Hallo Siegfried!
Doch da macht mir leider der Staat einen
Strich durch die Rechung
Wieso?
Nach meinen Recherchen ist weder Lektüre
noch Besitz noch Weitergabe oder Import
des Buches durch irgendeine deutsche
Exekutive verboten worden.
Wo also macht dir der Staat einen Strich
durch die Rechnung?
Ich verweise auf das Strafgesetzbuch (StGB)
§ 86
(1) Wer Propagandamittel
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einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
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einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
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einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
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Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
Doch wie soll man sich mit
so etwas ernsthaft auseinandersetzen,
wenn die Pressezensur das verbietet?
Wer hat die von dir genannte Pressezensur
ausgesprochen? Bitte die Quelle benennen!
Gegenfrage an dich: Kannst du das Buch in Deutschland im Buchhandel kaufen? Nein! Vielleicht fällt es schwer, das zu akzeptieren, aber das ist Zensur. Oder wie würdes du das beschreiben? Außerdem verweise ich auf das Gundgesetz der Bndesrepublik Deutschland
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Durch das Verbot dieses Buches wird genau
das Gegenteil erreicht, was der Staat
eigentlich beabsichtigt
Welche Stelle hat das Buch verboten?
Bitte benenne die Quelle, das Urteil, das
Gesetz oder die entsprechende ausübende
Stelle!
Siehe die Antwort auf deine erste Frage. Außerdem besitzt das Land Bayern die Rechte an „Mein Kampf“ und verweigert z.B. den Neudruck.
An deinen Antworten bin ich sehr
interessiert!
Bitte, da sind sie.
Viele Grüße, Mario