Immobilien, Hauskauf, Reservierung

Hallo,

wir hatten Januar ein haus entdeckt, welches wir auch am 26.01.2011 reserviert hatten. In der reservierung haben wir handschriftlich hinzugefügt, daß wir die reservierungsgebühr von 1 % wieder zurückbekommen, sollten wir keine Finanzierung bei unserer hausbank bekommen.
Unsere Hausbank hatte uns auch sehr schnell abgelehnt, worauf hin wir es noch bei 2 weiteren Banken probiert haben. Leider hatte sich das Ganze sehr hingezogen. Da wir unbedingt das Haus wollten, haben wir natürlich den Makler und den Käufer ständig vertröstet, da es mit den anderen Banken natürlich auch sehr gedauert hat.
Letztenedlich hatten wir leider keinen Finanzierung bekommen und dies dem Makler aucham 29.04.2011 also über 3 Monate nach reservierungsbeginn mitgeteilt und wollten unsere Reserveirung zurück.
Der makler zahlt das Geld nun nicht zurück und argumentiert: daß er nun den Auftrag verloren hat, da der Verkäufer stinksauer sei… und das Haus nun selber verkaufen möchte, was auch sehr schnell geklappt hat. Der Makler sagt nun: er hat ´den Auftrag verloren und auch einen großen finanziellen Verlust durch die entgangene zu erwartende Provisionszahlungen, da wir die ganze Sache hinausgezögert haben…und noch bis zum Schluß immer betont hätten, wir wollen und das mit der Finanzierung würde klappen. Und er das haus aufgrund der reservierung auch nicht weiter anbieten konnte.
Kann er das geld nun einbehalten?

Hallo,

ob der Makler das Geld einbehalten kann, hängt vom Vertrag ab. Das müssen Sie zur Not mit einem Rechtsanwalt klären.
Der Makler war wohl recht naiv… Meistens lassen sich Makler nur 2 Wochen hinhalten, dann werden sie wieder aktiv…

Grüße

Jens Gause

Hallo,

hier ist lediglich ausschlaggebend, was in der Reservierungsvereinbarung steht. Wenn der Makler so kulant war und das Haus noch „festgehalten“ hat, obwohl er wusste, dass die Hausbank nicht finanzieren wird, ist das sein Problem. Liegt Ihnen die Ablehnung der Finanzierung Ihrer Hausbank schriftlich vor? Wenn nicht lassen Sie sich den Zeitpunkt der Ablehnung von dieser Bank bestätigen. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, erkundigen Sie sich dort, wenn Sie die Bestätigung über die „Nicht-Finanzierung“ vorliegen haben, ob Sie damit nun einen Rechtsanwalt aufsuchen dürfen.

Für mich persönlich ist es jedoch immer wieder rätselhaft, wie man davon ausgehen kann, eine Finanzierung zu erhalten, wenn das entsprechende Eigenkapital/Einkommen fehlt. Für künftige Fälle sollten Sie sich vielleicht von Ihrer Hausbank (und ggf. auch anderen Banken) mal VORHER ausrechnen lassen, was ein Haus kosten darf, damit es durch die Bank finanziert wird. Zudem gibt es auf div. Internetseiten Rechenbeispiele, mit denen man so etwas auch ungefähr selbst berechnen kann. Erst wissen, wieviel Geld man hat/bekommt, dann suchen!

Gruß
i73

Hallo. Es kommt auf den Inhalt der Reservierungsvereinbarung an, nicht auf die Gespräche die Sie geführt haben. Üblicherweose steht in einer Reservierungsvereinbarung, dass Sie das Geld zurückbekommen, wenn keine Finanzierung zustande kommt. Es gibt allerdings auch Reservierungsvereinbarungen, bei denen die Gebühr beim Makler verbleibt, weil dieser einen gewissen Aufwand hat. Dies muss allerdings definiert sein. Es kommt wie gesagt auf den schriftlichen Inhalt an. Gegebenenfalls sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Der Makler scheint ja auch keinen Alleinauftrag gehabt zu haben, sonst hätte der Eigentümer ohne Absprache mit dem Makler nicht anderweitig verkaufen können. Viele Grüße A. Frank

Hallo alexi7
da kann ich dir leider nicht wirklich helfen. Mein Job ist es Immobilieninteressenten zu vermitteln. Ganz besonders wenn es um den Kauf von Eigentumswohnungen ohne Anzahlung geht. Da haben wir ein gutes Konzept entwickelt.
Bei deinem Problem würde ich mich dann doch mal an einen Anwalt wenden. Da gibt es sicher auch hier im Forum Hilfe.
LG und alles Gute.

Hallo Alexi73,

von einer solchen Regeleung, dass man Resevierungsgebühren zahlt, habe ich noch nie gehört!!!
Unabhängig davon müsste ich den Vertrag kennen, um dir korrekt antworten zu können, den ihr ja sicher geschlossen habt. Darin müssten die Bedingungen konkret formuliert sein. Alles, was nicht schriftlich ist, ist aus meiner Sicht ungültig. Frage aber bitte vorsichtshalber einen Anwalt oder - nicht so teuer - die öffentliche Rechtsauskunft.

Viel Erfolg,

Hulda aus Fulda

Hallo,

dass sollten Sie durch einen Fachanwalt unter Vorlage der Dokumente prüfen lassen.

Hallo

Wenn in der Reservierung kein zeitlicher Rahmen vorgegeben ist (z.B.: Die Reservierung beschränkt sich auf 4 Wochen, erfolgt nach diesen 4 Wochen kein Notarvertrag und auch kein Nachweis einer Ablehnung durch die Bank gilt die Reservierungsgebühr als verdient und muss nicht zurückgezahlt werden…),

also wenn nicht klar geregelt ist, wann die Reservierungsgebühr wirklich verdient ist, muss meiner Meinung nach (unter Vorbehalt der nicht gelesenen Vereinbarung), der Makler die Reservierungsgebühr zurückzahlen.

Sollten Sie einen Spezialanbieter einer Hausfinanzierung ohne Eigenkapital suchen, schauen Sie auf folgende Internetseite:

http://www.finanzierung-ohne-eigenkapital.de

Hier kann man seinen Finanzierungswunsch annonüm und online berechnen und prüfen!

wenn der makler oder wer auch immer das mit unterschrieben hat, auch die handschriftliche Ergänzung, dass sie die Gebühr zurückbekommen,haben Sie ja etwas schriftliches in der Hand und können es gerichtlich einklagen über einen Rechtsanwalt, ansonsten sieht es schlecht aus.

Zum Glück habe ich mit so einem Fall keine Erfahrungen,
auf den ersten Blick würde ich sagen, ihr müsst in den VErtrag gucken, den ihr mit dem Makler abgeschlossen habt. WEnn der Termin 26.1. drinsteht, habt ihr schlechte Karten euer Geld zurückzubekommen.
Aber das ist nur eine persönliche Einschätzung (vielleicht um einen Teilbetrag verhandeln?)

Gruß und viel Erfolg,

Stefan

Oh, leider keine Ahnung. Aber das ist doch ne Rechtsauskunst der öffentlichen REchtsauskunft (in jeder Stadt für wenig Geld) oder der Verbracuherzentrale wert. Viel Erfolg.