deinen Partner, ob ein Kind ein Grund für ihn wäre, dich zu heiraten. Ich denke, unsere Meinung ist da in diesem Fall ziemlich irrelevant :smile:

Gruss
Marion

Moin Jana,

war bei mir aber ganz anders. Denn rechtlich gesehen, gibt es
vor der Geburt noch keine juristische Person, für die man
Sorgerecht etcetera beantragen kann. Sodass der Vater meines
Kindes und ich auch nach der Geburt - und zwar mit Kind als
Beweis - zu einer ziemlich feierlichen Zeremonie noch einmal
beim Amtsvormund erscheinen mussten.

Ich weiss ja nicht, wann das war, aber obiges hat sich meines Wissens mittlerweile geändert. Man kann heutzutage auch schon vor der Geburt alles mögliche regeln.

Gruss
Marion

Wie Marion schon schreibt: das könnt allein ihr selbst beurteilen und entscheiden.

Ich kann Dir aber unser Beispiel vorstellen. Auch wir waren „Langzeitverlobte“ ohne die Notwendigkeit oder das Bedürfnis zu einer Heirat. Als wir uns dann aber entschlossen Nachwuchs zu bekommen haben wir bürgerlich geheiratet. Ein Jahr, einen Monat und einen Tag später war dann der Stammhalter da.

Die bürgerliche Ehe vereinfacht in unserer Gesellschaft vieles. Erziehung, Umgangsrecht, Steuern - all das ist in einem Staat, in dem die Ehe unter besonderem Schutz steht, bereits geregelt. Wenn man diesen Status nicht annimmt sind einige dieser „Benefits“ entweder nicht oder nur mit K®ampf zu erreichen.
Gruß
Eckard

Hallo Marion,

sicher ist die Ehe nicht für jeden „das Richtige“ und es ist auch keine perfekte Ideallösung. Nur muss ich Dir aus der Praxis widersprechen, wenn Du das Thema aufwirfst, dass jemand erst in der Ehe (üblicherweise an deren Ende) erst auffällt „auf was er/sie sich da eingelassen hat“ und dann das böse Erwachen kommt. Dies wird zwar immer wieder gerne angeführt, aber es handelt sich hierbei um kein Problem der Institution Ehe an sich, sondern es ist einfach die Kehrseite des in der Praxis viel schwierigeren Themas der nichtehelichen Lebensgemeinschaften, nämlich dass man sich auch über die Konsequenzen eines solchen Zusammenlebens nie gedanken gemacht hat, und es dann an jeglichen Regelungen fehlt, die auf ein Zusammenleben (und ggf. dessen Trennung) zugeschnitten sind, und die Beiden dann als vollkommen eigenständige Individuen behandelt werden.

Man sollte sich so oder so den Streß antun und sich mit dem Partner/der Partnerin über gewisse Dinge möglichst frühzeitig Gedanken machen, und nicht, wie leider üblich, in den Tag hineinleben und Konfliktvermeidung durch Ignoranz üben. Wenn man sich dann aber über die sinnvollerweise zu regelnden Dinge Gedanken macht, dann wird man schnell zu dem Schluss kommen, dass es eben nur die zwei Möglichkeiten gibt: Ehe mit einigen Privilegien, die man anders nicht bekommt, und der Möglichkeit einzelne Punkte sinnvoll modifizieren zu können, und ansonsten auf einen sinnvollen und erprobten Standard zurück greifen zu können. Oder eben das was ich in meinem ersten Posting beschrieben habe mit der Notwendigkeit der Regelung hunderter Einzelpunkte, bei denen man doch immer die wichtigsten vergißt, bzw. wo man ständig vor verschlossenen Türen steht, weil es eben bestimmte Privilegien für nicht verheiratete Partner einfach nicht gibt.

Im übrigen sehe ich bei denjenigen, die aus Prinzip die Ehe ablehnen, weil sie gerade das nicht machen wollen „was man so macht“, etc. eigentlich keinen Unterschied, denn sie schließen sich damit eben nur einer anderen Gruppe an, und befolgt deren Regeln. Nur erkauft sie sich diese für viel Geld. Denn man man sich einfach nur mal ganz unromatisch die Steuersituation ansieht, dann würde ich mir gut überlegen, ob mir diese „Freiheit“ soviel Geld wirklich wert wäre.

Gruß vom Wiz

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Hi Marion,

Ich weiss ja nicht, wann das war, aber obiges hat sich meines
Wissens mittlerweile geändert. Man kann heutzutage auch schon
vor der Geburt alles mögliche regeln.

Das war 1993. Und auch schon damals konnte man „alles mögliche“ vor der Geburt regeln. Sonst hätten wir damals zum Beispiel gar keinen Wohnberechtigungsschein (das gab es da noch *g*) bekommen. Umso überraschter waren wir ja dann auch, dass wir angeschrieben wurden, um das Procedere noch einmal durchzukauen. So viel ich weiß, gilt das BGB aber seitdem auch immer noch. Und darauf bezieht sich der Begriff der „juristischen Person“. Alles, was vor der Geburt im Hinblick auf Sorgerecht usw. schriftlich niedergelegt wird, ist somit immer „vorgeburtlich“. Steht auch meines Wissens überall drauf. Die Titel und amtlichen Urkunden bekommt man erst nach der Geburt. Ganz sicher :wink:

Geändert hat sich zwischenzeitlich die Sorgerechtsgeschichte. Doch auch die Festlegung des Sorgerechts erfolgt schlussendlich erst nach der Geburt des Kindes.

Viele Grüße
Jana

Auch nur meine Meinung, das wesentlich ist auch alles schon ausgeführt worden:
Wegen des Kindes muß man ganz sicher nicht heiraten! Die rechtlichen Nachteile sind nicht mehr gravierend und gesellschaftlich sind ‚wilde‘ Ehen längst anerkannt. Da hat das Kind keine Nachteile.
Wovon ich Dir dringend abrate ist, mit dem Argument Kind auf eine Heirat zu drängen. Wenn sich Dein Freund dann aus Pflichtgefühl überzeugen läßt, wird er die Ehe möglicherweise irgendwann subjektiv als eine ihm auferlegt Last empfinden. Ehen sind m.E. keinesfalls haltbarer als andere Lebensgemeinschaften. Ich habe keine Zahlen, aber in meinem Bekanntenkreis scheint es sogar umgekehrt zu sein. Von den Ehen ist in den letzten 15 Jahren beinahe jede zweite zerbrochen, die Lebensgemeinschaften (auch die mit Kindern!)bestehen dagegen alle noch. Kann natürlich Zufall sein, aber ich meine, wenn nicht beide wirklich wollen, dann klappt es so nicht und anders auch nicht. Wenn es klappt, dann braucht man keinen Trauschein, klappt es aber nicht, dann ist die Trennung
ohne notwendige Scheidung wesentlich weniger aufwendig und auch billiger.Nur eines ist in punkto noch Geld bedenkenswert, wenn Du wegen des Kindes berufliche Nachteile haben solltest oder sogar vor hast als Hausfrau und Mutter wie es so schön heißt zu Hause zu bleiben, dann bist Du als Ehefrau im Fall einer Trennung natürlich besser abgesichert. Da hast Du Anspruch auf Unterhalt und Rentenausgleich. Auch worüber man nie gerne nachdenkt und was doch leider passiert…Dein Partner könnte versterben, als Witwe steht Dir auch ohne Testament Erbe zu, ansonsten erbt möglicherweise nur Dein Kind oder Verwandte können Ansprüche erheben. Auch die Rentenansprüche berechnen sich in solchen Fällen anders.

Aber egal wie Du Dich entscheidest, ich wünsche Dir und dem Kind alles Glück dieser Welt :smile:

Gruß Maid

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Hab nicht alle Antworten gelesen, drum kann meine Antwort doppelt sein.

Heiratet ihr nicht, hast du im Trennungsfall (wenn du Job aufgibst / verringerst) Nachteile: Unterhalt fürs Kind - ja, Unterhalt für dich - nein, Versorgungsausgleich (50%-Anteil an seiner während der Ehe erwirtschafteter Rente) - nein, Vermögensausgleich (jeder 50% vom erwirtschafteten Vermögen) - nein. Vorteil im Trennungsfall: es geht einfacher, ist kostengünstiger und tut nicht so weh (weil die Streitereien über Verträge / Rechtsanwälte etc. nicht auch noch hinzukommen)

Im „normalen“ Leben (wenn ihr zusammenbleibt) sehe ich keine Nachteile.
Viel Glück euch.
Brigitte

Hallo Brigitte,

das ist so nicht richtig:

Unterhalt fürs Kind - ja,
Unterhalt für dich - nein,

Inzwischen hat derjenige Elternteil, der für das Kind seinen Beruf aufgegeben hat, auch Unterhaltsansprüche gegen den anderen Elternteil im Falle einer Trennung.

Jana

Halo wiz,

mein Standardspruch zu dem Thema: Wenn das Kind ein Anlass
ist, ja, wenn es ein Grund ist, nein!

Das auf jeden Fall. Auch zu vielem anderem kann ich Dir zustimmen, aber:

Und was die Steuern angeht: An anderer Stelle versucht man
Vater Staat immer jeden Cent vorzuenthalten, wo es nur geht.
Aber wenn man sechs Jahre ohne Trauschein zusammengelebt hat,
hat man sicher in Größenordnung eines netten Autos Geld
verschenkt, nur weil man, aus welchen Gründne auch immer,
nicht geheiratet hat.

Nur, wenn beide nicht so ungefähr gleich Geld verdienen: 2x Steuerklasse 4 entspricht genau 2x Steuerklasse 1. Vergünstigungen können nur bei verschiedenen Einkommen beim Ehegatten-Splittin zustandekommen.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

Du hast natürlich vollkommen recht. Nur fällt Heiraten altersmäßig ja üblicherweise in die Phase der ersten Berufstätigkeit und da hat man ja schnell auch mal ein paar Monate Arbeitslosigkeit o.ä. Auch ebntwickeln sich Gehälter ja und da kommt es dann fast immer zu Unterschieden, die man über das Splitting ausnutzen kann :wink:

Eine andere Ausnahme besteht natürlich da, wo man zusammen einfach zu viel verdient. Aber dieses „Unglück“ trifft ja nicht so viele Leute (uns leider schon).

Gruß vom Wiz

der unterhaltsanspruch für die mutter des kindes vom nichtehelichen vater gilt aber nur für die ersten drei lebensjahre des kindes und auch nur, sofern du nicht arbeitest und er viel verdient

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Sorgerecht
Hi,

Ein zusammenleben ändert nichts daran, daß das Kind nichtehelich ist. Das Jugendamt wird automatisch Pfleger des nichtehelichen Kindes. Das Sorgerecht der Mutter ist somit eingeschränkt. Erst mit einer Vaterschaftsanerkennung ist das Kind mit seinem Vater verwandt.

Dem Vater bleibt jedoch trotdem das elterliche Sorgerecht verwehrt. Es steht alleine der Mutter zu. d.h. Sie entscheidet alleine über Kindergarten, Schule, Vorname, Religion, sie alleine kann ärztlichen Eingriffen zustimmen, Zeugnisse unterschreiben etc…
Solange ihr zusammen lebt wird sich das für das Kind nicht negativ auswirken. Nach einer Trennung wird erst offenkundig wie gering die Rechte des nichtehelichen Vaters sind:
Ob und in welchem Umfang der Vater mit dem kind zusammen sein darf. Wenn die Partner streiten entscheiden Gerichte übrigens meistens so, daß dem Vater nur ein Auskunftsrecht bleibt, d.h. die Mutter muß derm Vater mitteilen wie es dem Kind geht und wie es sich entwickelt.

Stirbt die Mutter entscheidet das Vormundschaftsgericht entscheidet das Gericht wer der Vormund ist. Der Vater kann das Kind allerdings vorher für ehelich erklären lassen oder doptieren.

Bei der Ehelicherklärung verliert die Mutter das elterliche Sorgerecht. Das Erziehungsrecht geht auf den Vater über (Nachteile siehe oben)
Bei der Adoption durch den leiblichen Vater wird die rechtliche Bindung zur Mutter ganz gelöst. Wie Du siehst kann immer nur einer das alleinige Sorgerecht bekommen.

Bei uns war es so:
Wir haben nach der Geburt unseres Kindes geheiratet, das Kind gilt jetzt als ehelich. Man hat mir gesagt, daß das Sorgerecht jetzt beide elternteile haban. Sicher bin ich mir da aber jetzt nicht mehr. Die obrigen Informationen habe ich vor einiger Zeit erst bekommen.

Demnach müßte unser Kind doch genauso gelten wie bei der Ehelicherklärung oder?

Claudia